seit über Jahren
6 Höxter/Beverungen (brv) - Der Höxteraner CDU-Kreisvorstand hat in einer digitalen Sitzung am den heimischen CDU- Bundestagsabgeordneten Christian Haase einstimmig als seinen Kandidaten für die Bundestagwahl 2021 nominiert. Haase möchte zum dritten Mal für den Deutschen Bundestag kandidieren: Ich bin und bleibe ein Kind des ländlichen Raums. Da- mit habe ich mir mittlerweile auch in Ber-lin einen Namen gemacht. Ich stehe zu meiner Basis und den kommunalpoli- tischen Wurzeln. Dies bringe ich auch durch meine Arbeit bei der KPV und im Bundes- vorstand der CDU ein. Mit der Arbeit im Haushaltsausschuss möchte ich dazu beitragen, dass der Bund auch in Zukunft fi-nanziell solide bleibt. Nur so war es uns möglich, in der ak- tuelle Krise Handlungsspiel- räume zu nutzen. Als Hauptbe- richterstatter für die Landwirt- schaft, die ländlichen Räume und den Wald bin ich in viele Zukunftsthemen einbezogen. Dabei habe ich mir in sieben Jahren Berlin ein gutes Netz- werk aufgebaut. Hier möchte ich anknüpfen und unsere Re- gion weiter in Berlin vertre- ten, sagt der Beverunger. Am 12. November hatte Chris- tian Haase alle Stadtverbands- vorstandsmitglieder im Wahl- kreis zu einer Digitalkonferenz eingeladen, um für seine Kan- didatur zu werben. Neben dem Kreis Höxter gehören Lügde, Schieder-Schwalenberg, Horn- Bad Meinberg, Schlangen und Augustdorf aus dem Kreis Lippe, sowie in der nächsten Wahlperiode erstmals Schloß Holte-Stukenbrock zum Wahl- kreis 136. Die Aufstellungsversam- mlung der CDU im Wahlkreis 136 Höxter - Gütersloh III - Lippe II ist vorläufig für den 7. Januar 2021 geplant, sofern dies die pandemische Lage zulässt. erklärte der vom Landesvorstand der CDU mit der Wahlkreisaufstellung beauftragte Kreisgeschäfts- führer Lülff. Vom CDU-Kreisvorstand nominiert Haase möchte zum dritten Mal antreten MdB Christian Haase (CDU) Foto: CDU Kreisverband Höxter Würgassen/Holzminden (brv) - Der Standort Würgassen ist für die Ein-, Ab- und Zwischen- lagerung von Abfällen ein- schließlich radioaktiven nicht vorgesehen. Das hat die Bezirksregierung Detmold jetzt der bundeseige- nen Gesellschaft für Zwischen- lagerung (BGZ) eindrücklich ins Stammbuch geschrieben. Der Regionalplan Ostwestfa- len-Lippe lässt für solche Vor- haben keinen Raum. Damit ist spätestens jetzt der Zeitpunkt erreicht, wo die Bundesregie- rung dem Treiben der BGZ end- lich Einhalt gebieten muss, er- klärt Gerd Henke, Sprecher des Holzmindener Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen. Die Bezirksregierung Detmold hatte den Bau des geplanten Atommülllagers in Würgassen als unvereinbar mit der Raum- ordnung angesehen. Der Bund sollte daher den un- geeigneten Standort Würgassen ganz aufgeben. Er ist viel zu nah an der Wohnbebauung in Lau- enförde und Beverungen und in einem Hochwasserrisikoge- biet sowieso nicht geeignet, sagte der Grüne Landtagsab- geordnete Christian Meyer aus Holzminden, der bereits einen entsprechenden Antrag im Nie- dersächsischen Landtag gestellt hat. Wenn es zutrifft, dass die BGZ ihren Einspruch gegen den Re- gionalplan nach Vorschriften des Raumordnungsgesetzes nicht fristgerecht eingereicht hat, dann werfe das ein weite- res schiefes Licht auf die Kom- petenz und Gesetzeskunde des Unternehmens. Dass die Her- ren einfach ihre Hausaufgaben nicht machen, ist allerdings auch nichts Neues, so Henke. Schließlich sei die ganze Art, wie die BGZ die Region des Dreiländerecks mit ihren Plä- nen überrumpelt hat, weder faktenorientiert noch vertrau- ensbildend gewesen. Dass der Standort im hochwas- sergefährdeten Weserbogen für ein zentrales deutsches atoma- res Zwischenlager aus einer Vielzahl von Gründen einfach nicht geeignet ist, hätten alle er- kannt, nur die Bundesregierung nicht, so die Grünen. Sie setze sich nach wie vor über alle Wi- derstände und Bedenken in der Bevölkerung, den Stadt- und Gemeinderäten und den Kreis- tagen hinweg. Wenn die Ver- antwortlichen