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6 Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen WESER / DIEMEL Die Stadtkasse Bad Karlshafen macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2021 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren: Grundsteuern 1. Quartal 2021, Müllabfuhrgebühren 1. Quartal 2021, Hundesteuern 1. Quartal 2021, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 1. Quartal 2021, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren 1. Quartal 2021. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich ge- mahnt, die Rückstände bis spätestens 12. März 2021 an die oben genannte Kasse bzw. die Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren an die Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, IBAN DE40520503530118002534 bei der Kasseler Sparkasse (BIC: HELADEF1KAS ) zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass vorstehend angemahnte Beträge, die bis zum genannten Termin nicht gezahlt worden sind, im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen werden können. Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten. Bad Karlshafen, den 27. Februar 2021 Stadt Bad Karlshafen -Der Magistrat- gez. Dittrich Bürgermeister Vom 7. Januar 2021 Aufgrund der §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), und der §§ 33 und 76 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert am 4. September 2020 (GVBl. S. 573 ff.), wird Folgendes verordnet: Artikel 1 Der Fassungsbereich des Tiefbrunnens Helmarshausen wird neu abgegrenzt. Die Verordnung zum Schutze der Trinkwassergewinnungsanlagen der Stadt Bad Karlshafen, Landkreis Kassel vom 16. Februar 1981 (StAnz. S. 686) wird wie folgt geändert: 1. Die Präambel wird wie folgt ersetzt: Auf Grund der §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), und der §§ 33 und 76 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge- ändert am 4. September 2020 (GVBl. S. 573 ff.), wird Folgendes verordnet: 2. Dem § 1 Abs. 2 werden die folgenden Sätze angefügt: Die im Katasterplan im Maßstab 1 : 2000 dargestellte, rot umrandete Fassungsbereichs-abgrenzung (Zone I) für den Tiefbrunnen Hel- marshausen wird durch den mit dieser Änderungsverordnung neu erstellten Katasterlageplan und die darin rot umrandete Fassungsbe- reichsabgrenzung ersetzt. Der neue Katasterlageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil der Verordnung. 3. In § 2 Abs. 1 wird beim Tiefbrunnen Helmarshausen die Angabe Flurstücke 69 (teilw.), 70/1, 71, 72 durch den Textteil Flurstück 69/2 teilweise ersetzt. 4. In § 2 Abs. 2 wird beim Tiefbrunnen Helmarshausen die Angabe Gemarkung Helmarshausen, Flur 6, Flurstücke 67, 68, 140 KASSEL 69 (teilw.), 70/2, 70/3, 73, 74/1 (teilw.), Flur 7, Flurstücke 91/1 (teilw.), 92-96, 115/1 (teilw.), 116/1 (teilw.), 117-120; Gemarkung Oberförsterei Karlshafen Flur 3 Flurstück 1 (teilw.) ersetzt durch die Angabe Gemarkung Helmarshausen, Flure 6 und 7 jeweils teil- weise; Gemarkung Oberförsterei Karlshafen, Flur 3 teilweise. 5. § 6 wird wie folgt ersetzt: § 6 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die in dem § 3 dieser Verordnung genannten Ver- und Gebote sowie die in § 4 genannten Duldungspflichten können nach dem Wasserhaushaltsgesetz mit einer Geldbuße geahndet werden. 6. § 7 wird wie folgt ersetzt: § 7 Befreiung (1) Von den Bestimmungen dieser Verordnung kann die zuständige Wasserbehörde auf Antrag eine Befreiung zulassen. Die Zulassung be- darf der Schriftform. (2) Handlungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen werden und einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Bewilligung, Geneh- migung oder Befreiung, einer immissionsschutzrechtlichen, abfallrechtlichen, naturschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Genehmi- gung, einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis oder einer bodenschutzrechtlichen Anordnung oder Genehmigung bedürfen oder die aufgrund eines bergbehördlich geprüften Betriebsplanes oder durch bergrechtliche Erlaubnisse oder Bewilligungen oder durch Planfest- stellung zugelassen werden, bedürfen keiner gesonderten Befreiung nach dieser Verordnung. Entscheidet in den vorgenannten Fällen die zuständige Wasserbehörde nicht selbst, ist, außer bei Planfeststellungsverfahren, ihr Einvernehmen erforderlich. 