Plan Herbst Winter

5 zusammengegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er- höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona- virus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Ansteckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jah- ren sowie das Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen be- handelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauer- haften Aufenthalt bestimmten Räumlich- keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus medizinischen Grün- den keine Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizie- ren, sowie ihre Begleitpersonen. Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patienten so- wie Besucherinnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtun- gen und vergleichbaren Einrich- tungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit. Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022 Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu wissen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese- nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimp- fung erfolgt sein), Zusätzlich gilt ein Zweistufenplan Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stufe 2. Stufe Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Abstand nicht möglich sind Abstandsgebot, Personenobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- rechterhaltung eines geregelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter- künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de Der Plan für Herbst und Winter Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden ab dem 1. Oktober bundesweite Maß- nahmen eingeführt, die uns im Herbst und Winter besser schützen. Mehr dazu lesen Sie hier. zusammengeg ncorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er- höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona- virus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Anst ckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jah- ren sowie das Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen be- handelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauer- haften Aufenthalt bestimmten Räumlich- keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus medizinischen Grün- den keine Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizie- ren, sowie ihre Begleitpersonen. Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patienten so- wie Besucherinnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtun- gen und vergleichbaren Einrich- tungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit. Diese Schutzmaßnahmen gelten bundeswei ab dem 1. O ber 2022 Wir wissen nicht, wie sich die Pande ie im Herbst entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu wissen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem A tikörpertest vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese- nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 2022 ge ten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimp- fung erfolgt sein), Zusätzlich gilt ein Zwe stuf npla Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stufe 2. Stufe Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Abstand nicht möglich sind Abstandsgebot, Personenobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglic en Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freiz it, Sport), in Schulen u d sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- rechterhaltung eines geregelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflic t in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen (z.B. Asylbewerber nter- kü fte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er- höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona- virus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Ansteckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jah- ren sowie das Perso al können alter ativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen be- handelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauer- haften Aufenthalt bestimmten Räumlich- keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus medizinischen Grün- den kei e Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kom unizie- ren, sowie ihre Begleitpersonen. Behandelte, b treute, untergebrachte oder gepflegte Pe sonen si d zudem von d r Testnachweispflic t a sgenomm . Patientinnen und Patienten so- wie Besucherinnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiter Ei richtungen des Gesundheitswes s ur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtun- gen und vergleichbaren Einrich- tungen sowie für Beschäftigte in ambula ten Pflegediensten v rgleichba Dienstleistern während ihrer Tätigk it. Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022 Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst entwicke t. Ab r wirwerden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu wissen ach zwei Einzelimp unge : plus positiv m Antikörpertest vor er ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese- nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quell : BMG Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einz limpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimp- fung erfolgt sein), Zusätzlich gilt in Zweistufenplan Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundheitssyste s beschließen. Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. S uf 2. Stuf Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Met r A stand nicht möglich sind Abstandsgebot, Personenobergrenzen bei Veranstaltung n in öffentlich zugänglichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schulja r (soweit dies zur Auf- rechterhaltu g eines ger gelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter- künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. 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Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen be- handelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauer- haften Aufenthalt bestimmten Räumlich- keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für P rsonen, die aus m dizinischen Grün- den keine Maske tragen kön en, sowie für gehörlose und schwerhörige Mensch n und Person n, die mit ihnen kommunizie- ren, sowie ih e Begleitp rsonen. Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patienten so- wie Besucher nnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseei richtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske betreten. 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Ok ober 2022 g lten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zwe ten Einzelimp- fung erfolgt sein), Zusätzlich gilt ein w istufenp n Die Länder haben die Möglichk it, je nach In- fektio slage i zwei Stufe auf di Pandemie- entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die La esregi runge in iner ersten Stufe weitere Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundhei ssystems beschließe . Stellt ein Landesparlame t eine ko krete Gefahr für Gesundheitssys em oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stuf 2. 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September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Inne räumen auf und die Anstecku gsgefahr ist er- höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona- virus geschützt werden. Schutz aßnahmen helfen, Anst cku gen zu verm ide Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jah- ren sowie das Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehe , wenn die Behandlung dem Tragen ei er Maske entgege ste t, sowie für in den jeweiligen Ei richtungen be- handelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauer- haften Aufenthalt bestimmten Räumlich- keiten; ferner für Kind r unter sechs Jahren, für Person n, die aus medizinisch n Grün- n k ine Maske tragen könn , sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizie- ren, sowie ihre Begleitpersonen. Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patienten so- wie Besucherinnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtun- gen und vergleichbaren Einrich- tungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit. Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022 Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu wis n nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpert st vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese en SARS-CoV-2-Inf ktion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese- nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: c rei Einzelimpfungen (die l tzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimp- fung erfolgt sein), usätzlich gi t ein Zw istufenpla Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer ersten Stufe eitere aßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stufe 2. Stufe Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Abstand nich möglich sind Abstandsgebot, Personenobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- rechterhaltung eines geregelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter- künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de bmg.bund _bund Bundesministerium für Gesundheit b gesundheitsministerium Stand 25. September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bu desgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quell : BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist r- höht. Mit dem g änderte Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona- virus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Ansteckung zu verm id n Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jah- r n sowie da Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) trag n. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorg sehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegenst ht, sowi in den j weiligen Einrichtungen be- ha d lte, betreute, untergebrachte oder pflegt Personen in den für ihren dauer- haften Aufenthalt bestimmten Räuml ch- k iten; ferne für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus medizinischen Grün- den keine Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mi ihnen kommunizie- ren, sowie ihr B gleitper onen. Behand lte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenom en. Patientinnen und Patienten so- wie Besucherinnen und B su- ch r dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundh itswesens nur mit FFP2-Maske b trete . Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflege inrichtun- gen und vergleichbaren Einrich- tu ge sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Di nstleistern währ nd ihr r Tätigkeit. Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022 Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst e twickelt. Aber wir werden die mal gut vorbereitet sein. Gut zu wissen zwei Einz limpfungen: plus posi ivem Antikörper st vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test achgewiesenen SARS-CoV-2-Inf ktion vor der zweiten Impfung od r plus einer mittels PCR-Test achgewi se- nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; s it der Testung müssen 28 T ge v rgangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einz limpfunge (die letzte Einz limpfung muss mindest ns drei Monate nach der zweiten Einzelimp- fung erfolgt sei ), Zusätzlich gilt in Zweistufenplan Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In- fektio slage i zwei Stufen a f di Pande ie- entwicklu g zu reagiere . Ab dem 1. Oktob r ö nen die L nd sregi rungen in ein r ersten Stufe w it re Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und u seres Ges ndheitssyst ms b schli ßen. Stellt ein Land parlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem od r ritisch Infr struktur fest, können in dem Land w itere Maßnahmen festgel gt werden. 1. Stufe 2. St fe Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Abstand nicht möglich si Abstandsg bot, Perso enobergrenzen bei Veranstaltunge in öffentlich zugä lichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, i öffentlich zugänglichen Innen äum n (R taurants, Bars, Kultur, Freiz it, Sport), in Schulen und son tigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schül rinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- rechterhaltung eines ger gelt n Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen (z.B. Asylbewerberu ter- künfte, Obdachlosenunt rkünfte, Haft- einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de .bund bmg_bund B ministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. 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Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig g i pft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens d ei Monat nach der zweite Einzelimp- fung erfolgt sein), Zusätzlich gilt in Zweistufenplan Die Lä der haben die Möglichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu r agier n. Ab dem 1. Oktober können di Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maß ahmen z m Schutz d r B völk rung und unseres G undheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament ein onkret Gef hr für Gesundheitssystem oder kritisch Infrastruktur fest, könn n in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. St f 2. S fe Maskenpflicht auch im Außenber ich, wen 1,5 Meter Absta nicht möglich sind Absta dsgebot, Perso n bergre zen bei Veranstaltu en in öffentlich zugänglichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht fü ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Inn nräumen (Restaurants, Bar , Kul ur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungs inrichtungen für B schäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr ( ow it di s zur Auf- recht rhaltung ein s ger gelten Präsenz- U terrichtsbetriebs rforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und a deren Einrichtungen (z.B. Asylb werberunter- künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de .bund bmg_bund B ministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. 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Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, we n die B handlung dem Trag ein r M ske ntgegensteht, sowie für i den jeweilig n Einrichtungen be- handelte, betr ute, untergebra te oder g pfl gt Per onen i den für ihren dauer- haften Auf thalt b stimmten Räumlich- keiten; f r r für Kinder unter sechs Jahren, für P rsonen, die aus m dizi ischen Grün den keine Maske ragen können, sowie für g hörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mi ihnen kom unizie- ren, sowi ihr B gleitper o . Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zude von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patient n so- wi Besucherinnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weit re Einrichtungen des Gesundheitsw sens ur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowi voll- und teilstationären Pflegeeinrichtun- ge u d vergleichbaren Einrich- tungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pfleg diensten und vergl ichbar n Dienstleistern während ihrer Tätigkeit. Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktob r 2022 Wir wissen icht, wie sich die Pandemie im Herb t entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu iss n zwei Einz limpfungen: plus posi ivem Antikörper st vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test achgewies nen SARS-CoV-2-Inf ktion vor der zw iten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test achgewiese- n n SARS-CoV-2-Infektion ch d r zw ite Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktobe 2022 g lten Sie rechtlich als vollständig ge mpft: nach drei Einz limpfunge ( i letzte Einz limpfung muss mindest ns drei Monate nach der zweite Einzelimp- fung erfolgt sein), usätzlich i t ein Zweistufenplan Die Lä der haben die Möglichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu r agier n. Ab dem 1. Oktober können di Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maß ahmen z m Schutz d r B völk rung und unseres G undheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament ein onkrete Gef hr für Gesundheitssystem oder kritisch Infrastruktur fest, könn n in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. S uf 2. 