ALLES Öffentliche Bekanntmachung
4 Natürlich von Bartoldus... Unser Angebot der Woche 31.05. - 05.06.2021 Unsere Angebote gelten für die Filialen in Borgentreich, Scherfede und Warburg. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten! Keggenriede 8 34434 Borgentreich Tel. 05643-949983-0 Fax 05643-949983-29 infofleischerei-bartoldus.de www.fleischerei-bartoldus.de Fleischerei Bartoldus Michael Bartoldus So macht grillen Freude... 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KG, Paderborner Tor 04, Warburg Verrückte Feiertagswochen Feiertagsrabatt bis Samstag, 05. Juni 2021 9 % AUF ALLES (Sparen Sie die Mehrwert- steuer!!!) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße in der Ortschaft Würgassen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) I. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße in der Ortschaft Würgassen als Satzung beschlossen. II. Räumliche Abgrenzung Die Abgrenzung des Plangebie- tes ist aus dem nebenstehend abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich III. Einsichtnahme Der vorgenannte Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tag der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Beverun- gen, Zimmer 202, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr montags, dienstags und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und über die Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. IV. Hinweise Auf die Rechtsfolgen der Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NW wird hingewiesen: 1. §§ 214 und 215 Baugesetzbuch Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 2. § 44 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 3. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO/NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, b) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Beverungen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift bzw. der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dargelegt worden. V. Bekanntmachung 1. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Beverungen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße in der Ortschaft Würgassen ent- sprechend den der Vorlage 68/2021 beigefügten Unterlagen (Anlagen 1 und 2 Begründung | Plan- skizze) als Satzung. 2. Übereinstimmungserklärung gem. §2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Der Wortlaut der Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße in der Ortschaft Würgassen stimmt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Beverungen vom 20.05.2021 überein und ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Die Formvorschriften gem. § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO wurden eingehalten. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister 3. Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW: Der Beschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollingstraße wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht. gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sollings- traße in der Ortschaft Würgassen gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 4. Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 GO NRW wird hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss (Satzungsbeschluss) vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, den 26.05.2021 gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Beverungen Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen ... Fortsetzung von Seite 1 Würgassen überrascht. Wür- gassen könnte die Drehscheibe für sämtlichen schwach- und mittelradioaktiven Atommüll der gesamten Bundesrepub- lik Deutschland werden und von hieraus der dann zentral zusammengestellte Atommüll nach Salzgitter zur Endlage- rung gelangen. Dass wir uns so intensiv mit dieser Herausforderung be- schäftigen, ist unter anderem auch ein Verdienst der Bürger- initiative Atomfreies Dreilän- dereck, die sich unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Pla- nungen bei uns in unserer Re- gion gebildet hat. Und das so- wohl die Öffentlichkeit als auch alle politischen Gremien immer wieder aufs Neue informiert und mit dem Thema konfron- tiert wurden, das ist auch die- ser Bürgerinitiative zu verdan- ken. Die acht Gründungsmit- glieder haben hervorragende Arbeit geleistet und innerhalb kürzester Zeit eine Bürgerbe- wegung auf die Beine gestellt, wie wir sie seit den Zeiten der Atomkraft-Nein danke-Bewe- gung nicht mehr gekannt ha- ben. Mit ganz vielen Aktionen und tollen Ideen, die ein bun- desweites mediales Echo her- vorgerufen haben, hat sich die Bürgerinitiative nicht nur deut- lich positioniert, sondern viele Menschen in unserer Region mitgenommen und ist für sie ein Sprachrohr geworden. Und damit hat die Bürgerinitiative einen erheblichen Beitrag für unsere Heimat geleistet, er- läuterte der Bürgermeister die Entscheidung. Er übergab die Urkunde an Dirk Wilhelm, den 1. Vorsitzenden der Bürgerini- tiative mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der Preis auch den mittlerweile nicht mehr im Vorstand mitwirkenden Grün- dungsmitgliedern gewidmet ist. Die Bürgerinitiative Atomfreies Dreiländereck hat die Jury mit ihrem außerordentlichen Engagement beeindruckt und dankte den Gründungsmitgliedern und dem amtierenden Vor- stand mit dem Heimatpreis. Foto: Siebrecht Warburg (wrs) - Neue Ideen für Warburg schmieden das kön- nen Jugendliche und junge Er- wachsene am Mittwoch, dem 2. Juni 2021, von 16.30 bis ca. 17.45 Uhr. Bei der virtuellen Veranstal- tung entwickeln die Teilneh- menden mit der Design Thin- king Methode Ideen für sozi- ale und ökologische Projekte für Warburg, die die Welt ein Stückchen besser machen. Veranstalter ist die youngcari- tas Warburg des Sozialdienstes katholischer Frauen. Die Teilnahme ist kostenlos und via PC möglich. Eine Anmeldung per Mail an youngcaritasskf-warburg.de oder Tel. 0173/1690647 ist er- forderlich, danach erhält man den Link zur Teilnahme. Neue Ideen schmieden Projekt- schmiede Dalhausen (brv) - Nach einem Verkehrsunfall in Dalhausen sind zwei Kleinkinder vorsorg- lich in ein Krankenhaus ge- bracht worden. An den betei- ligten Autos ist ein erheblicher Schaden entstanden. Der Unfall ereignete sich am Samstag, 22. Mai 2021, gegen 16.30 Uhr in Dalhausen auf der Unteren Hauptstraße in Höhe einer Baustelle. Ein 22-jähriger VW Golf-Fahrer wollte von einem Grundstück aus auf die Untere Hauptstraße abbiegen. Der VW Golf stieß auf der Straße mit einem von links aus Richtung Roggenthal kom- menden Peugeot zusammen, der Richtung Borgentreich un- terwegs war. Der Golf-Fahrer und auch der 59-jährige Peu- geot-Fahrer verletzten sich nicht bei der Kollision. Zwei Kleinkinder, die in dem Golf mitfuhren, wurden vorsorglich mittels Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Der VW Golf wies nach dem Zu- sammenstoß einen erheblichen Frontschaden auf und musste von einem Abschleppunterneh- mer abtransportiert werden. Auch der Peugeot hatte einen Schaden im Frontbereich. Die Polizei schätzt die Schäden an beiden Fahrzeugen auf rund 8000 Euro. Die Polizei berichtet: Kleinkinder verletzt Höxter (ozm) - Aufgrund des anhaltenden Infektionsgesche- hens mit dem Coronavirus wird auch der Vieh- und Kram- markt in Höxter am 2. Juni 2021 nicht stattfinden. Kein Vieh- und Krammarkt