Landgraf Carl eröffnet
6 Hotel Landgraf Carl Hafenplatz 2 34385 Bad Karlshafen Tel. 0 15 20 - 8 36 12 23 Der Schnitzelkönig ist nun auch in Bad Karlshafen! Überzeugen Sie sich selbst von unseren absolut frisch zubereiteten Schnitzelvariationen . Jeden 1. Samstag im Monat bieten wir Ihnen ab 17.00 Uhr das besonders zarte Rumpsteak von MAREDO an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Torsten und Melanie Reitmeier Bad Karlshafen (ozbs) Für das Traditionshaus am Hafen- becken geht es weiter. Mela- nie und Torsten Reitmeier, die in Höxter das Restaurant Zum Schnitzelkönig sehr erfolgreich betreiben, ha- ben den Landgraf Carl von der Schlossbrauerei Rheder gepachtet. Die bisherige Wirtin, Mar- lies Nagel, ging mit 80 Jah- ren in den wohlverdienten Ruhestand. Mit neuen Ideen und leckerer, deutscher Kü- che möchten die neuen Wirte ihre Gäste verwöhnen. Wir übernehmen die absolut le- gendäre Schnitzel-Karte des Schnitzelkönigs auch für Bad Karlshafen und sind sehr stolz auf deren tolle Be- wertungen im Internet, be- richtet Meisterkoch Torsten Reitmeier. Außerdem soll es neue, raffinierte Gerichte wie zarte Ochsenbäckchen, kräfti- ges Lammgulasch oder feines Hühnerfrikassee geben. Nachmittags stehen hausge- machte Torten und Kuchen zur Wahl. Als Kinderteller werden Nudeln mit selbst ge- machter Bologneser Sauce oder frische Chicken-Cros- sies angeboten und als Des- sert ist immer leckeres Eis vorrätig. Die Reitmeiers erfül- len sich mit der Übernahme des Landgraf Carl einen Traum, denn sie wollten schon immer ein Haus mit In- nen- und Außengastronomie betreiben und Übernachtun- gen anbieten. Im Landgraf Carl haben sie vier Doppelzimmer zur Verfügung. Wir sind Wirte mit Herz und Verstand, erzählte Tors- ten Reitmeier und freut sich auf viele Gäste, die es sich auf der neue gestalteten Hafen- promenade gut gehen lassen wollen. Über den herzlichen Empfang durch die Bad Karls- hafener und Helmarshäuser freut sich auch die ausgebil- dete Köchin und Hotel- und Restaurantfachfrau Melanie Reitmeier. Die Beiden habe eine über- sichtliche Speisekarte zusam- mengestellt, die für jeden Ge- schmack etwas bietet. Der Gast findet auch vegetarische Gerichte oder etwas für den kleinen Hunger. Ganz wich- tig ist den beiden Wirtsleuten, dass alle Speisen aus frischen Zutaten zubereitet werden, wie die Schnitzel aus dem Schweinelachs, die frisch ge- klopft und in der Pfanne ge- braten werden. Für Gesellschaften mit bis zu 75 Personen (ohne Coro- na-Abstand) kann der Land- graf Carl Räumlichkeiten anbieten und wird auf bis zu 110 Außensitzplätze erwei- tern können. Wirtsehepaar startet mit frischen Ideen Landgraf Carl neu eröffnet Der Landgraf Carl und seine Gemahlin Maria-Amalia (Stadtführer Karl-Erwin Franz und Herma Böhm) besuch- ten zur Eröffnung die neuen Betreiber Melanie und Torsten Reitmeier. Foto: Siebrecht Anzeige HVXQGH 6FKXKH DQV Garnisonsgalerie 3 (beim Aldi) 34369 Hofgeismar | T. 05671/1780 www.gans-gesunde-schuhe.de Mo. Do., Fr. 9.- 13 Uhr, 14- 18 Uhr Di. 9.- 13 Uhr, 14- 19 Uhr Mi. 9.- 13 Uhr Sa. 9.- 12 Uhr DER SCHUH ZUM WOHLFÜHLEN AUSGEZEICHNETE PASSFORM SUPERBEQUEM-FUSSBETT OPTIMALE AUFTRITTSDÄMPFUNG GEEIGNET FÜR INDIVIDUELLE EINLAGEN MODELL EL PASO Entscheidung nach dem BImSchG Öffentliche Bekanntmachung (Noelle + von Campe, Boffzen) Bek. d. GAA Hannover v. 23.6.2021 Az.: HI 000022404 / H 19-157 Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover hat der Firma Noelle + von Campe, Sollingstraße 14, 37691 Boffzen mit der Entscheidung vom 15.04.2021 eine Änderungsgenehmigung § 16 (1) i.V.m. § 10 Bundes-Im- missionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt. Gegenstand des Verfahrens war die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Glas in 37691 Boffzen, Über den Gleisen. Der Bescheid enthält Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Der vollständige Bescheid kann in der Zeit vom 24.6.2021 bis einschließlich 7.7.2021 bei folgenden Stellen eingesehen werden: - Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Foyer, Am Listholze 74, 30177 Hannover montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags in der Zeit von 8.00 bis 14.30 Uhr, und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 0511 9096-0; - Samtgemeinde