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September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fa ten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wi der vermehrt in Inn nräume auf und die Ansteckungsgefahr ist er- höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona- virus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Ansteckung zu verm id n Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von s chs bis ein chließlich 13 Jah- ren sowie das Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Aus ahmen von d r Maskenpflicht sind vorgesehen, w nn die Behandlung dem Tragen einer Maske e tgegensteht, sowie für in den j weiligen Einrichtungen be- handelt , b treute, untergebrachte oder gepfl gte Personen in d n für ihren dauer haften Aufenthal bestimmten Räumlich- k iten; ferner für Kind r unter sechs Jahren, für P rsonen, die aus medizinischen Grün- den keine Maske tragen kön , sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mi ihnen kommunizie- ren, sowi ihr B gleitper onen. Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zude von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patient n so- wi Besucherinnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weit re Einrichtungen des Gesundheitsw sens ur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowi voll- und teilstationären Pflegeeinrichtun- ge u d vergleichbaren Einrich- tungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pfleg diensten und vergl ichbar n D enstl is ern währ d ihrer Tätigkeit. Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktob r 2022 Wir wisse icht, wie s ch die Pandemie im Herb t entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu iss n n zwei Einz limpfungen: plus posi ivem Antikörper st vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test gewies n n SARS-CoV-2-Inf ktion vor der zw it n Impfung oder plus einer mittels PCR-Test achgewiese- n SARS-CoV-2-Infektion n ch d r zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergange sein. Quelle: BMG Ab m 1. Oktober 2022 gelten Sie r chtlich als vollständig g i pft: nach drei Einzelimpfunge (die letzte Einz limpfung muss mindest ns drei Mo ate nach der zweit Einzelimp- fung erfolgt s in), usätzlich gi t ein Zweistufenpla Die Lä der haben die Möglichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu r agier n. Ab d m 1. Oktober könne di La desregieru gen in iner ersten Stufe weitere Maß ahmen z m Schutz d r B völk rung u unser s G u dh itssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament ein onkret Gef hr für Gesundheitssystem oder kritisch I frastruktur fest, könn n i dem La d eit re Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stuf 2. Stufe Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Absta nich möglich sind Absta dsgebot, Personenobergre zen bei Veranstaltu en in öffentlich zugänglich Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht fü ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Inn nräumen (Restaurants, Bar , Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonsti en Ausbildungs inrichtungen für eschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (sow it di s zur Auf- rechterhaltung eines g regelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und a deren Einrichtungen (z.B. Asylb werberunter- künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- ei ric t , Heime der Jugendhilf ) www.zusammengegencorona.de zusa engegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 11 11 und 0800 0000837 Fakt n-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster as ir issen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade n n H rbst- und intermonaten halt n wir u s wi der v rmehrt in Inn räume auf und die Ansteckungsgefahr ist er- höht. t m g än rten Infektionsschutzges tz solle vor allem g fährdete Perso en besser vor einer Infektion mit dem Corona- virus geschützt wer n. tz lf , st z r i as ir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2- askenpflicht. Ki der un Jugendliche von s chs bis einschli ßlich 13 Jah- re sowie as Perso al kön en alter ativ auch m dizinische ask n (OP- aske ) tr ge . Ausnahmen von d r Maske pflic t ind vor sehen, wenn die B handlung dem Tragen in r Maske e gege steht, sowie für in den jeweilig n Einrichtungen b - nd lte, b treut , u tergebrachte oder gepflegte P sonen in d n fü ihren d uer- hafte Auf thalt bestimmt n Räumlich- k iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Persone , die aus medizi ischen Grün- d n k i Maske tragen kö nen, sowie für gehörlos und schwerhö ige Menschen und Personen, die mit ihnen kom unizie- ren, sowie ihre Begleitpersonen. Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Perso en sind zude von der Testnachweispflicht a sgenommen. Patientinnen und Patient n so- wi Besucher nnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, D alyseeinrichtungen und weit re Einrichtungen des Gesundheitsw sens ur mit FFP2- aske betreten. Eine asken- u d Testnachweis- pflicht gilt für den Zutr tt zu Krankenhäuser sowi voll- und eilstationär n Pflegee nrichtun- ge d v rgleichbar Einrich- un n sowi für Be chäf igte in amb lant n Pfleg di sten und ver l ichbar n Dien tleis ern während ihrer Tätigk it. i s tz lt s it 1. t er ir w s en icht, wie sich die Pandemie im Herbst entwicke t. Ab r wirwerden d e mal gut vorb reitet sein. t z ss ach zwei Einzelimp unge : plus positiv m Antikörpertest vor er ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese- nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quell : BMG Ab de 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig gei pft: nach drei Einz limpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimp- fung erfolgt sein), s tzli i t i ist f l Die Lä der haben die öglichk it, je nach In- fektio slage i zwei Stufe auf di Pandemie- entwicklung zu reagieren. Ab d m 1. Oktober könne die La esregi ru ge in iner ersten Stufe weitere aßnahmen zum Schutz der Bevölkerung u unser s Gesu dh i ssystems beschließe . Stellt ein Landesparlame t eine ko krete Gefahr für Gesundheitssys em oder kritische I frastruktur fest, können i dem La d weitere aßnahmen festgelegt werden. . . a k npflicht auch im Auße bereich, we n 1,5 et r A stand nicht möglich sind Absta d gebot, Personenobergre z bei Ve an taltung n in öffentlich zugänglich Innenräumen Hygienekonzepte askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugän lichen Innenräumen (Restaurants, ars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonsti en Ausbildungseinrichtungen für eschäftig e und Schül inn n und Schüler ab dem 5. Schulja r (sow it dies zur Auf- rechterhaltu g eines g r gelt Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Ei i (z.B. Asylbewerberunt r- künf e, Obdachlos nunterkünfte, Haft- ei ri t , Heime der Jugendhilf ) .zusa engegencorona.de zusammengegencorona.de .bund bmg_bund B ministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakte -Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Kar Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wi der vermehrt in Inn nräume auf und die Ansteckungsgefahr ist r- höht. Mit d m g änderte Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Perso en besser vor iner Inf ktion mit dem Corona- irus geschützt werden. Schutzmaß ahmen helfen, An teckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von s chs bis ein chließlich 13 Jah- r n sowie das Per onal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung d m Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen be- handelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauer- haft n Aufenthalt bestimmten Räumlich- keiten; fer er für Kinder unter s chs Jahr n, Perso n, die aus medizi isc en Grün- de k ine Maske trage können, sowie für hörlos und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommun zie- r n, sowi ih e Begleitpersonen. Beha delte, betreute, unt rgebrachte oder gepfl gte P rsonen si d zud von r T stnac weispflicht ausg o men. Patientinnen und Patient n so- wi Besucherinnen und B su- ch r dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxe , Dialyseeinrichtungen und weit re Ei richtungen des Gesundh itsw sens ur mit FFP2-Maske b tr te . Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowi voll- und teilstationären Pflege inrichtun ge u d vergleichbaren Einrich- tu ge sowie für Beschäftigte in ambulanten Pfleg diensten und v rgl ichbar n Di nstleiste n währ nd ihr r Tätigkeit. Die e Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab d m 1. Oktober 2022 Wir wissen icht, wie sich die Pandemi im Herb t twickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu wissen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörp rtest vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewies nen SARS-CoV-2-Infektion vor der zw iten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewies - n SARS-CoV-2-In ektio n ch d r zw iten Impfung; seit er Testu g üssen 28 Tage v rgangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Si rec tlich als vollständig geimpft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate er zweite Einzelimp- fung rfolgt s in), Zusätzlich gilt in Zweis ufenplan Die Lä der haben die Möglichkeit, je nach In- fektio slage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu r agier n. Ab dem 1. Oktober könne di Landesr gierungen in einer ersten Stufe weitere Maß ahmen z m Schutz d r B völk r n u d uns s G undh itssyste s beschließe . Stellt ein La desparlament in o kret Gef hr für Gesu dheitssyst m oder kritisch I frastr ktu fest, könn n in dem Land eitere aß ahmen festgelegt werd n. 1. Stuf 2. S f Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Absta nicht möglich sind Absta dsgebot, Perso no rgre ze bei Veranstaltu en in öffentlich zugänglichen Innenräum n Hygie k nzept Maskenpflicht fü ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Inn nräumen (Restaurants, Bar , Kultur, Freiz it, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungs