Änderung Satzung Sommer
5 Präambel Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 270), in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. 2023), des § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 1052), in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. 223), des § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. 216), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetz- buch Achtes Buch (SGB VIII) vom 11.09.2012 (BGBl I S 2022) in der jetzt geltenden Fassung (BGBl I S.3618) und des Einkommenssteuergesetzes (EstG) vom 08. Oktober 2009 (BGBl I S. 3366, 3862) in der jetzt geltenden Fassung (BGBl I S. 3214) folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztags- schule im Primarbereich der Stadt Beverungen -1. Änderung- beschlossen: 1. Nach § 7 wird folgender neuer § 8 eingefügt: § 8 Sonstige Betreuungsangebote 1) Neben der Betreuung in der Offenen Ganztagsschule bietet die Stadt Beverungen in Zusammenarbeit mit einem Träger von Betreuungsangeboten im Grundschulverbund Beverungen auch die Möglichkeit einer Be- treuung bis 13:00 Uhr (Betreuungsangebot Schule von acht bis eins). Ein Rechtsanspruch auf eine Betreu- ungsmaßnahme besteht nicht. 2) Der Elternbeitrag hierfür ist einkommensunabhängig und beträgt monatlich 35,00 (jährlich 420,00 ). Für An- und Abmeldungen innerhalb eines Monats ist für diesen Monat der volle Monatsbeitrag zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht für das gesamte Schuljahr einschließlich der Ferien, auch wenn in den Ferien keine Be- treuung stattfindet. Wird eine Ferienbetreuung in Anspruch genommen, beträgt der Beitrag hierfür 50,00 pro Woche. 3) Die Anmeldung von Kindern hat schriftlich von den Erziehungsberechtigten zu erfolgen und gilt grundsätzlich mindestens für ein Schuljahr. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Betreuungsvertrag um ein Schuljahr. 4) Zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und der Stadt wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, in dem unter Bezugnahme auf diese Satzung u.a. weitere Regelungen zur Erhebung der Elternbeiträge getroffen werden. 5) Im Übrigen gelten die §§ 1 bis 7 mit Ausnahme des § 4 (Geschwisterkinderermäßigung) dieser Satzung in sinn- gemäßer Anwendung. 2. Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt gefasst: § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.08.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Beverungen über die Erhe- bung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) vom 05.07.2019 außer Kraft. 3. Die am 05.07.2019 durch den Rat der Stadt Beverungen beschlossene dynamisierte Beitragsstaffel wird als An- lage zu § 3 Abs. 1 wie folgt aktualisiert: Anlage zu § 3 Abs. 1 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben: Stufe Jahresbruttoeinkommen/Euro mtl. Beitrag/Euro 1 bis 19.199 10 2 ab 19.200 31 3 ab 25.000 52 4 ab 31.250 72 5 ab 37.500 93 6 ab 43.750 113 7 ab 50.000 134 8 ab 56.250 155 9 ab 62.500 175 10 ab 68.750 191 BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Vorstehende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Beverungen wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die betreffende Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, den 15.05.2020 STADT BEVERUNGEN Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Beverungen vom 05.07.2019 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Weserstraße 22 34385 Bad Karlshafen Tel. 0 56 72 / 28 03 Schreibwaren Bücher Geschenke Lotto Post Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 7. 00 - 18. 00 Uhr durchgehend Sa. 7. 00 - 13. 00 Uhr Grabsteine Grablampen Grabvasen Bahnhofstr. 