Öffentliche Bekanntmachung Jetzt
5 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 Einzelhandel Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) I. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Einzelhandel Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen als Satzung beschlossen. II. Räumliche Abgrenzung Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem nebenstehend abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussa- gen enthält, ersichtlich. III. Einsichtnahme Der vorgenannte Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt- verwaltung Beverungen, Zimmer 202, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr montags, dienstags und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehal- ten. Über den Inhalt des Bebauungs- planes und über die Begrün dung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten: Sollte das Rathaus aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen sein, werden Termine für die Einsichtnahme telefonisch unter 05273 392-160 vergeben. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstands- regeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. IV. Hinweise Auf die Rechtsfolgen der Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NW wird hingewiesen: 1. §§ 214 und 215 BauGB Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. V. Bekanntmachung 1. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Beverungen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 Einzelhandel Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen entsprechend den der Vorlage 113/2021 beigefügten Unterlagen (Anlagen 2 und 3 Begründung | Planskizze) als Satzung. 2. Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Es wird bestätigt, dass der Wortlaut des Ratsbeschlusses zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 35 Einzelhandel Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen mit dem Ratsbeschluss vom 01.07.2021 übereinstimmt und dass entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung NRW vom 26.08.1999 (GV.NRW S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren worden ist. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister 3. Bekanntmachungsanordnung: Der Satzungsbeschluss des Rates zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 Einzelhandel Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen nebst Begründung und sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 Einzelhandel Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen gemäß § 10 Baugesetzbuch in Kraft. 4. Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 GO NRW wird hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 37688 Beverungen, 06.07.2021 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Beverungen Bambus BPC Terrassendiele Traumhafte Terrassendielen! 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