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8 Nicolaistraße 4 37671 Höxter Tel. 05271/932755 17 Jahre in Höxter Verrückte Geburtstagswochen bis 06.11.2021 Schnäppchenwoche bis 9. Okt. 2021 Ein Unternehmen der Home & Bodyfashion GmbH & Co. KG, Paderborner Tor 104, 34414 Warburg James Nicholson Basic-T-Shirt Top Qualität, 10 akt. Farben Gr. M - 4XL orig. 9.95 je 3.- MG-1 Webboxer aktuelle Dessins, 100% Baumwolle Gr. 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I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) wird nachstehender Beschluss öffentlich bekannt gemacht: I. Einleitungsbeschluss Einleitungsbeschluss Auf Veranlassung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement wird nach §4 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentli- che Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) für folgende Grundstücke (Flurstücke) ein Grenzbereinigungsverfahren eingeleitet: Verfahrensgebiet: K 77 Aktenzeichen: GB 3063398 Gemeinde: Bad Karlshafen Gemarkung : Karlshafen (1529) Flur: 8, 14 Gemeinde: Bad Karlshafen Gemarkung: Karlshafen (1529) Gemarkung Flur Flurstücke 1529 8 108/3, 108/4, 108/5, 108/6, 108/7, 110/3, 113/26, 113/43, 113/44, 113/45, 115/2 1529 14 34/1, 34/2, 34/3, 35/1, 71/36, 71/40, 71/41, 71/42, 71/43, 71/44 Die vermessungstechnischen Arbeiten werden vom Amt für Bodenmanagement Korbach durchgeführt. Träger der Baumaßnahme: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Kassel. Dieser Beschluss wurde am 07.09.2021 vom Amt für Bodenmanagement als zuständige Behörde gefasst. II. Beteiligte im Grenzbereinigungsverfahren Nach §5GrBerGHE sind im Grenzbereinigungsverfahren folgende Personen bzw. Stellen beteiligt: 1. Eigentümerinnen und Eigentümer der im Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke (Flurstücke), 2. Träger der Baumaßnahme, 3. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, 4. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechtes, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt. Die unter 4. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts der oben genannten Behörde zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Grenzbereinigungsplan erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird die oben genannte Behörde dem Anmeldenden eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechtes setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen. Wechselt die Person eines Berechtigten während des Grenzbereinigungsverfahrens, so tritt sein Rechts- nachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet. III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteili- gung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntma- chung bei der oben genannten Behörde anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist an- gemeldet oder nach Ablauf einer von oben genannten Behörde gesetzten Frist, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen. Der Inhaber eines Rechtes, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Grenzbereinigungsverfahren be- rechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Einleitungsbe- schlusses zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Verfügungssperre Nach §7GrBerGHE dürfen von der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses bis zur Bekannt- machung der Unanfechtbarkeit des Grenzbereinigungsplanes im Verfahrensgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der oben genannten Behörde Grundstücke geteilt oder Verfügungen über ein Grund- stück und über Rechte an einem Grundstück getroffen werden. V. Betretungsrecht Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass Beauftragte der oben genannten Behörde zur Vorbereitung und Durchführung der Grenzbereinigung Grundstücke betreten und dort die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten ausführen. VI. Einsicht Der Einleitungsbeschluss kann beim Amt für Bodenmanagement Korbach, Außenstelle Hofgeismar, Manteuffel-Anlage 4, 34369 Hofgeismar während den Dienststunden eingesehen werden. VII. Bekanntgabe Dieser Einleitungsbeschluss gilt am Tag nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. VIII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Einleitungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Bodenmanagement Korbach, Außenstelle Hofgeis- mar, Manteuffel-Anlage 4, 34369 Hofgeismar schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. IX. Datenschutzerklärung Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. Hofgeismar, den 07.09.2021 Amt für