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(0 52 73) 3 60 8 - 0 I. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat der Stadt Beverungen mit Beschluss vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Ein- zahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 26.621.224 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 28.662.645 im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 25.050.799 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 29.943.223 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.700.312 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.701.312 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 74.000 festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus- zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 661.640 festgesetzt. § 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2.041.421 festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 16.500.000 festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 275 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 479 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 418 v.H. § 7 (entfällt) § 8 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Rat der Stadt. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 10.000 überschreiten. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, gelten als erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50 v. H. des Ansatzes ausmachen, mindestens aber 30.000 betragen. Über- und außerplanmäßige Aufwen- dungen und Auszahlungen, die wirtschaftlich durchlaufend sind, gelten unabhängig von ihrer Höhe immer als unerheblich im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlus- ses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zustän- digkeit des Kämmerers. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 85 GO NRW sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 überschreiten. § 9 Die Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 4 KomHVO NRW, zu denen Ein- und Auszahlungen in den Teil- plänen als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, wird auf 10.000 festgesetzt. Bei der Ausweisung der Einzelmaßnahmen sind die gesamte Investitionssumme, die bisher bereitgestellten Haushalts- mittel und die Verpflichtungsermächtigungen der Folgejahre anzugeben. II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Höxter mit Schreiben vom 13.01.2022 angezeigt worden. Mit Schreiben vom 25.01.2022 hat der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde Kenntnis ge- nommen und das Anzeigeverfahren für beendet erklärt. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme ab dem 11.02.2022 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 (bis zum 31.12.2024) im Rathaus der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Zimmer Nr. 206, während der Dienststunden öffentlich aus und ist unter der Adresse www.beverungen.de im Internet verfügbar. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, 11.02.2022 STADT BEVERUNGEN Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Beverungen für das Haushaltsjahr 2022 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen www. Mehr erfahren owzzumsonntag.de BeilagenHinweis Einem Teil der heutigen Ausgabe liegen Prospekte folgender Firmen bei: Combi Lügde, Warburg | Neukauf Reitmann Adelebsen Edeka Falke Dalhausen | Edeka Böttcher Helmarshausen Edeka Falke Beverungen | Edeka Stadtoldendorf Edeka-Neukauf Bodenwerder | Thomas Philipps Sonderposten Edeka Werner Bodenfelde | Aldi Nord Edeka Neukauf Müller Trendelburg | Edeka Strese Willebadessen Herkules Warburg | Nah und Frisch Borgentreich Expert Holzminden, Höxter | Edeka Center Stahle Nahkauf Bad Karlsh., Brakel, Lüchtr., Ottbergen | Real Brakel Netto Uslar | Sonderpreis Baumarkt Eschershausen Action Brakel | Blutspendedienst Kirchbrak +VYÅHKLU (TLS\U_LU | DM Drogerie Höxter freiraum Physio Höxter | Kodi Warburg Drogerie Müller Höxter | Pizzeria La Luna Warburg Weser Wohnwelt Höxter | Getränke Quelle Beverungen, Bodenwerder, Eschersh., Holzm., Steinheim, Warburg Rewe Beverungen, Bodenwerder, Borgentreich, Höxter, Lauenförde, Nieheim, Scherfede, Steinheim, Uslar, Warburg, Willebadessen Wir bitten um Beachtung. Bruchhausen (ozm) - Die Evgl. Frauenhilfe Bruchhau- sen lädt am Mittwoch, 16. Fe- bruar 2022, zur Jahreshaupt- versammlung. Um 15 Uhr be- ginnt es mit einer Andacht in der Kirche und der Verabschie- dung von Frau Arand und Frau Thüs. Die Versammlung findet unter Beachtung der Corona- Schutzverordnung NRW statt: 2 G-plus-Regel. Daseburg (wrs) - Der am 27. Februar 2022 geplante Kin- derkarneval in Daseburg fä llt wegen der Corona-Pandemie aus. Zum Schutz der Betei- ligten und des Publikums hat der Heimatschutzverein Da- seburg die Veranstaltung ab- gesagt. Der Vorstand bittet um Verstä ndnis und hofft, im nä chsten Jahr wieder ausgelas- sen Karneval feiern zu kö nnen. Lauenförde (brv) - Der Land- frauenkarneval in Lauenförde fällt wegen der Corona-Pan- demie auch in diesem Jahr aus. Zum Schutz der Beteilig- ten und des Publikums hat der Landfrauenverein Lauenförde/ Meinbexen die Veranstaltung abgesagt. Der Vorstand bittet um Verständnis und hofft, im Jahr 2023 wieder ausgelassen Karneval feiern zu können. Natzungen (wrs) -Wie der Vor- stand des VdK-Ortsverbandes Natzungen mitteilt, fällt die für Freitag, 25. Februar 2022, geplante Mitgliederversamm- lung wegen der Corona-Pan- demie aus. Ein neuer Termin wird zu passender Zeit bekannt gegeben. Einladung zur JHV Absage Kinder- karneval Landfrauenverein Lauenförde Karnevals- veranstaltung abgesagt VdK Natzungen Keine Versammlung Warburg (wrs) - Die Anmel- dungen für die weiterführen- den Schulen in der Träger- schaft der Hansestadt Warburg erfolgen vom 14. bis 18. Feb- ruar 2022. Die einzelnen Schulen infor- mieren auf den jeweiligen In- ternetseiten ausführlich über die Verfahrensweise der An- meldung und die unbedingt einzureichenden bzw. mitzu- bringende Unterlagen: Sekundarschule Hauptstand- ort Warburg mit Teilstandort Borgentreich: www.sekundarschule-warburg. de; Tel. 05641/92 31 0. Gymnasium Marianum Warb.: www.marianum-warburg.de; Tel. 05641/92 32 0. Hüffertgymnasium Warburg: www.hueffertgymnasium.de; Tel. 05641/92 33 0. Weiterführende Schulen Anmeldetermine