Rathaus Kein Lichterfest
Das Freibad in Beverungen ist wieder ab Donnerstag, den 20.Mai 2021 geöffnet. Allerdings sind nach wie vor besondere Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten. Solange die 7-Tage- Inzidenz im Kreis Höxter zwischen 50 und 100 liegt, lassen die Vorgaben des Landes NRW bis auf weiteres nur einen eingeschränkten Badebetrieb zu. Grundsätzlich haben nur folgende Personengruppen Zutritt zum Bad: 1) Personen, die einen negativen Schnelltest vorlegen. (Das negative Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss von einer der in der Co- rona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testpflicht gilt erst für Kinder ab dem 6. Lebensjahr). 2) Personen, die vollständig geimpft sind. (Der Impfstatus ist durch Vorlage des eigenen Impfbuches nachzuweisen und muss vor mindes- tens 14 Tagen erlangt worden sein). 3) Personen, die die Immunisierung durch Genesung erreicht haben. (Die Erkrankung muss vor mindestens 28 Tagen bzw. vor max 6 Monate erfolgt sein Es ist ein Nachweis vom zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen). Bis auf weiteres erhalten maximal 50 Badegäste gleichzeitig Zugang zum Freibad. Eine konkrete Registrierung der Badegäste ist bei Einhaltung der Einlassbeschränkung nicht erforderlich. Das Freibad darf ausschließlich zum Zwecke des Schwimmsports benutzt werden. Die Liegewiesen, Rutschen und sonstigen Attraktionen bleiben zunächst noch gesperrt. Vor dem Hintergrund, den geltenden Coranaregeln gerecht werden zu können, wurden die Öff- nungszeiten neu geregelt und wie folgt festgelegt, solange die Inzidenz über 50 liegt: Frühschwimmen montags bis freitags 07 Uhr bis 09 Uhr Öffentliches Schwimmen montags bis freitags 16 Uhr bis 20 Uhr Öffentliches Schwimmen samstags, sonntags und feiertags 11 Uhr bis 19 Uhr Sollte die Inzidenz im Kreis Höxter dauerhaft unter 50 fallen, wird das Beverunger Freibad wieder unter den gleichen Bedingungen wie im Vorjahr geöffnet werden. Freibad Beverungen öffnet ab Donnerstag, 20.05.2021 Aus dem Rathaus wird berichtet Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen weist darauf hin, dass in Herstelle ab dem 25.05.2021 die öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle gereinigt und mit einer TV-Kamera untersucht werden. Die Arbeiten werden durch die Firma Kuhfuß, Kalletal, ausgeführt und ca. 4 Wochen dauern. Durch die Arbeiten kann es vereinzelt zu Park- und Verkehrseinschränkungen kommen. In seltenen Fällen ist es möglich, dass es infolge der Kanalreinigung zu Rückstoßeffekten in den Hausanschlussleitungen kommt. Diese können zur Folge haben, dass geringfügig Wasser aus der Toilette oder einem Waschbecken gedrückt wird und es zu Verschmutzungen in den betroffenen Räumen kommt. Es wird deshalb empfohlen, die Toilettendeckel geschlossen zu halten. Grund- sätzlich ist aber davon auszugehen, dass die beschriebenen Rückstoßerscheinungen eine seltene Ausnahme bilden. Das Abwasserwerk bittet darauf zu achten, dass möglichst keine Fahrzeuge auf Schacht- deckeln geparkt werden. Für mögliche Beeinträchtigungen bitten wir um Verständnis. Abwasserwerk der Stadt Beverungen Betriebsleiter Abwasserwerk der Stadt Beverungen Blankenauer Str. 15, 37688 Beverungen Kanaluntersuchungen in Herstelle Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 laufen bereits seit einigen Wochen nicht nur auf Seiten der Parteien, sondern auch in der Verwaltung, die den ordnungsge- mäßen Ablauf der Wahl organisiert. Für die Durchführung dieser Wahl sucht die Stadt Beverungen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder des Wahlvorstandes. Mitglieder des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jah- ren werden. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus einer/ einem Wahl- vorsteher/in, stellvertr. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in und Beisitzer/innen zusam- mensetzt. Es werden insgesamt ca. 140 Mitglieder für diese Wahlvorstände benötigt. Sie wissen nicht, was Sie bei Übernahme der Aufgabe erwartet? Hier die wichtigsten Informationen: Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal, er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus, zählt abends alle abgegebenen Stim- men und stellt letztlich das Wahlergebnis fest. Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7.30 Uhr, richtet das Wahllokal ein und vereinbart ei- nen Schichtdienst. Um 18.00 Uhr beginnt das Auszählen der Stimmen durch den gesamten Wahl- vorstand und endet erfahrungsgemäß gegen 20.00 Uhr. Die einzelnen Sitzungszeiten können dabei mit den anderen Wahlhelfern abgestimmt werden. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und wahl- berechtigt f ür die oben genannte Wahl sind, erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen, die an eine Wahlhelferin und an einen Wahlhelfer gestellt werden. Bei der Arbeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt . Jedes Mitglied eines Wahlvor- standes erhält als Dank für die Unterstützung ein Erfrischungsgeld . Alle Wahlhelfer werden nach Möglichkeit wohnungsnah eingesetzt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich im Wahlbüro bei Herrn Hartmann, Weser- straße 12, 37688 Beverungen, Telefon 05273 / 392-116 oder schicken Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) an felix.hartmannbeverungen.de. Bundestagswahl am 26. September 2021 Die Stadt Beverungen benötigt Wahlhelfer 2 BeilagenHinweis Einem Teil der heutigen Ausgabe liegen Prospekte folgender Firmen bei: Combi Bad Driburg, Brakel, Lügde, Warburg | Neukauf Reitmann Adelebsen | Tagespfl ege Heidhof Warburg