Boffzen, Verwaltungsgebäude II (Bauamt), Zimmer 8, Heinrich-Ohm-Straße 22, 37691 Boffzen montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr, freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr, die Voranmeldung unter Tel. 05271 95600 oder per E-Mail an bauverwaltungboffzen.de ist erforderlich; - Stadt Holzminden, Zimmer Nr. 008 (Bürgerbüro), Neue Straße 12, 37603 Holzminden montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr, die telefonische Voranmeldung unter Tel. 05531 959-0 ist erforderlich; - Stadt Höxter, Abteilung Planung und Umwelt , Stadthaus am Petritor, Gebäude B, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 221, Westerbachstraße 45, 37671 Höxter montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr, freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr, die telefonische Voranmeldung unter Tel. 05271 963-5101 ist erforderlich; - Stadt Beverungen, Zimmer 213, Weserstraße 10-12, 37688 Beverungen montags und dienstags in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr. die telefonische Voranmeldung unter Tel. 05273 392-0 ist erforderlich. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Terminab- sprache und unter Beachtung der geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Diese Bek. und der vollständige Genehmigungsbescheid sind auch im Internet unter http://www.gewerbeauf- sicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad Bekanntmachungen > Hannover Hildesheim einsehbar. Außerdem sind diese Bekanntmachung und der vollständige Genehmigungsbescheid unter http://www.umwelt. niedersachsen.de und dort über den Pfad Service > Umweltinformationssysteme > UVP-Portal > https://uvp. niedersachsen.de/portal > Verfahrenstypen > Zulassungsverfahren > Noelle + von Campe, Boffzen einsehbar. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid einschließlich Begründung bis zum Ablauf der Wi- derspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover, schriftlich angefordert werden. Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21 a der 9. BImSchV werden der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung als Anlage öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung des Bescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird hiermit durch öffentli- che Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt. Das genehmigte Vorhaben betrifft eine Anlage gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Um- weltverschmutzung) sog. Industrieemissions-Richtlinie (IED-Anlage) für die das BVT-Merkblatt Durch- führungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrie- emissionen in Bezug auf die Glasherstellung maßgeblich ist. Anlage Genehmigung nach §§ 16 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Glas (Nr. 2.8.1 (G/E) des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG 4. BImSchV) Änderungsgenehmigung I. Tenor 1. Der Firma Noelle + von Campe GmbH & Co. KG, Sollingstraße 14, 37691 Boffzen, wird aufgrund ihres An- trages vom 08.10.2019, hier eingegangen am 14.10.2019, zuletzt ergänzt durch Schreiben vom 24.02.2021, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Glas mit einer bisherigen Schmelzleistung von 370 t/d erteilt. 2. Gegenstand der Genehmigung Dieser Bescheid erstreckt sich auf die folgenden wesentlichen Maßnahmen: Erhöhung der Schmelzleistung um 420 t/d auf 790 t/d durch Errichtung der neuen Wanne 5 in einem neu zu errichtenden Gebäude Änderung der Gemengeversorgung, insbesondere Installation eines zusätzlicher Mischers mit entspre- chender Fördertechnik sowie Nutzung eines Reservesilos für Staub aus der Wanne 5 Erweiterung des Gemengehauses um einen Anbau mit vier zusätzlichen Sand- und Scherbensilos Erhöhung des Umschlags in bestehenden Zwischen- und Fertigwarenlagern Errichtung von Büro- und Sozialräumen sowie einer Werkstatt in baulich getrennten Baukörpern Errichtung einer Feuerwache Aufstellen zweier Notstromaggregate in Containern mit einer Leistung von jeweils 1.100 kVA bzw. einer Feuerungswärmeleistung von jeweils ca. 2,5 MW Standort der Anlage ist: Ort: 37691 Boffzen Straße: Über den Gleisen Gemarkung: Boffzen Flur: 5 Flurstücke: 576/47, 576/38, 576/40 Flur: 2 Flurstück: 104/3 Die im Formular Inhaltsverzeichnis im Einzelnen aufgeführten Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Ge- nehmigungsbescheides und liegen diesem zugrunde. 