Öffentliche Bekanntmachung Jetzt
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Räumliche Abgrenzung Die Abgrenzung des Plangebie- tes ist aus dem nebenstehend abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich III. Einsichtnahme Der vorgenannte Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tag der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Beverungen, Zimmer 202, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr montags, dienstags und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und über die Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. IV. Hinweise Auf die Rechtsfolgen der Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NW wird hingewiesen: 1. §§ 214 und 215 Baugesetzbuch Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. 2. § 44 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 3. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nord- rhein-Westfalen (GO/NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekannt- machung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, b) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Beverungen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift bzw. der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dargelegt worden. V. Bekanntmachung 1. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Beverungen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße in der Ortschaft Würgassen ent- sprechend den der Vorlage 67/2021 beigefügten Unterlagen (Anlagen 1 und 2 Begründung | Plan- skizze) als Satzung. 2. Übereinstimmungserklärung gem. §2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Der Wortlaut der Satzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße in der Ortschaft Würgassen stimmt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Beverungen vom 20.05.2021 überein und ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Die Formvorschriften gem. § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO wurden eingehalten. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister 3. Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße in der Ortschaft Würgassen gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 4. Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 GO NRW wird hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, den 26.05.2021 gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Beverungen Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Brakel (ozm) - Die Stadt Brakel verleiht erneut in diesem Jahr einen Heimatpreis in Höhe von insgesamt 5.000 Euro. Das Preis- geld wird einzeln bzw. alterna- tiv in maximal drei Teilen an prämierte Bewerber ausgeschüt- tet. Ein Rechtsanspruch auf ein Preisgeld besteht nicht. Das Preisgeld stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW 2021 aus dem Förderpro- gramm Heimat.Zukunft.Nord- rhein-Westfalen - Wir fördern, was Menschen verbindet zur Verfügung. Das Preisgeld stellt das Minis- terium für Heimat, Kommu- nales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW 2021 aus dem Förderprogramm Heimat.Zu- kunft.Nordrhein-Westfalen - Wir fördern, was Menschen ver- bindet zur Verfügung. Als Ziel steht im Vordergrund herausragendes ehrenamtliches Engagement in Brakel zu wür- digen. Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen, die sich ak- tiv für die Gestaltung und Erhal- tung ihrer unmittelbaren Hei- mat einsetzten, sollen mit ihren Projekten als ,best-practice Bei- spiele sichtbar gemacht werden. Hierbei kann ein nachhaltiges, kreatives und/oder soziales En- gagement in folgenden Berei- chen ausgezeichnet werden: 1. Bürgerliches Heimatengage- ment, 2. Jugendinitiativen und -projekte, 3. Unternehmerisches Heimatengagement. Teilnahmeberechtigt sind Pro- jekte im Bereich der Stadt Bra- kel, die bereits abgeschlos- sen oder gerade in der Umset- zung sind und noch 2021 ab- geschlossen werden. Für den Heimat-Preis bewerben können sich alle natürlichen und juris- tischen Personen nicht gewerb- licher Art, die im Gemeindege- biet ansässig sind. Bewerbungen für den Heimat- preis mit der Beschreibung des Projektes sind schriftlich an den Bürgermeister, Am Markt 12, 33034 Brakel oder elekt- ronisch per Email: infobra- kel.de bis zum 31. August 2021 ausschließlich mit dem auf der Homepage der Stadt Brakel be- reit gestellten Bewerbungsfor- mular einzureichen. Das For- mular finden Sie unter www. brakel.de. Über die Vergabe des Preises / der Preise entscheidet eine Fachjury, die aus dem Bürger- meister, Vertretern der Ver- waltung und der Politik, gesell- schaftlichen Gruppierungen so- wie der