Edeka Falke Dalhausen | Edeka Böttcher Helmarshausen | Göbel Borgentreich Edeka Falke Beverungen | Edeka Stadtoldendorf | Spar mit Reisen Edeka-Neukauf Bodenwerder | Thomas Philipps Sonderposten | Weser Wohnwelt Höxter Edeka Werner Bodenfelde | Aldi Nord | Obi Warburg Edeka Neukauf Müller Trendelburg | Edeka Strese Willebadessen | Sonderpreis Baumarkt Eschershausen Herkules Warburg | Nah und Frisch Borgentreich | Blutspendedienst Eimen Expert Holzminden, Höxter | Edeka Center Stahle | Real Brakel Nahkauf Bad Karlsh., Brakel, Lüchtr., Ottbergen | Getränke Quelle Beverungen, Bodenw., Eschersh., Holzm., Steinh., Warburg Dänisches Bettenlager Bad Driburg, Beverungen, Höxter, Holzminden, Steinheim, Uslar, Warburg Rewe Beverungen, Bodenw., Höxter, Lauenförde, Borgentreich, Nieheim, Scherfede, Steinheim, Warburg, Willebadessen Wir bitten um Beachtung. Alltagsunterstützung für Senioren Betreuung für Menschen mit Demenz und Menschen mit Handikap www.herbstlicht-demenzbetreuung.de 5FMFGPO Fotolia: Tierney FRISTVERLÄNGERUNG! Entlastungsbeträge 2019/20 bis 30.09.21 verfügbar! Beratungstermin jetzt vereinbaren! 24 Uhr 1 24 Uhr in Be vern Westerbachstr. 24 37671 Höxter Tel. 05271-36504 Öffnungszeiten: Di. bis Fr. 10 - 16 Uhr | Sa. 10 - 13 Uhr Ihr Fischgeschäft in Höxter eingelegter Hering | Matjes | Marinaden %UDWÀVFK XQG YLHOHV PHKU Fon 05273 366 922 per 0157 30139557 infolesbar-Beverungen.de und 24 Stunden in unserem Onlineshop: www.lesbar-beverungen.de Anzeigen-ANNAHMESTELLE Klein- + Familienanzeigen zum Sonntag WIR WÜNSCHEN FROHE PFINGSTEN Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 24 Gewerbegebiet westlich der Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen gem. § 2 Abs. 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbege- biet westlich der Blankenauer Straße in der Kernstadt Beverungen nach § 2 Abs. 1 beschlossen. I. Anlass und Ziel der Planung Ziel des Verfahrens ist es, die textlichen Festsetzungen bezüglich der Art der Nutzung um die Zulässigkeit von Einzelhandels- betrieben ausschließlich mit dem Kernsortiment Getränke zu ergänzen. II. Plangebiet Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachste- hend abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält. III. Verfahren Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Gewerbegebiet westlich der Blankenauer Straße im ver- einfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regel- verfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der 1. (vereinfachten) Än- derung der Umweltzustand des Änderungsgebietes, des Bebau- ungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschrei- bung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange werden beteiligt und können Anregungen und Bedenken zu der Planung äußern. So wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Mo- nats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit werden parallel die Trä- ger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet von der Planung betroffen ist, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbarkommunen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. IV. Öffentliche Auslegung Der Planentwurf und die Begründung sowie weitere verfahrens- relevante Unterlagen liegen in der Zeit vom 31.05.2021 bis ein- schließlich 30.06.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Zimmer 210, während der Öff- nungszeiten: Montag Freitag 08.00 - 12.30 Uhr, Montag, Diens- tag, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem können die Unterlagen jederzeit im Internet unter http://www.beverungen.de/rathaus-service/ bebauungsplaene-fnp/aktuelle-verfahren eingesehen werden. Während der Auslegungszeit wird allen Interessenten die Gele- genheit zur Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum oben ge- nannten Verfahren können während der Auslegungsfrist schrift- lich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hinweis wegen der Corona-Pandemie: Das Rathaus ist aktuell nicht für Besucher geöffnet. Die Einsicht- nahme in die ausgelegten Planunterlagen kann daher nur nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel.-Nr. 05273/392- 166 oder per E-Mail katharina.gaudingbeverungen.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen in einem separaten Raum der Stadtverwaltung zugänglich sind. Der Raum darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürger betreten werden. Fragen zu den Planunter- lagen können auch zeitnah telefonisch unter der angegebenen Rufnummer gestellt werden. Der Rat der Stadt Beverungen prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Hinweise: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hinge- wiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist ab- gegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Beverungen, den 18.05.2021 gez. Hubertus Grimm Bürgermeister Öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Bodenwerder (ozm) - Schweren Herzens muss der Verkehrs- verein Bodenwerder-Kemnade e.V. auch in diesem Jahr Ab- stand von den Planungen des traditionsreichen Lichterfes- tes am 2. Augustwochenende in Bodenwerder nehmen. Die ungewisse Pandemiesituation lässt es bedauerlicherweise nicht zu, diese Großveranstal- tung auszurichten und durch- zuführen. Das öffentliche Wohl und die Gesundheit aller Gäste sowie Mitwirkenden stehen bei den Entscheidungen uneinge- schränkt im Vordergrund. Un- geachtet dessen blicken die Veranstalter hoffnungsvoll in die Zukunft. Der Vorstand des Vereins plant eine Verschie- bung auf den 13. August 2022. Verkehrsverein Bodenwerder-Kemnade e.V. Kein Lichterfest