3. Konzentrationswirkung Diese Genehmigung schließt folgende Entscheidungen mit ein: Baugenehmigung nach § 63/64 Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) Genehmigung zur Indirekteinleitung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Emissionsgenehmigung nach § 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) Im Übrigen ergeht diese Genehmigung unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden. Der Zulassungsbescheid nach § 8a Abs. 1 BImSchG vom 22.09.2020 [Az. HI 000022404 / H 19-157] wird gegen- standslos, sobald diese Genehmigung Bestandskraft erlangt. 4. Abweichungen 4.1 Wärmeschutz Die Befreiung nach § 25 Energieeinsparverordnung (EnEV) der Ofenhalle des Produktionsgebäudes von den Vor- schriften der Energieeinsparverordnung - EnEV 2014/2016 wird mit der Genehmigung erteilt. 4.2 Brandschutz Produktionsgebäude Gegen die beantragte Abweichung unter Ziffer 1 auf Seite 92 des Brandschutzkonzeptes (BSK) im Hinblick auf die Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie bestehen keine Bedenken, da die Schutzziele ausreichend er- reicht werden. Der unter Ziffer 2 auf Seite 92 des BSK beantragten Abweichung wird zugestimmt. 4.3 Brandschutz Werkstatt- und Produktionsgebäude Gegen die beantragte Abweichung unter Ziffer 1 auf Seite 63 des Brandschutzkonzeptes (BSK) im Hinblick auf die Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie bestehen keine Bedenken, da die Schutzziele ausreichend er- reicht werden. Der unter Ziffer 2 auf Seite 64 des BSK hinsichtlich der Unterdecken beantragten Abweichung wird zugestimmt. Der Abweichung unter Ziffer 3 auf Seite 64 des BSK wird zugestimmt. Gegen die beantragte Abweichung unter Ziffer 4 auf den Seiten 64/65 des BSK bezüglich der Größe der Nutzungseinheiten, bestehen keine Bedenken. 5. Ausgangszustandsbericht Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage darf erst erfolgen, wenn dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hil- desheim der erforderliche Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser (Ausgangszustands- bericht) vorliegt und von diesem schriftlich bestätigt wurde, dass der Ausgangszustandsbericht den Anforderun- gen des § 4a Abs. 4 der 9. BImSchV entspricht. Der Ausgangszustandsbericht wird Bestandteil der Genehmigung. Die nachträgliche Aufnahme entsprechender Nebenbestimmungen wird vorbehalten. (Auflagenvorbehalt) 6. Kostenentscheidung Für diesen Bescheid werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben, die von der Antragstellerin zu tragen sind. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Bescheid. II. Nebenbestimmungen III. Hinweise IV. Begründung V. Kostenentscheidung Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Gewer- beaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover, erhoben werden. Anlage 1 zur Genehmigung: Inhaltsverzeichnis der Antragsunterlagen Hier nicht abgedruckt Brakel (ozm) - Am Mittwoch, 23. Juni 2021, ist das Bür- gerbüro ganztägig wegen ei- ner Fortbildungsmaßnahme geschlossen. Am Donners- tag stehen Ihnen die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zur Si- cherstellung einer reibungslo- sen und raschen Abwicklung der Anliegen der Bürger auch weiterhin ein vorheriger te- lefonisch oder online verein- barter Termin im Bürgerbüro empfohlen wird. Bürgerbüro geschlossen Warburg (wrs) - Aufgrund der bevorstehenden sehr som- merlichen Temperaturen und der niedrigen Infektionszah- len erweitern die Stadtwerke Warburg die Öffnungszeiten des Warburger Waldbades. Montag 7 bis 9 Uhr und 14 bis 19 Uhr; Dienstag 14 bis 19 Uhr; Mittwoch 7 bis 9 Uhr und 14 bis 19 Uhr; Donnerstag 14 bis 19 Uhr; Freitag 7 bis 9 Uhr und 14 bis 19 Uhr; Samstag 11 bis 19 Uhr; Sonntag 11 bis 19 Uhr. Weitere Infos unter www. stadtwerke-warburg. de/waldschwimmbad/ oeffnungszeiten. Zudem dürfen nun gleichzeitig 200 Gäste ins Bad. Die Stadtwerke Warburg freuen sich mitteilen zu können, dass die Reparatur der Rutsche erfolgreich war und somit auf Abstand ab sofort gerutscht werden darf. Das Bäderteam und die Stadtwerke Warburg freuen sich sehr über diese positive Entwicklung. Öffnungszeiten Warburger Freibad