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In begründeten Fällen kann dieses Schreiben bis einschließlich 17.02.2022 bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Finanzabteilung, Zimmer 208, während der Dienststunden (montags bis freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr; montags, dienstags und donnerstags: 14.00 bis 16.00 Uhr; mittwochs: 14.00 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden. Die Bescheide gelten gemäß §10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffent- lichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese öffentliche Zustellung des Dokumentes Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Beverungen, 21.01.2022 Stadt Beverungen gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Beverungen Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Das Schreiben an Herrn Saeid Sharafi zuletzt bekannte Anschrift Jahnstraße 5, 63303 Dreieich vom 10.01.2022, Az.: 1017137-32-1000-1 wird hiermit gemäß §10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV.NRW.S.94) -in der zurzeit gel- tenden Fassung öffentlich zugstellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person ist die Zustellung des Be- scheids durch die Post gemäß §§ 3 und 4 LZG NRW nicht mög- lich. Aus diesem Grund ist die öffentliche Zustellung gemäß §10 LZG NRW durchzuführen. In begründeten Fällen kann dieses Schreiben bis einschließlich 17.02.2022 bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Finanzabteilung, Zimmer 208, während der Dienststunden (montags bis freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr; montags, dienstags und donnerstags: 14.00 bis 16.00 Uhr; mittwochs: 14.00 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden. Die Bescheide gelten gemäß §10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffent- lichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese öffentliche Zustellung des Dokumentes Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Beverungen, 21.01.2022 Stadt Beverungen gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Beverungen K+S Minerals and Agriculture GmbH - Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Fortsetzung der Einleitung von Salzabwässern der Kaliwerke Werra und Neuhof- Ellers in die Werra im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 Das Regierungspräsidium Kassel erteilte mit Bescheid vom 23.12.2021, Gz.: 34/Hef-79f 12-03-352-2/666, der K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) die bis zum 31.12.2027 befristete wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwässern der Werke Werra und Neuhof-Ellers in die Werra bei Philippsthal und Heringen unter Auflagen und weiteren Nebenbestimmun- gen. Diese Erlaubnis schließt an die Erlaubnis vom 23.12.2020, Gz.: 34/Hef-79f 12-03-352-2/500, an, die bis zum 31.12.2021 be- fristet war. Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltver- träglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Erlaubnisbescheids. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG liegt eine Ausfertigung des Bescheids und der Antragsunterlagen vom 23.02.2022 bis ein- schließlich 08.03.2022, von Montag bis Freitag während der all- gemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht bei der Stadt Beverungen aus. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann die Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger Terminver- einbarung erfolgen (05273/ 392 0). Gem.§ 17 Abs. 1 der HAUPTSATZUNG DER STADT BEVERUN- GEN in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 21.05.2021 wird die vollständige Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Beverungen unter www.beverungen.de öffentlich bekannt gemacht. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 27 UVPG i. V. m. § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das vor uns liegende Jahr 2022 wird ein Jahr von weiteren grö- ßeren Baumaßnahmen in unserer Stadt werden. Im Mittelpunkt steht dabei sicher das Freibad. Hier werden voraussichtlich im März das alte Umkleidegebäude sowie das auf dem Gelände sich befindliche Wohnhaus abgerissen, um dem Neubau Platz zu machen. Da für den Neubau über ein Jahr Bauzeit veranschlagt ist, wird es in der Freibadesaison im Sommer ein Provisorium geben müssen. Neben mobilen Umkleiden werden Räume im benachbarten Vereinsheim des FC Blau-Weiß Weser mitgenutzt werden. Leider wird auch das Kinderbecken nicht zur Verfügung stehen, da es sanierungsbedürftig ist und im Zuge des Neubaus des Hallenbades ab Herbst 2022 an einen neuen Standort verlegt wird. Durch den Brandschutzbedarfsplan legt die Stadt Beverungen einen weiteren Schwerpunkt auf eine funktionierende Feuer- wehr. Dazu gehören auch Gerätehäuser, die den geltenden Be- stimmungen entsprechen. Ab März wird der Neubau des Gerä- tehauses in Amelunxen angegangen. Bis zum Ende des Jahres soll am Ortsausgang in Richtung Wehrden ein modernes Feu- erwehrgerätehaus entstehen. Gleichzeitig wird in Dalhausen die Verlagerung vom bisherigen beengten Standort im Ansgarweg zum bisherigen Standort des Gerüstbauers Wiesmann, Obere Hauptstraße vorbereitet. In Jakobsberg soll zudem die Sanierung des bisherigen Gebäudes abgeschlossen werden. Die neue Fahr- zeughalle ist bereits errichtet und funktionsfähig. Mit Freude habe ich vernommen, dass in diesem Jahr nun auch endlich das Areal Aldi an der Blankenauer Straße umgestal- tet werden soll. Die dortige frühere Produktionshalle der Firma Meister wird abgerissen und der Aldi dort neu errichtet. Ebenso wird das bisherige Wohnhaus mit dem Café weichen und die Parkplatzsituation geordnet. Neben dem Aldi werden zukünftig an diesem Standort ein Café, der Kik und ein Getränkemarkt betrieben. Im Straßenbaubereich werden der Lilienweg, die Carolus-Mag- nus-Straße in Herstelle, die Verlängerung des Glockenweges in Rothe und des Bonifatiusweges in Herstelle sowie die Danziger Straße angegangen. Zudem wird der beliebte Radweg 99 (Weser- radweg) mit Hilfe von Fördermitteln an einigen Stellen zwischen Herstelle und Wehrden saniert. In den Schulen setzen wir die Digitalisierung fort. Gleichzeitig erfolgen wie in den vergangenen Jahren notwendige Sanierun- gen in den einzelnen Gebäuden. Die Herrichtung der Räum- lichkeiten für die Offene Ganztagsschule in Dalhausen steht dagegen kurz vor ihrem Ende. Zudem erhalten die Schulen Gigabit-Internetanschlüsse. Mit freundlichen Grüßen Ihr Hubertus Grimm Bürgermeister Der Bürgermeister informiert Aus dem Rathaus wird berichtet Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Andrea Sander-Blankenburg Hauptstraße 88 34414 Warburg 05641-746263 andreasander2703gmail.com Familien- und Kleinanzeigen ANNAHMESTELLE zum Sonntag HOFGEISMAR AKTUELL % % % % % %% % % % % DAMEN-MODE jetzt % % REDUZIERT Höxter (ozm) - Es gibt noch freie Plätze in einigen Gesund- heits-Kursen, die nächste Wo- che beginnen: Wassergymnas- tik für Schwangere im Hallen- bad Höxter (Start Mo 31.1.), Autogenes Training (Start Mo 31.1.), Wirbelsäulengymnastik (Start Do 3.2.) und Yoga (Start Fr. 4.2.). Für die Teilnahme gilt aktu- ell die 2-G-Plus-Regel, d.h. doppelt geimpft plus Boos- ter-Impfung oder aktueller Testnachweis. Anmeldung ab sofort unter www.vhs-hoexter.de oder Tel. 05271 963-4303. Freie Plätze bei der VHS