der BGZ nun an- geben, den Beschluss der Be- zirksregierung gerichtlich über- prüfen lassen zu wollen, dann zeigt dies auch, dass sie aus ihren bisherigen Fehlern nichts gelernt haben. Sie können oder wollen nicht erkennen, dass ein Projekt dieser Dimension, das von bundesweiter Bedeutung ist, nur mit einem breiten poli- tischen und gesellschaftlichen Konsens vorbereitet werden kann. Und zum Standort gibt es keinen Konsens im Bundestag. Die Holzmindener Grünen for- dern deshalb insbesondere Bun- desumweltministerin Svenja Schulze auf, die BGZ und ihren Staatssekretär Jochen Flasbarth zurückzupfeifen. Denn sonst bringen die es fertig und wer- fen den teuren Erkundungsboh- rungen, Vermessungsarbeiten, Planungsaufträgen auch noch sechsstellige Summen an weite- ren Steuergeldern für Anwalts- und Gerichtskosten hinterher, erklärt Gerd Henke. Um die riesigen gesamtgesell- schaftlichen Aufgaben der si- cheren Entsorgung der radio- aktiven Hinterlassenschaften des Atomzeitalters zu bewälti- gen, ist nun die Bundesregie- rung am Zuge. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Lo- gistik, Zwischen- und Endlage- rung der atomaren Abfälle aus wissenschaftlicher Grundlage der objektiv sicherste und trans- parenteste Weg gewählt wird. Und nicht der scheinbar ein- fachste, den die BGZ bisher ein- geschlagen ist. Die Grünen im Landtag for- dern ein neues Suchverfah- ren mit objektiven, nachvoll- ziehbaren Kriterien, wie z.B. höheren Mindestabständen zur Bevölkerung und Aus- schluss von Naturschutz- oder Hochwasserrisikogebieten. Gerd Henke GRÜNE Landkreis Holzminden Pressemitteilung Grüne Kreis Holzminden Atommülllager Würgassen ganz aufgeben Eine der großen Aktionen gegen das geplante Atommülllager war im Sommer die Demo der Grünen in Würgassen: Mit dabei waren (von links) der Beverunger Ratsherr Gisbert Bläsing, Grünen-Sprecher Gerd Henke und Landtagsabgeordneter Christian Meyer. Foto: Grüne Küchenwerk seit über 50 Jahren Küchen nach Maß - Briloner Str. 91 - 34414 Warburg-Scherfede www.tuschen-küchen.de - 05642/98950 - infotuschen-kuechen.de Küchen nach Maß Direkt ab Werk! 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Trotz- dem bleiben wir natürlich Au- torisierter Servicepartner für Opel, Fiat, Alfa Romeo und Fiat Professional und bieten auch diese Leistungen weiter- hin zu den gewohnten Kondi- tionen an. Aber wie gewährleisten Sie das vor Ihrem ursprünglichen Hintergrund als Opel- und Fiat-Werkstatt? Mit Bosch haben wir den welt- weit größten Komponenten- und Teilezulieferer der Auto- mobilindustrie im Boot. Kurz gesagt: Bosch steckt in jedem Auto. Das bedeutet, wir haben uneingeschränkt Zugriff auf das komplette Know-how von Bosch und das tatsächlich für jede Automarke. Was heißt das konkret für den Kunden? Wir haben unsere Werkstatt komplett mit der neuesten Bosch-Diagnose-Software aus- gestattet und beziehen über Bosch Ersatzteile, die norma- lerweise nur die Automobil- hersteller ihren eigenen Werk- stätten zur Verfügung stellen. Letztendlich gehört dann noch die Schulung unserer Mon- teure und Mechaniker dazu, die mittlerweile abgeschlossen ist. Wir sind somit in der Lage, alle Reparaturen und Inspek- tionen, sowie die gezielte Feh- lersuche, an jedem Fahrzeug durchzuführen. Benkel baut sein Geschäft also weiter aus und wird zentrale Anlaufstelle für Pkw- und Wohnmobil-Service-Leistungen in Beverungen und Umgebung? Ja, so kann man das sagen! Jetzt bei Benkel in Beverungen Bosch-Car-Service: Eine Werkstatt für alle Automarken! Start ohne Handschlag: Markus Arnold (links) vom Bosch Car Service und Frank Drüke (rechts, Serviceleiter Autohaus Benkel) besiegeln die Zusammenarbeit. Foto: AH Benkel Anzeige Düsseldorf (brv) - Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Montag, 30. November, eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird. Gesundheitsminister Karl-Jo- sef Laumann erklärt dazu: Die neue Quarantäneverordnung schafft