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Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a Hinterm Graben in der Kernstadt Beverungen als Satzung beschlossen. II. Räumliche Abgrenzung Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem nebenstehend abgedruck- ten Übersichtsplan, der keine Plan- aussagen enthält, ersichtlich. III. Einsichtnahme Der vorgenannte Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt- verwaltung Beverungen, Zimmer 202, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr montags, dienstags und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitge- halten. Über den Inhalt des Bebau- ungsplanes und über die Begrün- dung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. IV. Hinweise Auf die Rechtsfolgen der Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NW wird hingewiesen: 1. §§ 214 und 215 Baugesetzbuch Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Ver fahrens- und Form- vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Ver letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs planes und nach § 214 Abs. 3 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Ge meinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- det, ist darzu legen. 2. § 44 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti gen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjah- res, in dem die in Absatz 3 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 3. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nord rhein-Westfalen (GO/NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, b) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Beverungen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift bzw. der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dargelegt worden. V. Bekanntmachung 1. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Beverungen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a Hinterm Graben in der Kernstadt Beverungen entsprechend den der Vorlage 111/2021 beigefügten Unterlagen (Anlagen 2 und 3 Begründung | Planskizze) als Satzung. 2. Übereinstimmungserklärung gem. §2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Der Wortlaut der Satzung der 55. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a Hinterm Graben in der Kernstadt Beverungen stimmt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Beverungen vom 20.05.2021 überein und ist ordnungs- gemäß zustande gekommen. Die Formvorschriften gem. § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO wurden eingehalten. Hubertus Grimm Bürgermeister 3. Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Der Beschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a Hinterm Graben in der Kernstadt Beverungen wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Hubertus Grimm Bürgermeister Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a Hinterm Graben in der Kernstadt Beverungen gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 4. Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 GO NRW wird hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, den 07.07.2021 gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Beverungen Das Kaufhaus in der Fußgängerzone Obere Str. 7 Holzminden Tel. 0 55 31 / 45 85 Das Kaufhaus in der Fußgängerzone Kösel Fidget Plopper ... neue Formen und Farben eingetroffen. Schlüssel- anhänger, Einhorn, Schmetterling, Apfel und viele mehr... Der Sommertrend Nicht nur zur Nerven- beruhigung. Wir erklären Euch gern die Spielregeln... Wir freuen uns auf Euch! Haarbrück (ozm) - Die Jagdge- nossenschaft Haarbrück lädt ihre Mitglieder am Donners- tag, 22. Juli 2021, um 20 Uhr zur Hauptversammlung in das Alte Kornhaus ein. Auf der Tages- ordnung steht die Neuwahl des Vorstandes, die Entscheidung über die Verwendung des Jagd- geldaufkommens und die Neu- verpachtung der Jagd. Holzminden (ozm) - Schweren Herzens hat sich das Team der Stadtmarketing Holzminden GmbH dazu entschieden, den traditionellen Innenstadtfloh- markt in diesem Jahr noch ein- mal abzusagen. Eine Durch- führung mit Einhaltung des Abstandes ist bei dieser Ver- anstaltung leider nicht mög- lich. Das Team sieht voller Zu- versicht ins Jahr 2022 und freut sich auf den großen Innen- stadtflohmarkt in alter Form. Versammlung Jagdgenossen Innenstadtflohmarkt Absage Höxter (ozm) - Nicht nur die Kinderdisco ist dieses Jahr ein Programm vom Kinderschutz- bund, für die Kinder, die in den letzten Monaten auf so vieles verzichten mussten, sondern auch das Sommerferienkino. Am 23. Juli 2021 geht es los ab 18 Uhr in der Stadthalle Höx- ter mit JUMANJI The Next Le- vel und am 24. Juliwird Spi- der-Man Far from Home ge- zeigt. Hier werden Jugendliche zwischen 12-16 Jahren ange- sprochen. Sie zahlen 1 Euro für die Karte, bekommen dann für einen Euro Eintritt, ein Getränk und Popcorn. Popcorn wird ge- sponsert vom Kino Brakel und die Getränke werden gesponsert von Herrn Zarnitz, dem Wirt der Stadthalle. Die Kosten für die Stadthalle werden mit einer Spende vom Lions Club Höx- ter unterstützt. Wir möchten den Kindern, die in dieser Co- rona Zeit auf so vieles verzich- ten mussten, und immer noch müssen, eine Freude bereiten. Die Karten für das Ferienkino können am Fenster, Kleider- stübchen abgeholt werden. Sommer- ferienkino ... Fortsetzung von Seite 1 wie weit er zu gehen bereit ist, und was es ihn kosten wird, auf ein blutdürstiges Gewächs zu hören. Ein wunderbares Stück, welches den Darstel- lern in der Premiere bereits Standing Ovations verschaffte. Ein Besuch der Freilichtbühne ist aktuell auch ohne vorhe- rige Reservierung möglich, da genügend Karten an der Abendkasse erworben werden können. In der Onlinereser- vierung muss das Schachbrett- muster aus technischen Grün- den beibehalten werden. Die hellblau hinterlegten Plätze sind jedoch an der Tageskasse und telefonisch verfügbar. Weiterhin ist eine Impfbe- scheinigung, eine Genesungs- bescheinigung oder ein nega- tives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) notwendig, um die Veranstaltungen be- suchen zu können. Die Frei- lichtbühne bittet darum, die Homepage oder die Social-Me- dia-Kanäle der Freilichtbühne am Veranstaltungstag im Auge zu behalten, um über ak- tuelle Änderungen informiert zu sein. Termine und Kar- ten gibt es auf der Homepage: www.freilichtbuehne-boeken- dorf.de oder telefonisch unter 05276/8043. Polle (ozm) Der Golfclub We- serbergland veranstaltet am Sonntag, 18. Juli 2021, seinen zweiten kostenlosen Schnup- perkurs. Er findet statt am Clubhaus am Golfplatz, von 12.30 bis 15.30 Uhr. Der Inhalt des Kurses umfasst eine Einweisung in das Golf- spiel, das Spielen auf der Dri- ving Range und dem Putting Green, eine Führung über den Golfplatz sowie ein kleines Ab- schlussturnier. Ausklingen las- sen darf man den Nachmit- tag dann in der clubeigenen Gastronomie. Teilnehmer bringen bitte Sport- schuhe und Kleidung mit, wie sie dem Wetter angemessen wird. Um alles weitere küm- mern sich die Veranstalter. Anmeldung erfolgt unter Tel. 05535/8842. Golfspielen ist ein Glücksge- fühl erleben Sie es jetzt! Golf- Schnupperkurs