REDUZIERT BEKANNTMACHUNG wieder

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Bundestagswahl für die Stadt Beverungen wird in der Zeit vom 06. September bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Zimmer Nr. 108 für Wahlbe- rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über- prüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- verzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Ein- sichtsfrist - 06. bis spätestens am 10. September 2021 während der Öffnungszeiten - im Rathaus Beverungen, Weserstraße 12, Zimmer 108, 37688 Beverungen , Einspruch einle- gen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein- spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 136 Höxter - Gütersloh III - Lippe II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 jede/r in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, 5.2 ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, a) wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ( bis zum 05. September 2021 ) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ( bis zum 10. September 2021 ) versäumt hat, b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststel- lung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr , bei der Stadtverwaltung Beverungen, im Rathaus Beverun- gen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr , gestellt werden. Versichert eine/ein Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr , ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch- staben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr , stellen. Wer den Antrag für eine/n andere/n stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech- tigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedie- nen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf tech- nische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe- rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahl- tage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Beverungen, den 21. August 2021 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. 2. 3. 4. 5. 6. Paderborner Tor 104 34414 Warburg Nicolaistraße 2+4 37671 Höxter Lange Straße 22 37688 Beverungen Unternehmen der Wäschepoint GmbH & Co. KG, Paderborner Tor 04, 34414 Warburg 50 Sommer-Aus-Verkauf alle Sommertextilien ab sofort % REDUZIERT bis Weserstraße 22 34385 Bad Karlshafen Tel. 0 56 72 / 28 03 Schreibwaren Bücher Geschenke Lotto Post Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8. 00 - 12. 00 Uhr und 14. 00 - 17. 00 Uhr Sa. 8. 00 - 12. 00 Uhr Ab sofort wieder jeden Sonntag unser beliebtes opulentes Brunch Buffet 8 14 Uhr 18 p.P ohne Test drinnen + draußen überdachte Außenterrasse schwelgen schlemmen lecker, u.a.: Sekt, Fischplatte, Hochzeitssuppe... inkl. Kaffee, Tee u. versch. 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