Klangfarben Open Impfangebot
9 Ovenhausen (ozm) - Das Team vom Klangfarben Open Air, Ricardo Crespo Fromm, Ka- rin Knäblein, Benjamin Qued- nau und Svenja Grunow, ver- anstaltet am 28. August 2021 zum dritten Mal das Klangfar- ben Open Air, diesmal findet es in Höxter-Ovenhausen, Kapen- berg 6 (Bauernstube Schenken- küche) statt. Die Veranstaltung wird von 15 Uhr bis Mitternacht andauern. Aus der heimischen Region werden u.a. die DJs BENTFLY, BJRN und Sonoro auflegen. Als Main Act wird Fabian Farell spielen. Fabian Farell ist ein deutscher DJ und Musikproduzent aus Krefeld, welchen man auch öf- ter mal im Radio zu hören be- kommt. Er legt regelmäßig auf großen Festivals wie New Ho- rizons, Open Beatz und World Club Dome auf und war meh- rere Jahre Resident-DJ im Bootshaus. Seine Produktionen im Bereich Electronic Dance Music wurden u. a. auf Sony und Kontor veröffentlicht. Geplant ist ein kleines Rah- menprogramm mit ein paar kleinen Spielen. Eine Shisha- lounge wird auch vor Ort sein. Für die Veranstaltung wurde ein Bus-Shuttle organisiert, es wird 2 Hin-/ und 3 Rückfahr- ten geben. Die Hinfahrt ist voll- kommen kostenlos. Lediglich für die Rückfahrt wird ein klei- ner Beitrag erhoben, Tickets dafür können am Eingangsbe- reich am Abend der Veranstal- tung erworben werden. Tourenpläne können der Face- book- und Instagram-Seite ent- nommen werden. Wer mit dem Auto anreist, kann auch gerne die Parkplätze der Bauernstube Schenkenkü- che nutzen. Die Parkplätze sind aber be- grenzt, weshalb die Bus-Shut- tles empfohlen werden. Tickets sind auf 500 Stück be- grenzt und können online über Ticketpay erworben wer- den. Die Kosten für ein Ti- cket betragen 22,50. Der Link dazu ist ebenfalls auf der In- stagram- oder Facebook-Seite von Klangfarben Open Air zu finden. Das Team bittet um Verständ- nis, dass es mit den erworbe- nen Tickets nur einmaligen Einlass zur Veranstaltung gibt. Wer das Gelände verlässt, darf die Veranstaltung nicht wieder betreten. Dies muss hinsicht- lich der Coronaverordnung umgesetzt werden. Einlass ist nur mit Nachweis mit der 3G Regel möglich. Die Veranstaltung wird mit einem angepassten Hygiene- konzept stattfinden. Somit ha- ben wir die Möglichkeit Shows/ Konzerte endlich wieder live mit Euch zu erleben. Sicher- heit, Hygiene und Abstand ste- hen bei uns natürlich im Vor- dergrund, so die Veranstalter. Klangfarben Open Air Bad Karlshafen - Das Impf- zentrum des Landkreises Kas- sel wird mobil: Am Mittwoch, dem 25. August, macht das mo- bile Impfteam des Landkrei- ses Kassel in Bad Karlshafen Station. Auch Kinder und Ju- gendliche zwischen 12 und 17 Jahren können dort geimpft werden. Wir impfen zwischen dem 23. und 26. August in vier Städten im Landkreis, kündigt Land- rat Andreas Siebert an. Die ein- zelnen Termine wurden mit dem Diakonischen Werk Re- gion Kassel und dem KSV Bau- natal abgestimmt. Siebert: Die jeweiligen Termine orien- tieren sich an den Öffnungs- zeiten der Tafeln und an den Hauptnutzungszeiten der KSV-Sportwelt in Baunatal. Wir hoffen mit diesem An- gebot Menschen zu erreichen, die nicht mobil genug sind, um nach Calden zu kommen und die deshalb bisher keine Imp- fung erhalten haben, erläutert der Landrat. Beim Impfen vor Ort gibt es wie im Impfzentrum keine Terminvergaben die Impf- willigen können ohne Termin zu den angegebenen Uhrzei- ten zum Impfen kommen. An allen mobilen Impfaktionen wird der mRNA-Impfstoff von BionTech/Pfizer geimpft. Zum Zweittermin nach vier Wochen ist das mobile Impfteam des Landkreises dann wieder vor Ort. An allen Tagen ist auch ein Kinderarzt mit vor Ort, so dass sich auch Kinder und Ju- gendliche zwischen 12 und 17 Jahren mit ihren Eltern bera- ten und impfen lassen können. Das mobile Impf-Team ist am Mittwoch, dem 25. August, zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr auf dem Hafenplatz in Bad Karlshafen zu finden. Der zweite Impftermin findet dann am 23. September statt. Weitere Stationen des mobilen Impfangebotes: 26. August (Zweitimpfter- min am 23. September) zwi- schen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr am Altstädter Kirchplatz in Hofgeismar. Jede/r, der sich impfen lassen will, muss seinen Personalaus- weis (bei Kindern und Jugend- lichen Schülerausweis oder Ge- burtsurkunde) mitbringen. Die ansonsten auszufüllenden Un- terlagen bringen die mobilen Impfteams mit. Geimpft wer- den können alle Bürger/Bür- gerinnen des Landes Hessen. Zum mobilen Impfteam gehö- ren Ärzte, medizinisches Fach- personal und Verwaltungsmit- arbeiter, die die Impfwilligen beraten, die Impfung durch- führen und alle bürokratischen Fragen klären. Impfangebot am 25. August Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen WESER / DIEMEL Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Bad Karlshafen wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus Bad Karlshafen, Hafenplatz 8, für Wahlberechtigte zur Einsicht- nahme bereitgehalten. Der Zugang zum Wahlamt ist barrierefrei möglich. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprü- fen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr- vermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12.00 Uhr , bei der Stadt Bad Karlshafen, Wahlamt, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung . Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 167 Waldeck durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe- zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundes- wahlordnung (bis zum10.09.2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach §18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis- ses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr , bei der Gemeinde- behörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr , gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr , stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der An- tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und d) ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzu- lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absen- den, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bad Karlshafen, den 21. August 2021 Stadt Bad Karlshafen gez. Dittrich Der Magistrat Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 23/2021 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bad Karlshafen - Am 26. Sep- tember findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Für die Durchführung der Wahl benötigt das Wahlamt der Stadt Bad Karlshafen ca. 30 wahlbe- rechtigte und engagierte Bür- gerinnen und Bürger aus Bad Karlshafen und Helmarshau- sen, die als Wahlhelfer am Wahlsonntag zuverlässig die Stimmenabgabe und Stimmen- auszählung in den Wahlloka- len und im Briefwahlvorstand sicherstellen. Die wesentlichen Aufgaben des Wahlvorstandes sind: Prüfung der Wahlberechtigung Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis Ausgabe der Stimmzettel Beaufsichtigung der Wahlka- binen und Wahlurnen Schutz des gesamten Wahl- vorganges vor Störungen und Beeinflussungen und schließlich ab 18.00 Uhr die Auszählung der Stimmzettel Wahlhelfer müssen das 18. Le- bensjahr vollendet haben. Be- sondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, im Vor- feld findet eine Schulung der Wahlhelfer statt. Für den Ein- satz als Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung (zwi- schen 25 bis 35 Euro) gezahlt. Die Demokratie ist auf die Mit- wirkung der Menschen ange- wiesen über Ihre Mithilfe und Ihr ehrenamtliches Enga- gement zur Bundestagswahl würden wir uns sehr freuen! Freiwillige Helfer können sich telefonisch beim Wahlamt der Stadt Bad Karlshafen, Frau Engler, Tel. 05672-9999-14, oder Frau Köster, Tel. 05672- 9999-12, stadtverwaltung bad-karlshafen.de, melden. Aufruf zur Bundestagswahl: Wahlhelfer gesucht! Bad Karlshafen/Hofgeismar - Die Musikschule Hofgeismar bietet ab dem Monat Septem- ber die Unterrichtsfächer Po- saune, Trompete und Akkor- deon in Bad Karlshafen an. Der Unterricht findet in den Räum- lichkeiten der Musikschule Bad Karlshafen in der Weserstraße 21 (Landgraf-Carl-Gebäude) statt. Die Unterrichtseinheiten star- ten nach den Sommerferien ab dem Monat September jeweils donnertags in der Zeit zwischen 15 und 19 Uhr und richten sich an Anfänger, Fortgeschrittene und Wiedereinsteiger aller Al- tersgruppen - von Kindern bis zu Erwachsenen. Musiklehrerin Kathy Freiboth freut sich bereits darauf, ihren Unterricht zukünftig auch am Standort Bad Karlshafen anbie- ten zu können. Kostenlose Schnupperstunden Wer sich für eines der Instru- mente Posaune, Trompete oder Akkordeon interessiert, kann sich ab sofort bis einschließ- lich 10. September 2021 für eine kostenlose und unverbind- liche Schnupperstunde