inrichtung für Beschäftigte und Schülerinne und Schüler ab dem 5. Schuljahr (sow it di z r Auf- rech erhaltung eines g regelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erfo derlich ist.) T stpflicht in Sc ulen, Kitas u d a d ren Ei richtunge (z.B. A ylb werber nter- künft , Obdachlos nunt rkünfte, Haft- ei richtungen, Heim der Juge hilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de bmg.bu d bmg_bund Bund smi ist ium für Gesundheit bundesgesundh itsministerium Stand 25. September 2022 (E glis , , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakte -Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundh itsminister Prof. Dr. Kar Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- u d Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er- höht. Mit de geänderten Inf ktionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Perso en besser vor iner Inf ktion mit dem Corona- irus geschützt werden. Schutzmaß ahmen helfen, An teckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jah- ren sowie das Per onal können alternativ auch m dizinisc e Masken (O -Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung d m Tragen einer Mask entgegenste t, owie für in den jeweiligen Einrichtungen be- handelt , betreute, u ergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauer- ft n Aufenthalt bestimmten Räumlich- k it n; fer für Kinder unte s chs J hr n, Perso , die aus medizi isc en Grün- d k ine Maske trage können, sowie für hörlos u d schwerhörige Me schen und P rsonen, die mit ihne kommun zie- ren, sowi ih Begleitpe sone . Beha delte, betreut , untergebrachte oder gepfl gte Personen sind zud m von r T stnachweispflicht ausg o en. Patientinnen und Patienten so- wie Besucherinnen und Besu- cher dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxe , Dialyseeinrichtungen und weitere Ei richtungen des Gesu dh itswesens nur mit FFP2-Mask betr te . Eine Masken- und Testnachweis- pflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtun gen und vergleichbaren Einrich- tu gen sowie für Beschäftigte n ambulanten Pfl g diens en und v rgleichbaren Dienstleiste n währe d ih r Tätigkeit. Di e Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab d m 1. Oktober 2022 Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein. Gut zu w ssen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörp rtest vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese- nen SARS-CoV-2-In ektio nach der zw iten Impfung; seit er Testung üssen 28 Tage vergangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Ei zelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimp- fung erfolgt sein), Zu ätzli h g lt in w is ufenp n Die Lä der haben die Mö lichkeit, je nach In- fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie- entwicklung zu rea ieren. Ab dem 1. Oktober könne die Landesr gierungen in einer ersten St fe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölker u d uns s Gesundh itssyste s b schließe . Stellt n La desparlament in o kret Gef hr für Gesu dheitssyst m d ritisch I fr str ktu fest, kön en in de Land itere aß ahmen festgelegt werd n. 1. Stuf 2. S f Mask n flicht auch im Außenbereich, w nn 1,5 Meter Abstand nicht möglich sind Abstandsgebot, Person no rgrenze bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräum n Hygie k nzept Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtung für Beschäftigte und Schülerinne und Schüler ab dem 5. Schuljahr (sow it di z r Auf- rech erhaltung eines g r gelt n Präsenz- Unterrichtsbetr ebs erf derlich ist.) T stpflicht in Sc ulen, Kitas und anderen Einrichtunge (z.B. A ylb werber nter- künft , Obdachlos nunt rkünfte, Haft- ei richtungen, Heim der Juge hilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de bmg.bund _bund Bundesministerium für Gesundheit b gesundheitsministerium Stand 25. September 2022 (English, , Türkçe, Русский ) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakt n-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade n n H rbst- und Wintermonaten halt n wir u s wieder v rmehrt in Inne räumen auf und die Anstecku gsgefahr ist r- höht. Mit de g än rte Inf ktionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor iner Inf ktion mit dem Corona- irus geschützt werden. Schutzmaß ahmen helfen, Anstecku ge zu verm ide Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Ki der un Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jah- r n sowie da Per o al kön en alternativ auch m dizinisc e Masken (O -Masken) tragen. Ausnahmen von d r Maskenpflic t ind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen iner Maske e gegensteht, sowie für i den jeweilig n Einrichtungen be- ndelte, betr ute, untergebrachte oder g pflegte P so en i d n fü ihren d uer- haft Auf th lt b stimmten Räumlich- k iten; f rn r für Kinder unter sechs Jahren, für P rsone , die aus m dizinis en Grün d n k in Ma ke ragen kö nen, sowie für g hörlose u d schw rhö ig Menschen und Perso n, di mit ihne kommunizie- ren, sowie i re Begleitp rso . Behand lte, betreu e, untergebrachte oder gepflegt P rsonen ind zudem von der Testnachweispflicht ausgeno en. Patientinnen und Patienten so- wie Besucher nnen und B su- ch r dürfen Arztpraxen, Zahn- arztpraxe , Dialyseei