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Bad Karlshafen, den 13. März 2021 Stadt Bad Karlshafen -Der Magistrat- gez. Dittrich Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 11 An der Saline, 6. Änderung, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB, öffentliche Auslegung Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Karlshafen hat in ihrer Sitzung am 20.Oktober 2020 das Aufstellungsverfahren für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 An der Saline gemäß §§ 2 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die rechtliche Sicherung veränderter Sortimente bzw. Marktfelder, die sich aufgrund spezieller Nutzungs- absichten eines Sonderpostenbaumarktes sowie der Marktlage ergeben haben. Speziell geht es um die Zulässigkeit von Betrieben in den Mark- feldern Do-it-Yourself sowie Garten- und Freizeit (auch Blumenläden), die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zulässig sind. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 An der Saline entspricht dem der 2. Änderung (Änderungspunkt 1, Son- dergebiet) des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Er umfasst das Flur- stück 37/30 (teilw.) der Flur 14 in der Gemarkung Karlshafen. Der bestehende Bebauungsplan wird nur bezüglich der Festsetzungen zu den Sortimenten geändert. Alle übrigen Festsetzungen des Bebau- ungsplanes Nr. 11 An der Saline (sowohl textliche als auch zeichne- rische) bleiben unverändert. Die Unterlagen liegen zu Einsicht der Beteiligung der Öffentlich- keit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Bad Karlshafen aus. Zur Öffentlichkeit gehören auch Kinder und Jugendliche. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 An der Sa- line mit Begründung liegt in der Zeit vom 22.03.2021 bis einschließlich 23.04.2021 im Rathaus, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, im Bauamt während der allgemeinen Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf- grund der Pandemie wird um vorherige telefonische Terminvereinba- rung gebeten. Stellungnahmen können in der Zeit der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht inner- halb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Hinweis: Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen auf unserer Homepage www.bad-karlshafen.de veröffentlicht. Weitere Erläuterungen und Auskünfte erhalten Sie im Bauamt. Bad Karlshafen, den 13. März 2021 Stadt Bad Karlshafen -Der Magistrat- gez. Dittrich Bürgermeister Stadtverwaltung am 15. März 2021 geschlossen Bauleitplanverfahren der Stadt Bad Karlshafen; Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 08/2021 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 09/2021