7. § 8 wird wie folgt ersetzt: § 8 Einsichtnahme in die Verordnung mit den dazugehörigen Unterlagen Die Verordnung kann eingesehen werden beim 1. Regierungspräsidium Kassel, Obere Wasserbehörde , Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel, 2. Kreisausschuss des Landkreises Kassel, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz , Untere Wasserbehörde, Richard-Roosen-Straße 11, 34123 Kassel und 3. beim Magistrat der Stadt Bad Karlshafen, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung [31.1-W-03.14.00 (633-006)] tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Kassel, den 7. Januar 2021 Regierungspräsidium Kassel gez. Hermann-Josef Klüber Regierungspräsident Öffentliche Abgabenmahnung Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Trinkwassergewinnungsanlagen der Stadt Bad Karlshafen, Landkreis Kassel vom 16. Februar 1981 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 06/2021 Wollt Ihr Euer Taschengeld aufbessern? zum Sonntag Wir suchen (m/w/d) ZUSTELLER Welda Langenthal Lippoldsberg Bodenwerder Ottenstein Heyen Merlsheim Bad Driburg Wehrden Ottenhausen Steinheim Zur Verteilung unserer Verlagsobjekte brauchen wir Zusteller/innen in folgenden Ortschaften: Bewerbungen per E-Mail: boehlkeowz-verlag.de telefonisch (Mo. - Fr. 9 - 14 Uhr): 0 56 71 - 99 44 77 Ideal auch für Schüler, Hausfrauen, Frührentner oder Berufstätige als Nebenjob Paderborner Tor 104 34414 Warburg Nicolaistraße 2+4 37671 Höxter Unternehmen der Wäschepoint GmbH & Co. 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Die Polizei Holzminden un- terstützte die Polizei Höxter bei der Tätersuche. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Höxter, Telefon 05271-9620, entgegen. Die Polizei berichtet: Einbruchsversuch in Getränkemarkt Höxter (ozm) - Bei einem Auf- fahrunfall wurde am Freitag- nachmittag die 28-jährige Fah- rerin eines Pkw leicht verletzt. Sie musste verkehrsbedingt an der Lütmarser Straße anhalten, da der Pkw vor ihr nach links ab- biegen wollte. Dieses erkannte ein nachfolgender 18-Jähriger Pkw-Fahrer zu spät und fuhr auf den Fiat auf. Dieser wurde dabei gegen den abbiegenden Pkw einer 30-Jährigen gescho- ben. An den drei Fahrzeugen, von denen zwei nicht mehr fahrbereit waren, entstand ein Sachschaden in Höhe von meh- reren 10.000,- Euro. Kreis Höxter (ozm) - Wie schon am Tag zuvor wurden am Frei- tag, 19. Februar, in den Mor- genstunden einige Autofahrer von glatten Straßenverhältnis- sen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt überrascht. Innerhalb einer Stunde regis- trierte die Leitstelle der Poli- zei in Höxter vier witterungs- bedingte Unfälle. Um 6.30 Uhr auf der L 820 bei Bad-Dri- burg-Siebenstern und um 7.20 Uhr auf der K 55 bei Borg- holz wurde jeweils eine Per- sonen verletzt, bei den wei- teren Unfällen um 6.55 Uhr auf der L 838 bei Beverungen und um 7.15 Uhr auf der L 828 bei Scherfede blieb es bei Sachschäden. Die Polizei berichtet: Leicht- verletzte nach Unfall Die Polizei berichtet: Vier Glätteunfälle Kreis Höxter (wrs) - Die Schul- eingangsuntersuchungen kön- nen in diesem Jahr nicht wie sonst üblich durchgeführt wer- den. Dies teilt das Gesundheits- amt des Kreises Höxter mit und weist darauf hin, dass sich die zuständigen Ärzte aufgrund der Corona-Pandemie auf die Untersuchung von Schülerin- nen und Schülern mit einem wahrscheinlichen Förderbe- darf konzentrieren müssen. Die Eltern brauchen sich nicht um einen Termin zu kümmern, denn sie erhalten eine schrift- liche Einladung des Gesund- heitsamtes. Wenn die Inzidenz stabil bleibt oder weiter sinkt, soll im März mit den Unter- suchungen begonnen werden. Diese Untersuchungen von Kindern mit wahrscheinlichen Förderbedarf werden wie sonst üblich in Höxter durch- geführt. Eine eventuell wegfal- lende Untersuchung wird laut Gesundheitsamt nicht dazu führen, dass Kinder nicht ein- geschult werden können. Schuleingangs- untersuchung: Eltern erhalten Einladung