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Der betroffene Familienange- hörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch nach § 42 Abs. 3 BMG die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dieser Daten- übermittlung können Sie widersprechen. - Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen Wenn Sie ein Alters- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubi- läum haben, darf die Meldebehörde aufgrund von § 50 Abs. 2 BMG eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 90. Lebensjahres und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der Goldenen Hochzeit. Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Eine Begründung ist nicht erforderlich. - Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen Meldedaten nach § 50 Abs. 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Rahmen der sogenannten Gruppenaus- künfte übermittelt werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. - Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage Adressbuchverlage dürfen nach § 50 Abs. 3 BMG Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Ein- wohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. - Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über- mitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalma- nagement der Bundeswehr aufgrund des § 58 c Abs. 1 des Sol- datengesetzes jährlich die persönlichen Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Die Eintragung der Übermittlungssperre ist gebührenfrei. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohner- meldeamt der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Bever- ungen, gestellt werden. Hinweise der Stadt Beverungen im Zusammenhang mit Melderegisterauskünften in besonderen Fällen Aus dem Rathaus wird berichtet Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen WESER / DIEMEL Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 11/2021 1. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bad Karlshafen für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -9.061.905,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.537.902,00 EUR mit einem Saldo von 475.997,00 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR mit einem Saldo von 0,00 EUR mit einem Fehlbedarf von 475.997,00 EUR, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 151.304,00 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.973.328,00 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.452.000,00 EUR mit einem Saldo von -1.478.672,00 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.234.793,00 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -4.707.259,00 EUR mit einem Saldo von 527.534,00 EUR mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -799.834,00 EUR festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.621.500,00 EUR festgesetzt (3.613.293,00 EUR Umschuldung). § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlun- gen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000,00 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 951 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 951 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 410 v.H. § 6 Gemäß dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 30. März 2020 wurde die Ver- pflichtung der Kommunen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auf Grund der Corona-Pande- mie bis auf weiteres ausgesetzt. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten für Investitionsmaßnahmen, Investitionsfördermaßnahmen und Umschuldungen wird im Rahmen der in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbeträge gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung auf den Bürgermeister oder seinen Vertreter im Amt übertragen. Bad Karlshafen, 25. November 2020 Der Magistrat gez. Dittrich Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Genehmigung Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 1. in Verbindung mit § 92 Abs. 5 Ziffern 1 und 2 HGO die Verfehlung des Ausgleichs im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Haushaltsplan der Stadt Bad Karlshafen für das Jahr 2020 2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Karlshafen für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Kreditaufnahmen abzüglich eines nicht genehmigungs- bedürftigen Betrages für Umschuldungen (3.613.293,08 ) in Höhe von --1.621.500 EUR (in Worten: Eine Million Sechshunderteinundzwanzigtausendfünfhundert) Die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Investitionskredite aus § 2 der Haushaltsatzung erfolgt gemäß § 103 Abs. 4 Ziffer 2 HGO unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung. 3. In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquditätskredite in Höhe von --4.000.000 EUR (in Worten: Vier Millionen) Z5 - 33 c 05/37-2017/12 Kassel, 29. März 2021 Regierungspräsidium Kassel gez. Klüber Regierungspräsident 3. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplans der Stadt Bad Karlshafen für das Haushaltsjahr 2020 Der Haushaltsplan der Stadt Bad Karlshafen für das Haushaltsjahr 2020 liegt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 12. April 2021 bis einschließlich 20. April 2021 im Kämmereiamt, Zimmer-Nr. 20, im 2. Obergeschoss des Rathauses, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Bad Karlshafen, 10. April 2021 Stadt Bad Karlshafen Der Magistrat gez. Dittrich Bürgermeister Heizung Sanitär Kundendienst Heizungs- und Sanitärinstallationen Wartungs- und Reparaturarbeiten Heizungs- und Sanitär-Kundendienst Niederes Feld 3 37697 Lauenförde Telefon: 0 52 73 - 89 02 0 Mobil: 01 72 - 5 26 60 50 ... Fortsetzung von Seite 1 Klimabündnis und für die Bildungseinrichtungen im Kreis von der Abteilung Um- weltschutz und Abfallwirt- schaft des Kreises Höxter. Die Aktion vermittelt Kindern nicht nur wichtige Themen wie Klima- und Umweltschutz, sondern sie fördert auch ihre Bewegung und ihre Verkehrs- erziehung, erläutert Michael Werner vom Kreis Höxter, Lei- ter des Fachbereichs Umwelt, Bauen und Geoinformationen. Der Bewegungskindergar- ten Kinderlobby in War- burg-Menne war schon im März unterwegs und hat Kindermeilen gesammelt. Für die Leiterin der Einrichtung, Elisabeth Wilmes, ihr Team und die Kinder war es eine Premiere. Wir haben fleißig Wege ohne Auto gesammelt und setzen die Aktion weiter um. Aktuell machen wir Spa- ziergänge zu den Wohnhäu- sern unserer Kinder. Das ge- meinsame Gehen durchs Dorf macht allen Freude und ne- benbei entwickeln die Kinder auch eine innere Landkarte ihres Heimatortes, so die Kinderlobby-Leiterin. Interessierte Kitas und Grund- schulen können sich ganz ein- fach anmelden und die kosten- freien Materialien anfordern. Die Infos dazu gibt es im Inter- net unter www.klimaschutz. kreis-hoexter.de. Für weitere Informationen stehen Mar- tina Krog und Carolin Röttger beim Kreis Höxter unter der E-Mailadresse klimaschutz kreis-hoexter.de oder telefo- nisch unter 05271 / 965-4215 und 965-4219 zur Verfügung. Zusätzlich wird auch der Flyer Geht doch! vom Kreis Höx- ter an die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen aus- gegeben. Der kinder- und ju- gendärztliche Dienst und die Umweltschutzabteilung in- formieren darin gemeinsam zum Thema Mit Kindern unterwegs. Hintergrund Die Kindermeilen-Kampa- gne ist eine Aktion des Kli- ma-Bündnisses. Schon seit 2002 können Kindergarten- und Schulkinder in ganz Eu- ropa einen Beitrag zum Kli- maschutz leisten. Zehntau- sende Jungen und Mädchen in Deutschland, Italien, Nie- derlanden, Luxemburg, Öster- reich, Tschechien, Schweden, Schweiz, Ukraine und Ungarn sind jährlich dabei, um sich während ihrer Klima-Akti- onswoche spielerisch mit den Themen Mobilität, Klimawan- del und Nachhaltigkeit ausei- nanderzusetzen. Sie erfahren, wie sie auf leisen Sohlen und sausenden Fahrrad-Reifen das Weltklima schonen können, lernen die Wege von Kindern aus aller Welt kennen und er- halten Einblicke in die aktuel- len Klimaveränderungen. Informationen finden Sie unter www.kindermeilen.de