richtungen und weitere Ei richtungen des Gesu dh itswesens nur mit FFP2-Mask b tr te . Eine Masken- u d Testnachweis- pflicht gilt für den Zutr tt zu Krankenhäusern sowie voll- und eilstationär n Pflege inrichtun gen nd v rgleichbar Einrich- tu sowi für Be chäf igte n ambulanten Pfl g di ns en und v rgleichbaren Di nstleiste n währ d ih r Tätigkeit. Di e Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktob r 2022 Wir w s en nicht, wie sich die Pandemie im Herbst e twickelt. Aber wir werden die mal gut vorb reitet sein. Gut zu w ss n nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpert st vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test gewiese n SARS-CoV-2-Inf k on vor der zwei n Impfung od r plus einer mittels PCR-Test nachgewi se- en SARS-CoV-2-Infektion nach d r zweiten Impfung; s it der Testu g müssen 28 T ge v rgange sein. Quelle: BMG Ab em 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig gei pft: rei Einzelimpfungen ( i l tzte Einzelimpfung muss mindest ns d ei Mo at c er zweit n Einzelimp- fung rfolgt s i ), usätzlich g t ein weis ufenp a Die Länder haben die Möglichk it, je nach In- fektio slage i zwei Stufe auf di Pandemie- entwicklung zu rea ieren. Ab dem 1. Oktober können die Lan sr gi runge in einer ersten Stufe weit re Maßnahmen zum Schutz der Bevölker und u s s Ges ndhei ssyst ms b schli ßen. Stellt in Land parlame t ine ko kret Gefahr für Gesu dheitssys em d ritisch I fr str ktu fest, kön en in dem Land itere aßnahmen festgel gt werd n. 1. Stuf 2. S fe Mask npflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Abstand nicht möglich si Abs and gebot, Perso enobergrenz bei Ve anstaltunge in öffentlich zugä lichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugän lichen Innen äumen (Restaurants, ars, Kultur, Freiz it, Sport), in Schulen und son tigen Ausbildungseinrichtung für Beschäftig e und Schül innen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies z r Auf- rech erhaltung eines g r gelt Präs nz- U terrichtsbetriebs erf derlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Ein i (z.B. Asylbewerberu t r- künfte, Obdachlosenunt rkünfte, Haft- einrichtungen, Heim der Juge hilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de .bund _bund B ministerium für Gesundheit b gesundheitsministerium Stand 25. 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Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für i den jeweilig n Einrichtungen be- handelte, betr ute, untergebrachte oder gepflegte Personen i den für ihren dauer- haften Auf nthalt bestimmten Räumlich- keiten; f r r für Kinder unter sechs Jahren, für P rso n, die aus m dizi isc en Grün den keine Maske rage können, sowie für g hörlose und schwerhörig Menschen und Person n, di mit ihne kommunizi - ren, sowi i re Begl itperso . Behand lte, betreu e, unt rgebrachte oder gepflegt P rsonen i d zude von der Testnac weispflicht ausg om en. Patientin en und Patient n so- wi Besucher nen und B su- ch r dürf n Arztpraxen, Zahn- arztpraxen, Dialys ei richtungen und weit re Einrichtungen des Gesundh itsw sens ur mit FFP2-Maske b trete . Eine Masken- u d Testnachweis pflicht gilt für den Zutr tt zu Krankenhäusern sowi voll- und eilstationär n Pfl ge inrichtun- g d v rgleichbar Ein ich- tu e sowi für Be chäf igte in ambulanten Pfleg di nsten und vergl ichbar n Di nstleistern währ nd ihr r Tätigkeit. Di se Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktob r 2022 Wir w s en icht, wie sich die Pandemie im Herb t e twickelt. Aber wir werden die mal gut vorbereitet sein. Gut zu wissen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpert st vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test gewies n SARS-CoV-2-Inf k ion vor der zw i en Impfung od r plus einer mittels PCR-Test nachgewi s - n SARS-CoV-2-Infektion n ch d r zweiten Impfung; s it der Testu g müssen 28 T ge v rgange sein. Quelle: BMG Ab em 1. Oktober 2022 gelten Sie rec tlich als vollständig gei pft: rei Einzelimpfungen ( i l tzte Einzelimpfung muss mindest n drei Mo ate er zweit Einzelimp- fung rfolgt s i ), Zusätzlich gilt ein weistufenp a Die Lä der haben di Möglichk it, je nach In- fektio slage i zwei Stufe auf di Pandemie- entwickl zu r agi n. Ab dem 1. Oktober können di Lan sregi ru ge in einer rsten Stufe w it re Maß ahme z m Schutz d r B völk ru g und se es G ndhei ssyst ms b schli ßen. Stellt ein Land parlame t ein o kret Gef hr für Gesundheitssys em od r ritisch Infr struktur fest, könn n in dem Land weitere Maßnahmen festgel gt werden. 1. Stuf 2. Stufe Mask npflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Absta nicht möglich si Abs a d gebot, Perso enobergre z bei Ve anstaltu e in öffentlich zugä lichen Innenräumen Hygienekonzepte Ma kenpflicht fü ÖPNV, in öff tlich zugän lichen Inn n äumen (Restaurants, ar , Kultur, Freiz it, Sport), in Sch len und son igen Ausbildungs inrichtungen für Beschäftig e und Schül innen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (sow it di s zur Auf- rechterhaltung eines ger gelt Präs nz- U terrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schul n, Kitas u a d ren Ei i (z.B. Asylbewerberu t r- künfte, Obdachlosenunt rkünfte, Haft- einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de