Heimatpflege besteht. Die Preisverleihung soll Ende dieses Jahres erfolgen. Kreis Höxter (wrs) - Ange- sichts der niedrigen Inzidenz- zahlen hat der Kreis Höxter entschieden, die Zulassungs- stelle Höxter ab Mittwoch, 16. Juni, ohne vorherige Termin- vereinbarung zu öffnen. Mit dieser angemessenen Locke- rung wollen wir die zeitweise leicht angespannte Situation für unsere Kunden und un- sere Mitarbeiter verbessern, erläutert Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Si- cherheit und Straßenverkehr. Er weist allerdings darauf hin, dass sich für die Kfz-Zulas- sung in Warburg nichts an der notwendigen Terminvergabe ändert. Um Wartezeiten zu vermeiden oder wenigstens gering zu halten, empfehlen wir auch für Höxter eine Ter- minvereinbarung, erläutert Kämpfer und erinnert an die Möglichkeit, ganz bequem on- line einen Termin zu buchen. Ein Besuch in der Zulassungs- stelle in Höxter ist ab dem 16. Juni zu folgenden Zeiten mög- lich: montags und dienstags von 7.30 bis 15.30 Uhr, mitt- wochs und freitags von 7.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr. Die Ter- minvereinbarung geht ganz einfach online unter www. kreis-hoexter.de/5902. Der Kreis Höxter weist dar- auf hin, dass ein Besuch der Führerscheinstelle nur mit Termin möglich ist. Für eine Terminvereinbarung ist die Führerscheinstelle telefo- nisch unter 05271/965-1415 zu erreichen. Boffzen/Beverungen (ozm) - Die Drive-In-Testzentren von Projekt Begegnung in Boffzen und Beverungen werden von der Bevölkerung sehr gut an- genommen. Wiederholt wur- den deshalb die Öffnungszei- ten ausgeweitet. Nun gehen wir einen kleinen Schritt zu- rück, sagt der Leiter des Test- zentrums, Tim Probsthain von Projekt Begegnung. Die aktuelle Entwicklung mit sinkenden Inzidenzzahlen und damit verbundenen Lockerun- gen haben den Bedarf an not- wendigen negativen Tester- gebnissen zur Vorlage etwas reduziert. Wir sind natürlich nach wie vor an allen Tagen in der Woche für die Menschen da, die sich testen lassen wol- len, erläutert Probsthain. Al- lerdings gelten ab Montag, 14. Juni, in Boffzen (am Café Lieb- lingsplatz) und Beverungen (an der Stadthalle) neue Öffnungs- zeiten: Montag bis Freitag 11 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 14 Uhr und Sonntag 11 bis 14 Uhr. Am Ablauf in den beiden Dri- ve-In-Testzentren ändert sich nichts. An der Einfahrt wer- den die Personalien aufgenom- men, an der kommenden Sta- tion entnimmt dann geschultes Personal den nasalen Abstrich auf das Virus. Das Testergeb- nis liegt innerhalb weniger Minuten vor, erläutert Tim Probsthain. Niemand muss sein Auto verlassen, gewartet wird auf das Ergebnis im Fahr- zeug. Im besten Fall ist das Er- gebnis des Tests negativ, posi- tive Schnelltests müssen vom Testzentrum dem Gesund- heitsamt gemeldet werden. Zu- dem ergeben sich für die ge- testete Person unmittelbare Pflichten, die auf einem zuvor ausgehändigten Merkblatt er- läutert werden. Jeder Getes- tete bekommt eine Bescheini- gung über den durchgeführten Test, um bei Bedarf das Ergeb- nis nachweisen zu können. Der ausgeklügelte Ablaufplan er- laubt den Betrieb ohne vorhe- rige Terminvereinbarung. Herausragendes Engagement würdigen Jetzt für den Heimatpreis bewerben! Zulassungstelle Höxter Auch ohne Terminvergabe geöffnet Projekt Begegnung Öffnungszeiten in Drive-Ins geändert Schönhagen (ozm) - Im Er- lebnisWald Solling bei Us- lar-Schönhagen laden unter dem Motto Mensch-Wald- Kultur insgesamt 18 viel- seitige Stationen zum Ent- decken, Mitmachen, Spielen und Lernen ein. Wie vielfältig der Wald ist, erfahren große und kleine Besucher auf ei- nem geführten Rundgang am Sonntag, 4. Juli, um 14.30 Uhr, mit einer zertifizierten Waldpädagogin. Wenn ein Baum stirbt, be- ginnt in der Natur sein zwei- tes Leben. Das Modell der mächtigen, halb abgestor- benen hohlen Eiche am Anfang des Erlebnispfades symbolisiert die immer noch große Bedeutung des Bau- mes als Lebensraum. In der Erdhöhle gelangen die Besu- cher unter die Wurzeln einer Eiche und einer Fichte. Aber auch der Aufstieg auf den 40 Meter hohen Klimaturm ist ein Erlebnis für sich. Unter- wegs informieren anschau- liche Tafeln über Wachstum und Einzelheiten verschiede- ner Bäume. Die Teilnahme an der Füh- rung kostet fünf Euro pro Person. Eine Anmeldung ist in der Touristik-Information Uslar unter Tel. 05571/307- 220 oder per E-Mail an tou- ristikuslar.de möglich. Die Führung findet unter Ein- haltung der aktuellen Coro- na-Bedingungen statt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist mitzuführen. ErlebnisWald Solling Lehrreiches und Wald- vergnügen