Bodenmanagement Korbach Im Auftrag ..... gez. Kampf................... (DS) (Kampf, VOR) Wird bekannt gemacht: Bad Karlshafen, 2. Oktober 2021 Stadt Bad Karlshafen gez. Dittrich - Der Magistrat - Bürgermeister Bekanntmachung Bad Karlshafen (pv) Eine so- lide, fundierte und individu- elle Ausbildung ist das A und O für sicheres Fahren im Straßenverkehr und somit auch die beste Grundlage für gutes Verhalten bei hohem Verkehrsaufkommen. Dies hat sich Sascha Wetzl mit seiner gleichnamigen Fahrschule in Bad Karlshafen auf die Fahne geschrieben. Nach abgeleg- ter Prüfung als Kraftverkehrs- meister 2010 hat Wetzl direkt eine Ausbildung zum Fahrleh- rer im Verkehrsinstitut Biele- feld für die Bereiche BE (Pkw mit Anhänger) und A (Motor- räder) absolviert. Nach jahre- langer Erfahrung als Fahrleh- rer hat er Anfang dieses Jahres dann den Sprung in die Selbst- ständigkeit gewagt und in der Weserstraße 15 in Bad Karlsha- fen seine eigene Fahrschule er- öffnet. Dort befindet sich auch der große Schulungsraum. Neben den Kursen zum Erwerb der Führerscheine der Klassen B/BE/B96/B197/B196/A/A1/ A2/AM bietet der Fahrlehrer für Firmen die Gabelstapler- ausbildung für Mitarbeiter an. Diese können intern auf dem firmeneigenen Gelände mit de- ren Stapler an 7 Tagen der Wo- che durchgeführt werden. Ich biete auch 1. Hilfe-Kurse in meiner Fahrschule an. Pass- fotos wird man demnächst un- abhängig vom Führerschein bei uns anfertigen lassen kön- nen, erklärt Sascha Wetzl weiter. Für die praktische Ausbil- dung der Fahrschüler stehen als Schaltwagen ein Golf 8 und für die Automatikstunden ein Elektrofahrzeug der Marke VW ID 4 zur Verfügung. Mo- torradfahrstunden werden auf zwei Kawasaki Z650 und einer Kawasaki Z125 durchgeführt. Die theoretische Schulung fin- det dienstags und donnerstags von 18.30 Uhr bis 20 Uhr statt. An diesen Tagen kann man sich von 17 18.30 Uhr direkt für den jeweiligen Fahrschul- kurs anmelden. Fahrschule Sascha Wetzl, We- serstraße 15, 34385 Bad Karls- hafen, mobil: 01520/6425426, E-Mail: infofahrschule-wetzl.de, www.fahrschule-wetzl.de Fahrschule Sascha Wetzl in Bad Karlshafen Fundierte Fahrschulausbildung Sascha Wetzl mit einem seiner Schulungsfahrzeuge Foto: Vössing Anzeige Höxter (ozm) - Die Wanderab- teilung des Heimat- und Ver- kehrsvereins Höxter, erkundet am 10. Oktober das Grubetal zwischen Ovenhausen und Al- tenbergen. Vom Parkplatz Ber- liner Platz in Höxter geht es um 9.30 Uhr los. Dort werden Fahr- gemeinschaften gebildet. Ge- gen 9.45 Uhr treffen sich dann die Teilnehmer am Parkplatz des Sportplatzes in Ovenhau- sen. Die Wanderung führt auf einer ca. 9 km langen Strecke über Altenbergen nach Oven- hausen zurück. Zur Einkehr wird dieses Mal in das Hotel Höxter Am Jakobsweg einge- laden. Um eine unverbindliche Anmeldung bis zum Freitag, 8. Oktober bei Silvia Hamatschek 05271/6920272, und Roland Hesse runnerhxt-online.de wird gebeten. Zweite Wanderung des HVV Ottbergen (ozm) - Der Hei- matschutzverein Ottbergen lädt seine Mitglieder zur ordentlichen Jahreshaupt- versammlung am Samstag, 9.10.2021, um 19 Uhr in den KuStall am Wiemers- Meyerschen Hof ein. Die Corona-Vorschriften finden in der jeweils gülti- gen Fassung Anwendung. Jahreshaupt- versammlung Dalhausen/Borgentreich (brv) - Am Mittwoch, den 20. Oktober 2021, startet das neue Angebot Aquagymnastik des TV Dal- hausen von 19:30 - 20:30 Uhr im Hallenbad in Borgentreich unter der Leitung von Übungs- leiterin Nadine Frische. Innerhalb von zehn Stunden wird eine gesunde Haltung und Bewegung durch Kräftigungs- und Stabilisationsübungen ver- mittelt. Dieser Kurs richtet sich an gesunde Teilnehmer/innen. Vor- oder Schwimmkenntnisse sind nicht erforderlich. Ebenso müssen die Teilnehmer/innen kein Mitglied des TV Dalhau- sen sein. Es gelten die 3-G-Re- gelungen. Die Teilnehmerge- bühr beträgt 100 Euro, die in der Regel von den Kranken- kassen bezuschusst werden. In- teressierte sollten sich vor der Teilnahme bei ihrer Kasse er- kundigen. Nähere Infos gibt es auf der Vereinsinternetseite unter: www.tv-dalhausen.de/ Präventionskurs/ Anmeldungen bitte bis zum 16. Oktober per E-Mail (nadinefri- schehotmail.de) oder telefo- nisch (0175 5563586) an Nadine Frische. Aqua- gymnastik Lauenförde (brv) - Die Chorge- meinschaft Jubilate in Lau- enförde sucht neue Mitsänger. Geprobt wird singen ab Mon- tag, den 04.10.2021 um 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus in der Bahnhofstr.3 Lauenförde unter Einhaltung der 3Gs. An- fragen unter Tel. 05273/88531 Mitsänger gesucht