einheitlichere und ver- lässlichere Regeln für alle Bür- gerinnen und Bürger und die Gesundheitsämter in Nord- rhein-Westfalen. Dabei wird auch der Grundsatz umgesetzt, dass eine Quarantäne von Kon- taktpersonen eines Infizierten nach zehn Tagen durch einen Coronaschnelltest oder einen PCR-Test beendet werden kann und damit keine 14 Tage mehr dauern muss. Die Regelungen der Quarantäne sind strikt ein- zuhalten. Nur so wird verhin- dert, dass das Virus an andere Personen weitergegeben wird. Die neuen Automatismen sor- gen nun für Handlungssicher- heit und eine schnellere Umset- zung. Wir alle haben es in der Hand: Wenn wir uns an die Re- gelungen halten, schützen wir uns und unsere Mitmenschen. Die Verordnung legt insbeson- dere einen Automatismus für folgende Begebenheiten fest: Wer sich einem PCR-Test un- terzogen hat, weil er Erkäl- tungssymptome aufweist oder mit einem Schnelltest positiv getestet worden ist, muss bis zum Vorliegen des (negativen) Ergebnisses in Quarantäne. Menschen mit einer nach- gewiesenen Infektion (mit PCR-Test, nicht Schnelltest) müssen automatisch für zehn Tage (ab der Testung) in Qua- rantäne. Die Quarantäne be- ginnt jetzt direkt mit Erhalt des Testergebnisses und nicht erst, wenn man einen beson- deren Quarantänebescheid erhält. Die Quarantäne endet grundsätzlich nach zehn Ta- gen. Voraussetzung hierfür ist, dass seit mindestens 48 Stunden vorher keine Krank- heitssymptome mehr erkenn- bar sind. Personen, die im gleichen Haushalt leben wie infizierte Personen (mit positivem PCR- Test), müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quaran- täne. Diese Quarantäne dau- ert 14 Tage, kann aber ver- kürzt werden, wenn nach zehn Tagen ein Schnelltest oder ein PCR-Test durchge- führt wird und das Ergebnis negativ ist. Sollten während der Quarantäne Symptome auftauchen, sollte umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden. Infizierte Personen sind zudem verpflichtet, ihre engen Kon- taktpersonen der letzten vier Tage vor Durchführung des Tests zu informieren. Das Mi- nisterium rät darüber hinaus al- len informierten Kontaktperso- nen, die nicht als Haushaltsan- gehörige ohnehin automatisch in Quarantäne sind, sich soweit wie möglich selbst zu isolieren und mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Die Regelung der automati- schen Quarantäne durch die Verordnung ersetzt die indivi- duellen Quarantäneanordnun- gen durch die zuständigen Be- hörden vor Ort und entfaltet solange keine individuelle Qua- ratäneordnung ergangen ist die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz nach § 56 Infek- tionsschutzgesetz. Erlässt eine örtlich zuständige Behörde zu- sätzlich eine individuelle An- ordnung, so geht deren Inhalt der generellen Regelung der Verordnung in jedem Fall vor. Die örtlichen Behörden können auch über Ausnahmen z.B. für die Fortführung einer beruf- lichen Tätigkeit unter strengen Vorgaben trotz der Quarantäne entscheiden. Personen, die sich in Quaran- täne befinden, dürfen keinen Besuch empfangen und sollten den Kontakt mit Personen, auf deren Unterstützung sie ange- wiesen sind, auf ein Minimum beschränken. Können diese Kontakte nicht ganz vermieden werden, ist mindestens eine All- tagsmaske zu tragen. Landesweit automatische und einheitliche Quarantäneregelungen Neue Quarantäneverordnung in NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: MAGS NRW Bad Driburg (ozm) - Der Polizei wurde am Dienstag, 24. Novem- ber, eine Unfallflucht in Bad Driburg-Siebenstern gemeldet. Ein grauer VW Golf mit auswär- tigem Kennzeichen stand im Zeitraum von Montag, 23. No- vember, 20:45 Uhr, und Diens- tag, 24. November, 11:00 Uhr, in der Elbringhauser Straße am Fahrbahnrand. Anschließend stellte die Besitzerin linksseitig im Frontbereich einen Schaden fest, der auf rund 500 Euro ge- schätzt wird. Sachdienstliche Hinweise bitte an die Polizei Höxter unter 05271/962-0. Die Polizei berichtet: Unfallflucht