Neuer Trödel-Termin Jetzt

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Türen Wand & Decke Terrassen Mo.-Fr.: 8.00 - 18.00 Uhr Sa.: 8.00 - 14.00 Uhr Regierungspräsidium Kassel Antrag des Landes Hessen, vertreten durch die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen, auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Entnahme von Wasser zum Betrieb des Hafens in Bad Karlshafen In Ersatz zur am 19.11.2024 auslaufenden Bewilligung hat das Land Hessen, vertreten durch die Staat- lichen Schlösser und Gärten Hessen (Antragsteller), am 18.12.2020 eine Gehobene Erlaubnis gemäß § 15 WHG dahingehend beantragt, das Wasser aus dem Mühlgraben des Wassertriebwerkes Ernst Malzfeldt KG Gemarkung Karlshafen, Flur 15, Flurstück 163/5, über den Hafenzulaufgraben Gemarkung Karlshafen, Flur 16. Flurstücke 158/1, 156/1 und 159/3, bis zu einer Menge von 100 l/s abzuleiten und es zum Ausgleich von Schleu- sungsverlusten und zum Bespannen des Hafenbeckens zu gebrauchen. Bei Erreichen des Soll-Wasser- spiegels im Hafen von 99,15 m ü. NN ist die Entnahmemenge auf 20 l/s zu begrenzen; Gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) wurden dem Antrag alle entscheidungserheb- lichen Angaben und Unterlagen (Lagepläne, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) beigefügt. Im Erläuterungsbericht werden die vorhandenen baulichen Anlagen und der Betrieb ausführlich beschrieben. Der Antrag und die vorgenannten Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 20.09.2021 bis einschließ- lich 21.10.2021 im Rathaus (Bürgerbüro), Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, im Erdgeschoss zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zeitgleich werden die Bekanntmachung und der Antragsinhalt auch auf der Internetseite des Regierungs- präsidiums Kassel www.rp-kassel.hessen.de, (Rubrik Presse, Unterpunkt Öffentliche Bekanntmachun- gen) veröffentlicht (§ 27a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)). Etwaige Einwendungen gegen die Erteilung der beantragten gehobenen Erlaubnis sowie Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen oder auf Entschädigung (§ 14 Abs. 3 WHG) sind bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel oder beim Magistrat der Stadt Bad Karlshafen unter Angabe des Geschäftszeichens RPKS - 31.3-79 i 022/1-2018 vorzubringen (§ 9 Abs. 1 HWG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 HVwVfG). Die Einwendungen sollen begründet werden; dabei ist möglichst genau anzugeben, auf welchen Rechts- grund sie sich stützen und auf welchen Teil des beantragten Rechts sie sich beziehen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat- rechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als fünfzig Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die vorstehend geforderten Angaben (Name, Beruf und Anschrift) nicht deut- lich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, oder in denen als Vertreter nicht eine natürliche Person bestellt worden ist, können unberücksichtigt gelassen werden. Endet die Vertre- tungsmacht des Vertreters, so können die nicht mehr Vertretenen aufgefordert werden, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als fünfzig Personen aufzufor- dern, so kann die Aufforderung öffentlich bekannt gemacht werden. Eine mündliche Erörterung der Einwendungen und Anträge wird erforderlichenfalls später anbe- raumt werden. Ein erforderlich werdender Erörterungstermin wird spätestens eine Woche vorher orts- üblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Anträge gestellt haben, werden benachrichtigt. Wenn mehr als fünfzig Einwendungen erhoben werden, können die Benachrichtigungen über den Er- örterungstermin und die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 5 Nr. 4 HVwVfG). Die Erörterung findet ggf. auch bei Ausbleiben von Beteiligten statt (§ 73 Abs. 5 Nr. 3 HVwVfG). Die Er- örterung kann auf bestimmte Einwender und Behörden und auf bestimmte entscheidungserhebliche Ein- wendungen sowie Stellungnahmen und Gutachten von Behörden beschränkt werden. Nach Eintritt der Bestands-/Rechtskraft der gehobenen Erlaubnis kann auf Grund privatrechtlicher An- sprüche zur Abwehr nachteiliger Wirkungen der Gewässerbenutzung nicht die Einstellung der Benutzung verlangt werden. Es können nur Vorkehrungen verlangt werden, die die nachteiligen Wirkungen aus- schließen. Soweit solche Vorkehrungen nach dem Stand der Technik nicht durchführbar oder wirtschaft- lich nicht vertretbar sind, kann lediglich Entschädigung verlangt werden (§ 16 Abs. 1 WHG). Kassel, den 06.09.2021 Gz.: RPKS - 31.3-79 i 022/1-2018 Regierungspräsidium Kassel Im Auftrag Abteilung Umweltschutz gez. Vaupel Bekanntmachung Dassel (ozm) - Das Wort Trödeln ist gemeinhin eher negativ besetzt; jemand ist langsam, trödelt herum. Aber als anderer Begriff für Flohmarkt ist er durchaus po- sitiv anzusehen und so lädt die Collage in Dassel, Neue Str. 26 /Eingang vom Parkplatz aus, und Neue Str. 13 erneut dazu ein, sich Zeit zu nehmen und in aller Ruhe durch die Scheune zu bummeln, sich das große Angebot anzusehen und vielleicht das eine oder andere Schnäppchen mit nach Hause zu nehmen. Wieder locken zahlreiche schöne Teile, inte- ressante Dinge für Alltag und Freizeit, Haushalt und Deko. Sicher ist für fast jeden etwas dabei und so dürften nicht nur Sammler auf ihre Kosten kom- men. Daneben bietet Fami- lie Spann in ihrem Kunsthaus Collage, direkt um die Ecke unzählige gute gebrauchte Bücher zum kleinen Preis an. Eine kleine Bildergalerie ver- breitet Künstleratmosphäre, ebenso wie der Maler Rolf-Die- ter Spann, dem vielleicht bei der Arbeit über die Schulter geblickt werden kann. Neben den Büchern sind auch Bil- der, Künstler-Grußkarten oder handbe malte Schneckenhäus- chen (jede ein Unikat) zu er- werben. Vorgestellt werden u. a. eben falls die eigenen Bücher der Autoren Rolf-Dieter und Bärbel Spann, wie beispiels- weise die Neuerscheinung Über den Tellerrand. Der Be- such in der Trödelscheune und im Kunsthaus findet unter den aktuellen Corona-Vorschriften statt. Und wann? Am Sonntag, 19. September 2021, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr. Unter Einhaltung der Vorschriften Neuer Trödel-Termin Gardinen Polsterei Fußboden Sonnenschutz Polsterarbeiten, Gardinendekorationen, Sonnenschutz, Fußbodenarbeiten sind unsere Spezialgebiete, in denen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Andreas Gogrewe - Raumausstattermeister, Wöhrenstraße 19 37688 Beverungen-Amelunxen, Telefon (0 52 75) 236, Fax 1462 www.raumausstatter-gogrewe.de ANDREAS GOGREWE Ihr Raumausstatter vor Ort! Entdecken Sie die neue Herbst/Winter Kollektion