Krukenburg Stollen Wahlbekanntmachung
8 WESER / DIEMEL Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 27/2021 Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00Uhr bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde ist in 2 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Bad Karlshafen Wahlraum: Rathaus Karlshafen, Gästeraum des Rathauses Wahlbezirk 2: Helmarshausen Wahlraum: Bürgerhaus Helmarshausen, Saal des Bürgerhauses. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in Bad Karlshafen, Rathaus, Landgrafensaal zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zulassenen Kreiwahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts, und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten, und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum- schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzet- telumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Ver- treter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§14 Absatz4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtig- ten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Ein- flussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§14 Absatz5 des Bundes-wahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bad Karlshafen, den 11. September 2021 Stadt Bad Karlshafen (Dittrich) Der Magistrat Bürgermeister Wahlbekanntmachung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Am Dienstag, dem 14. September 2021, 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus Helmarshausen, Niederau15, eine öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt BadKarlshafen statt. Es wird darum gebeten, bis zum Sitzplatz einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Maske zu tragen. Zudem sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Die Kontaktdaten der Besucher werden erfasst. T A G E S O R D N U N G: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2018 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplanung für das Jahr 2021 4. Beteiligungsbericht 2020 5. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 An der Saline 6. Antrag der SPD-Fraktion zur Bildung einer Friedhofskommession und Überarbeitung der Geschäftsordnung des Magistrats 7. Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs im Bereich B 83 Helmarshausen/Poststraße 8. Antrag der SPD-Fraktion zur Umgestaltung der Durchgangsstraße/Poststraße in Helmarshausen 9. Mitteilungen 10. Anfragen und Anregungen 11. Beratung und Beschlussfassung, ob der TOP Nr. 12 Verkauf Landgraf-Carl-Gebäude in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden soll 12. Verkauf Landgraf-Carl-Gebäude Bad Karlshafen, den 11. September 2021 gez. Niemetz Stadtverordnetenvorsteherin Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2021 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 28/2021 Die Stadtkasse Bad Karlshafen macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2021 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren: Grundsteuern 3. Quartal 2021, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 3. Quartal 2021, Müllabfuhrgebühren 3. Quartal 2021, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren 3. Quartal 2021. Hundesteuern 3. Quartal 2021, Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich ge- mahnt, die Rückstände bis spätestens 21. September 2021 an die oben genannte Kasse bzw. die Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren an die Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, IBAN DE40520503530118002534 bei der Kasseler Sparkasse (BIC:HELADEF1KAS) zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass vorstehend angemahnte Beträge, die bis zum genannten Termin nicht gezahlt worden sind, im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen werden können. Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten. Bad Karlshafen, den 11. September 2021 Stadt Bad Karlshafen gez. Dittrich -Der Magistrat- Bürgermeister Öffentliche Abgabenmahnung Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 29/2021 Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen WESER / DIEMEL Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 30/2021 Am Mittwoch, dem 15. September 2021, bleiben die Verwaltung und der Bauhof der Stadt Bad Karlsha- fen aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen und sind auch telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bad Karlshafen, den 11. September 2021 Stadt Bad Karlshafen gez. Dittrich - Der Magistrat - Bürgermeister Stadtverwaltung am Mittwoch, dem 15. September 2021, geschlossen Näher dran. FÜR DEN KREISTAG STARKE VERTRETUNG FÜR DEN SÜDKREIS Daniela Wichmann Lauenförde Kai Zimmermann Derental/Fürstenberg Birgit Grottke Boffzen BRIEFWAHL VERGESSEN? Wir helfen: 0173 2701422 Helmarshausen. Der Septem- ber mit seinem herrlichen Alt- weibersommer lässt noch gar nicht an die Vorweihnachtszeit denken und doch laufen in der Konditorei der Weser-Therme bereits die ersten Vorberei- tungen für die Herstellung des Krukenburg Stollen. Der Stol- len kam im vergangenen Jahr sehr gut an. Wir hätten weit mehr verkaufen können, als wir vorrätig hatten, so Rainer Kowald, Geschäftsführer der Bad Karlshafen GmbH. Wie bereits im letzten Jahr werden die Stollen in echter Handarbeit und ohne die Ver- wendung von fertigen Backmi- schungen hergestellt. Für die Konditorei war es sogar eine Herausforderung noch Liefe- ranten zu finden, die Rosinen, Orangeat und andere Lecke- reien die in einen Stollen gehö- ren einzeln vertreiben. Ab Ok- tober reifen sie dann für min- destens vier Wochen im Main- zer Keller der Krukenburg. Die Luftfeuchtigkeit und -zirkula- tion ist genau richtig, um das Gebäck schön saftig werden zu lassen. Während der Wochen der Reifung verströmt der Kel- ler einen herrlich weihnachtli- chen Duft. Um die Nachfrage in diesem Jahr angemessen bedienen zu können, bitten wir um Vor- bestellung des Stollens in der Tourist Information, erklärt Kowald. Natürlich halte man auch Stollen für spontane Käu- fer bereit, aber wer jetzt schon wisse, dass er auch in diesem Jahr wieder davon Naschen will, der sei gut beraten, vorzu- bestellen. Bestellungen könne man bis 30.09.2021 am besten per E-Mail an marketingbad- karlshafengmbh.de senden. Jetzt vorbestellen Krukenburg Stollen Foto: privat