36 Beverungen beverunger.baumarktt-online.de Telefon 0 52 73 / 53 20 Helmarshäuser 47 34388 Trendelburg Telefon 05675 9735 /Śƌ ZĂƐĞŶ ďƌĂƵĐŚƚ WŇĞŐĞ &ƌĂŐĞŶ ŝĞ ƵŶƐ Zum Osterfeld 14 37688 Beverungen Telefon 05273 3664555 ŝŶĨŽΛƉƌŽĮŐĂĞƌƚŶĞƌͲǁŽŚůŐĞŵƵƚŚĚĞ PīŶƵŶŐƐnjĞŝƚĞŶ D o Ͳ & r ϵϬϬ Ͳ ϭϴϬϬ Uhr Ă ϵϬϬ Ͳ ϭϯϬϬ Uhr Unser Angebot der Woche Topf Ø 13 cm St. 2,49 G er anien hänge nd & stehen d täglich frische Langenthaler Erdbeeren E r db eeren Helmarshausen (brv) - Der Vor- stand des Heimatvereins Helmars- hausen hat beschlossen, den Kiosk auf der Krukenburg wegen der Be- schränkungen der Corona-Pande- mie vorerst nicht zu öffnen. Das Ge- lände ist unter Einhaltung der zur- zeit gültigen Vorschriften weiter- hin frei zugänglich. Der Aussichts- turm, der Mainzer Keller sowie die Toiletten bleiben, auf Anraten des Gesundheitsamtes, bis auf weiteres geschlossen. Das Museum des Heimatvereins im Alten Rathaus in der Poststraße 40 in Helmarshausen bleibt ebenfalls aus den oben genannten Gründen geschlossen. Heimatverein Helmarshausen Kiosk vorerst geschlossen Beverungen (brv) -Der Kleiderladen flip flop der Caritas Beverungen ist probeweise ab Dienstag, 26. Mai 2020, von 9 -11 Uhr wieder für Je- dermann geöffnet. Die Räumlich- keiten sind nur mit Schutzmaske (höchstens drei Personen) und für 15 Minuten zu betreten. Caritas Beverungen flip flop geöffnet Beverungen (brv) Der Beverunger Tisch ist probeweise wieder dien- stags ab 9.30 Uhr im kath. Pfarrheim (Weserstr. 22) gestartet. Es gibt Veränderungen: Zutritt hat jeweils 1 Person pro Fami- lie mit der zwingend notwendigen Gesichtsmaske. Es wird zu Ver- zögerungen kommen, da der Warte- bereich nach draußen verlegt wird und somit keine Sitzgelegenheit an- geboten werden kann. Wegen neuer Überarbeitung der Buchführung wird darum gebeten, die aktuellen Dokumente zur Vorlage mitzubrin- gen. Die Ausgabe kann nur in eigene Behältnisse (Taschen) erfolgen. Beverunger Tisch öffnet Probeweiser Start Fr., 29.05.2020 17 Uhr Abendgebet unter Ein- haltung der Hygiene- und Abstandsregeln Ev. Kirche Amelunxen Dalhausen (brv) - Das für Freitag, 26., und Samstag, 27. Juni 2020 auf dem Sportplatz in Beverungen- Dalhausen geplante T-Mania- Festival findet nicht statt. Dieser Sommer wird somit der erste Sommer seit 16 Jahren sein, in dem es unser kleines, feines Live-Musik-Festival nicht gibt, in- formieren Marco Behler und Tobias Böker, Erster und stellvertretender Erster Vorsitzender des Vereins für Musik und Kultur Dalhausen (Ver- muku), der das Event in ehrenamt- licher Arbeit veranstaltet. Es gibt aber auch gute Nachrichten. Wir haben bereits einen neuen Termin für das nächste Jahr: den 25. und 26. Juni 2021. Behler und Böker sind die Haupt- organisatoren des T-Mania-Fes- tivals und für den Großteil des Künstler-Bookings verantwortlich. Sie entschlossen sich - noch vor dem Inkrafttreten der neuen Coro- na-Verordnung des Landes NRW, die unter anderem Festivals in die- sem Sommer untersagt - eigenver- antwortlich aufgrund der Coro- na-Krise zur Absage des Events. Die beiden Booking-Verantwort- lichen haben sich mit ihren Part- nern von Agenturen und Bands in Verbindung gesetzt und stießen bei diesen durchweg auf Verständnis, den Verzicht auf Regressforderun- gen und den Willen, die Zusam- menarbeit fortzusetzen. So kann erfreut verkündet wer- den, dass alle Künstler und Bands, die für dieses Jahr gebucht waren, nun bereits für das T-Mania 2021 wiedergewonnen werden konnten. Zum Line-up gehören unter ande- rem die renommierte, preiskrönte dänische Bluesband Thorbjørn Ri- sager & The Black Tornado so- wie das Musik-Comedy-Duo Reis Against The Spülmaschine, Gewi- ner des NDR-Comedy-Contests. Mit dabei sein werden zudem Scunks, Die Liga der gewöhnlichen Gentlemen, Geheimratszecken, Simple Strickts, Tag des dümmsten Gesichts und ABK. Der Verein für Musik und Kultur weist darauf hin, dass neue Mitglie- der jederzeit willkommen sind und jede weitere Vereinsmitgliedschaft zum Fortbestand des kleinen, mit viel Herzblut ehrenamtlich betrie- benen Festivals beiträgt. Weitere Infos und den Mitgliedsan- trag gibt es unter https://vermuku. de/verein/. Veranstalter sagen T-Mania ab Sommer ohne Festival