Bauen Wohnen JAHRE

Sonderseiten der OWZ & Warburg zum Sonntag April 2023 Bauen & Wohnen zum Sonntag Die Verbraucherzentrale NRW erklärt W as tun bei Schimmel? Viele möchten jetzt bei den Heizkosten sparen und drehen dazu das Thermostat an der Heizung runter. Aber gar nicht zu heizen ist eine schlechte Idee, denn das Schimmelrisiko durch Wohnraumfeuchte ist hoch, besonders in schlecht ge- dämmten Räumen. Hinter einem Schrank können Wand- bereiche so feucht werden, dass schon nach einer kalten Woche Schimmelpilze wachsen können, fasst Ute Delimat, Lei- terin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter das Risiko zusammen und erklärt, welche Schritte Verbraucher bei Schim- melbefall umsetzen sollten. Ü berprüfen und Sofortmaßnahmen treffen Wer Schimmel an der Wand entdeckt sollte sich zuerst fragen, was passiert sein könnte. Gibt es irgendwo einen Wasserschaden durch Regen oder ist eine Wasser- oder Hei- zungsleitung defekt? Dabei gilt es Ruhe zu bewahren und über- legt zu handeln oft ist keine Notfallsituation gegeben. Sofern Mieter:innen keinem Risiko ausgesetzt sind, sind sie der Mitwirkung verpflichtet, damit der Schaden nicht größer wird. Das bedeutet: Sie sollten Sofortmaßnahmen ergreifen, damit keine weitere Feuchtig- keit dazu kommt. Liegt bei- spielsweise ein Wasserrohbruch vor, muss der Haupthahn zuge- dreht werden. Bei einem un- dichten Dach kann ein proviso- risch aufgestellter Wassereimer das eindringende Wasser auf- fangen. S chaden melden Im Schadensfall gilt für Betrof- fene eine Informationspflicht. Nur so besteht die Möglichkeit, dass der Schaden von den ver- antwortlichen Personen schnell behoben werden kann. Bei Mietobjekten sind Ver- mieter:innen oder die Hausver- waltung zu informieren. Eigen- tümer:innen sind zur Meldung bei ihrer Gebäudeversicherung und der Hausverwaltung ver- pflichtet. Bei Neubauten ist es ratsam, das Bauunternehmen zu kontaktieren. S chaden dokumentieren Jetzt gilt es den Schaden best- möglich zu dokumentieren und den Vorgang möglichst genau zu beschreiben: Was ist wann geschehen oder entdeckt worden? Betroffene sollten den Zeit- punkt der Feststellung, Datum, Ort und besondere Umstände wie starken Regen, Wind oder Sturm schriftlich und auf Fotos festhalten. Mit einem Maßstab lassen sich dabei Art und Größe des Schadens deutlich machen. I nformationen und Rat einholen Damit nichts falsch gemacht wird und kein langfristiger Rechtsstreit entsteht, sollten Betroffene rechtlichen Rat ein- holen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Der Mieterverein oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW sind hier gute Adressen. Geht es um größere Schäden, um eine bautechnische Analyse des Schadens oder die Planung der Schimmelsanierung sind Bausachverständige und spe- zialisierte Schimmelsanierungs- firmen gefragt. Grundsätzlich gilt: Für die Besei- tigung des Schaden sind zuerst die Eigentümer:innen verant- wortlich. Sollte sich später nach der Ursachenanalyse heraus- stellen, dass auch die Mieter:innen eine Schuld oder Mitschuld tragen, werden sich diese gegebenenfalls finanziell beteiligen müssen. Wer be- fürchtet, durch den Schimmel- schaden krank zu werden, sollte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt aufsuchen. Diese kennen den persönlichen Gesundheitszustand am besten und können gegebenenfalls direkt an Spezialist:innen ver- weisen. K ontakt mit Schimmel minimieren Insbesondere bei Schäden, die größer als ein halber Quadrat- meter sind, sollte bis zur Sanie- rung der betroffene Raum nicht mehr genutzt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Schaden vorüberge- hend abgeschottet werden: Dabei wird die Schadstelle ent- weder luftdicht mit Folie abge- klebt oder provisorisch mit Wandfarbe überstrichen, damit sich Sporen nicht weiter ver- breiten. Nur bei kleineren Schäden unter einem halben Quadratmeter kann eine Eigen- sanierung möglich sein. Voraussetzung für eine erfolg- reiche Sanierung ist, dass die Ursache des Feuchteschadens behoben wurde. Wichtig ist neben der Schimmelbeseiti- gung und Ursachenforschung, wie ein Schimmelbefall zu- künftig verhindert werden kann. Fachliche Hinweise zur Sanie- rung, zur energetischen Ver- besserung des Gebäudezu- standes und zum schimmel- und schadstofffreien Wohnen geben die Energie- und Um- weltberatungen der Ver- brauchzentralen. W eitere Informationen Das Landesnetzwerk Schim- melberatung NRW hält alle wichtigen Informationen und Verweismöglichkeiten bereit unter www.schimmelnetz.nrw Weitere Infos zur Schimmelvor- sorge und zur Beseitigung www.verbraucherzen- trale.nrw/node/6794 Schimmelecke Foto: VZ NRW/adpic H eizkörper nicht vollstellen (redo) - Wer effizient heizt, spart Energie und damit Kosten. Dazu gehören mitunter Klei- nigkeiten, wie beispielsweise das Freihalten von Heizkör- pern. Möbel sollten einen Mindestabstand von 30 Zenti- metern halten, auch wenn die Vorstellung eines angeheizten Sofas vielleicht ganz gemüt- lich erscheinen mag. Genauso sollten Vorhänge nicht boden- lang sein. Andernfalls kann die Wärme nicht gleichmäßig in den Raum entlassen werden. Auf Heizkörperverkleidungen, so chic sie auch sein mögen, sollte aus den gleichen Grün- den verzichtet werden. u.v.m. w w w .o ra n g e -p ro m o ti o n .d e Für Druckfehler keine Haftung. WeWo_1123 1) Gilt auf Küchen-Neuplanungen ab einem Warenwert von 3999.- Euro. ELEKTRO-GERÄTE-GARANTIE ÜBER 100 MUSTER-KÜCHEN IN DER AUSSTELLUNG 1) 05271/6919-20 Termin-Hotline: JETZT PLANUNGS- TERMIN VEREINBAREN WIR MACHEN IHRE KÜCHENTRÄUME WAHR! 5 JAHRE 2) Küchen-Vollservice innerhalb unseres Lieferradius von 50 km, außerhalb auf Nachfrage. 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