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4 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbegebiet westlich der Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) I. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbegebiet westlich der Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen als Satzung beschlossen. II. Räumliche Abgrenzung Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich. III. Einsichtnahme Der vorgenannte Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tag der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Beverungen, Zimmer 202, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr montags, dienstags und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und über die Begrün dung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten: Sollte das Rathaus aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen sein, werden Termine für die Einsichtnahme telefonisch unter 05273 392-160 vergeben. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstands- regeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. IV. Hinweise Auf die Rechtsfolgen der Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NW wird hingewiesen: 1. §§ 214 und 215 BauGB Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. V. Bekanntmachung 1. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Beverungen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbegebiet westlich der Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen entsprechend den der Vorlage 112/2021 beigefügten Unterlagen (Anlagen 2 und 3 Begründung | Planskizze) als Satzung. 2. Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Es wird bestätigt, dass der Wortlaut des Ratsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbe- gebiet westlich der Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen mit dem Ratsbeschluss vom 01.07.2021 über- einstimmt und dass entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung NRW vom 26.08.1999 (GV. NRW S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren worden ist. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister 3. Bekanntmachungsanordnung: Der Satzungsbeschluss des Rates zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbegebiet westlich der Blanke- nauer Straße in der Kernstadt Beverungen nebst Begründung und sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbegebiet westlich der Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen gemäß § 10 Baugesetzbuch in Kraft. 4. Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 GO NRW wird hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 37688 Beverungen, 06.07.2021 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Beverungen Auf ins Grillvergnügen... Unser Angebot der Woche 12.07. - 17.07.2021 Unsere Angebote gelten für die Filialen in Borgentreich, Scherfede und Warburg. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten! Keggenriede 8 34434 Borgentreich Tel. 05643-949983-0 Fax 05643-949983-29 infofleischerei-bartoldus.de www.fleischerei-bartoldus.de Fleischerei Bartoldus Michael Bartoldus Ihr Metzgermeister empfiehlt... Jägerbraten aus dem Schweinelachs mit herzhafter Mettfüllung 1 kg 8,99 Grillsteaks vom mageren Schweinelachs verschieden gewürzt 100 g 1,15 Schweineschnitzel aus der mageren Oberschale 1 kg 9,49 Filetspieße im feinen Knuspermantel einfach lecker 100 g 1,69 Rostbratwurst 10er Unser Dauerbrenner mit GOLD prämiert 10er Packung 8,99 Käsegriller 10er Die Unverwechselbaren mit GOLD prämiert 10er Packung 8,99 Unsere Besten... Pfefferbeißer frisch aus dem Rauch 5 Stück 5,00 herzhafte Jagdwurst oder Schinkenwurst 300 Stück 3,50 Braunschweiger fein oder grob 100 g 1,49 Borgentreich Samstags durchgehend von 6-16 Uhr geöffnet! 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Juli 2021, be- gleitet die städtische Kurkapelle ab 15 Uhr das Geschehen rund um den Barockhafen mit einer Stunde volkstümlicher Unter- haltung. Wenn das Wetter mit- spielt, dürfen sich direkt vor dem Rathaus in Bad Karlshafen, Bürger und Gäste am Sonntag wieder auf Medleys, Potpour- ris und böhmische Blasmusik freuen. Aufgrund der Hygienevorschrif- ten findet das Konzert erstmals als Begleitmusik statt. Die Ver- anstalter weisen darauf hin, dass es aus diesem Grund keine Bestuhlung für das Konzert ge- ben wird. Parkbänke vor dem Rathaus laden zum Verweilen ein, um die Einhaltung des Min- destabstandes oder das Tragen von Masken wird gebeten. Auch die Gastronomen am Hafen freuen sich auf Besuch locken mit Kaffee und Kuchen. Beverungen (brv) - Auch im lau- fenden Jahr bietet der WSV Be- verungen e.V. die Abnahme des Deutschen Olympischen Sport- abzeichens an. Wie gewohnt, erfolgt die Abnahme im Bever- stadion. Folgende Termine sind vorgesehen: Mittwoch, 28.07.2021 von 18 20 Uhr, Mittwoch, 04.08.2021 von 18 20 Uhr, Mittwoch, 11.08.2021 von 18 20 Uhr, Mittwoch, 18.08.2021 von 18 20 Uhr. Die Durchführung des Wettbewerbs wird ehren- amtlich vom WSV Beverungen e.V. durchgeführt. Teilnahme- berechtigt sind alle Jugendliche und Erwachsene im Stadtgebiet Beverungen und darüber hin- aus. Es gelten die jeweils gül- tigen Einschränkungen gemäß Pandemieverordnung. Eine vor- herige Anmeldung ist nicht not- wendig. Bei Fragen erreichen Sie den Sportabzeichenbeauf- tragten Ralf Göllner unter der Tel. 05273/5249. Brakel (ozm) - Klettern wie die Athleten in Tokyo: Am 17. Juli findet im Kletterzentrum OWL Brakel eine Kletter-Olympiade für Kinder statt. Anmeldun- gen für Kinder im Alter von 6-9 Jahren und 10-13 Jahren. Gestartet wird in den jeweili- gen Altersgruppen um 9 oder 13.30 Uhr. Geklettert wird in den drei Disziplinen, ähnlich wie bei den olympischen Som- merspielen in Tokyo 2021. Den jungen Athleten stehen pro Al- tersklasse 3 Seilkletterrouten, 3 Boulderrouten und 1 Spee- droute als Wettkampfdisziplin zur Verfügung. Mit anschlie- ßender Siegerehrung und dem olympischen Gedanken da- bei sein ist alles. Informationen und Anmeldung im Kletterzen- trum OWL in Brakel. Kurkapelle spielt am Hafen Volkstümliche Unterhaltung Wassersportverein Sport abzeichen Kletter- Olympiade Höxter (ozm) - Der Kinder- schutzbund hat 50 Freikarten für die Kinderdisco mit DJ Andy Stiller am 17. Juli von 15 bis 17 Uhr auf dem Innenhof des Kleiderstübchens, Berliner Platz 1. Wir möchten den Kin- dern, die in dieser Coronazeit auf vieles verzichten mussten, und immer noch müssen eine Freude bereiten. Die Karten können am Fenster, Kleider- stübchen, abgeholt werden. Kinderschutzbund Höxter Freikarten für Kinderdisco