anmel- den. Je nach Kapazitäten kann auch noch eine zweite Schnup- perstunde für dasselbe oder ein zweites Instrument vereinbart werden. Anmeldungen und Rückfragen sind während der Ferien in der Musikschule Hofgeismar per E- Mail an musikschule-hofgeis- mart-online.de möglich. Weitere Informationen rund um das Angebot der Musik- schule Hofgeismar gibt es auch online auf der Internetseite www.musikschule-hofgeismar. de. Kathy Freiboth freut sich auf ihre Schüler in Bad Karlshafen. Foto: Musikschule Hofgeismar Musikschule Hofgeismar bietet Unterricht in Bad Karlshafen an Schnupperstunden für Posaune, Trompete und Akkordeon Höxter (ozm) - Die Landes- gartenschaugesellschaft lüftet am Samstag, 28. August, das gut gehütete Geheimnis um Holli, die Botschafterin des Großereignisses. Wie wird sie aussehen? Welches Kostüm trägt die zauberhafte Elfe, die die Landesgartenschau 2023 repräsentieren soll? Und wel- che junge Frau schlüpft hi- nein? Bei der Vorstellung ab 11 Uhr auf der Bühne in der Stummrige Straße werden die Höxteraner und alle Interes- sierten Holli erstmals zu se- hen bekommen. Vor allem für Kinder dürfte es spannend werden: Holli bringt nämlich ihre eigene Ge- schichte mit - ein Märchen, das extra für sie geschrieben wurde. Märchenerzähler Uwe Frenzel kommt eigens am 28. August nach Höxter, um es ge- konnt vorzulesen. Dann erfah- ren die großen und kleinen Zu- hörer, was es mit Hollis El- fenstaub auf sich hat und wel- che Rolle Frau Holle in der Ge- schichte spielt. Sie ist den Kin- dern ja vom Höxteraner Mär- chensonntag bestens bekannt, wenn es beim Kissenausschüt- teln aus den Fenstern der Al- ten Dechanei Bonbons regnet. Zu Hollis erstem Erschei- nen wird es stattdessen einen Blütenregen geben. Die gro- ßen und besonders die kleinen Besucher können gerne selbst Blütenblätter aus dem heimi- schen Garten mitbringen, um die LGS-Elfe ihrerseits gebüh- rend zu begrüßen. Das Programm zur Vorstel- lung von Holli wird etwa zwei Stunden dauern. Begrüßt wird Holli unter anderem vom Förderverein Landesgar- tenschau Höxter, vom Korb- macher aus Dalhausen, von der Musikschule Höxter und der Höxteraner Schützengilde. Natürlich werden auch Kinder das Programm mitgestalten: Es hat sich auch der Offene Ganztag der Höxteraner Pe- tri-Grundschule angekündigt, die die Bühne mit Leben erfül- len wird. Die Moderation über- nimmt Manuela Puls aus Beve- rungen, auch tätig im Team für Presse- und Öffentlichkeits- arbeit der Landesgartenschau. Für die Kinder wird es Bastel- und Malangebote geben. Wer mag, kann als Erinnerung ein Foto mit Holli machen. Die Geschäftsführerin der Landesgartenschau Claudia Koch erläutert: Wir wollten mit Holli eine sympathische Figur als Botschafterin für die Landesgartenschau, absicht- lich kein übergroßes Maskott- chen aus Plüsch. Das Kostüm würde nach einer Idee von Heike Tewes aus Borgentreich- Natzungen gestaltet. Sie hatte im November 2019 den von der Stadt Höxter ausgelobten Wettbewerb zum Maskottchen für die Landesgartenschau ge- wonnen. 151 Einsendungen hatte es damals gegeben. Der Gewinner-Entwurf wurde über ein Online-Voting mit 2.000 abgegebenen Stimmen und eine Jury-Entscheidung ausgewählt und anschließend von der Höxteraner Designerin Barbara Fien umgesetzt. Holli ist aber viel mehr als ein Maskottchen, nämlich eine echte Repräsentantin für Höx- ter vor, während und auch nach der Landesgartenschau, betont Claudia Koch. In den vergangenen Wochen wählte die Landesgartenschaugesell- schaft aus zahlreichen Be- werberinnen mehrere junge Frauen aus, die als Holli ver- kleidet und geschminkt die Landesgartenschau verkör- pern werden. Auch schon vor dem Beginn des Großevents 2023 wird die Elfe immer wie- der bei verschiedenen Ge- legenheiten dabei sein und für die Landesgartenschau werben. Das Programm am 28. August endet voraussichtlich gegen 13 Uhr. Es gelten die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen. Eine Anmeldung ist nicht not- wendig. Für Sitzgelegenheiten ist gesorgt. Wer schon neugierig auf Holli ist, sollte in den nächs- ten Tagen einen Blick in die Social-Media-Kanäle der Lan- desgartenschau Höxter oder auf die Infosäule in der Fuß- gängerzone am Eingang Gru- bestraße werfen. Dort werden erste Hinweise auf Holli gegeben. Landesgartenschau Höxter 2023 Holli kommt Promo-Foto der LGS-ElfeHolli. Foto: privat