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Z E I T G E I S T SEIT 1875 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen 1. Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Beverungen gehört zum Wahlkreis 102 Höxter und ist in folgende 14 allgemeine Stimmbezirke und 3 Briefwahlbezirke eingeteilt. Wahl- bezirk Abgrenzung des Wahlbezirkes Lage des Wahlraums 001 Beverungen Grundschule, Kolpingstraße 2 4 9 002 Beverungen Sekundarschule, Birkenstraße 2 9 003 Beverungen Cordt-Holstein-Haus, Weserstraße 10- barrierefrei über den Seiteneingang - 9 004 Amelunxen ehem. Grundschule, Grubestraße 3 9 005 Blankenau Dorfgemeinschaftshaus, Auf dem Schild 8 9 006 Dalhausen Korbmacher-Museum Dalhausen, Lange Reihe 23 9 007 Drenke Bürgerhaus, Steineweg 6 9 008 Haarbrück Bürgerhalle, Bartholomäusstraße 3 9 009 Herstelle Feuerwehrgerätehaus, Heristalstraße 7 9 010 Jakobsberg Schießstand Jakobsberg, Corveyer Straße 10 9 011 Rothe Wartturmhalle, Glockenweg 18- barrierefrei über den hinteren Eingang - 9 012 Tietelsen Grundberghalle, Prüssenstraße 17 9 013 Wehrden St.-Stephanus-Haus, Vitusstraße 1 9 014 Würgassen ehem. Grundschule, Michaelstraße 5 9 : Wahllokal barrierefrei In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 24. April 2022 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in folgenden Briefwahl- lokalen zusammen: Bezeichnung des Briefwahlbezirks Bezeichnung des Briefwahllokals Briefwahlbezirk 100 (Wahlbezirke 001 - 002) Rathaus Beverungen, Weserstraße 12, Sitzungssaal Briefwahlbezirk 200 (Wahlbezirke 005, 007 - 014) Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, Saal Bever Briefwahlbezirk 300 (Wahlbezirke 003, 004, 006) Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, Saal Bever 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/ er eingetragen ist. Der/Die Wähler/in soll die Wahlbenachrichtigung mitbringen und hat sich auf Verlangen über seine/ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl auf Verlangen abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimm- zettel ausgehändigt. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvor- schläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreis- wahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeich- nung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der/Die Wähler/in gibt seine/ihre Erststimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/welcher Bewerber/in sie gelten soll, und seine/ihre Zweitstimme in der Weise, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von dem/der Wähler/in in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimm- abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis (Wahlkreis 102 - Höxter), in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Beverungen einen amtlichen Stimmzettel, einen amt- lichen Stimmzettelumschlag und einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen/ihren Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede/r Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle der/des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 26 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes). Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer/seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfestellung ist auf techni- sche Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be- schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der/des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessens- konflikt der Hilfsperson besteht (§ 26 Abs. 5 des Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der/des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der/des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Beverungen, den 26. April 2022 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Wahlbekanntmachung Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Warburg-Scherfede. Termine auch samstags möglich! Hilfe bei folgenden Themen: traumatischen Erlebnissen, Ängste u. Zwänge, Depressionen, Burnout, AD(H)S, Familienstellen, Verhaltensauffälligkeiten etc. Heilpraktikerinnen (Psychotherapie) Michaela Drobner u. Marika Haack Tel. 0162-3991832 www.ganzheitlich-gesund-pb.de Lauenförde (brv) -Die Jahres- hauptversammlung der Real- gemeinde Lauenförde findet am Freitag, dem 6. Mai 2022, um 19 Uhr im Gasthof Zum Solling in Lauenförde statt. Unter anderem stehen Neu- wahlen auf der Tagesordnung. Vor der Versammlung haben alle Mitglieder die Möglichkeit, beim Rechnungsführer Gustav Grote (Lerchenweg 32 in Lau- enförde) Einsicht in die Buch- führung zu nehmen. Realgemeinde Lauenförde Jahresbilanz Drenke (ozm) - Der SV 23 Drenke e.V. lädt seine Mit- glieder zur Generalversamm- lung amSamstag, dem 14. Mai 2022, um 20 Uhr ins Bürger- haus ein. Es gelten die aktuel- len Corona-Regeln. General- versammlung Warburg (wrs) - Am Mittwoch, dem 4. Mai 2022, um 9.30 Uhr findet in der Cafeteria des Ju- genddorfs Petrus Damian eine kostenfreie und unverbindli- che Informationsveranstaltung zum Thema Pflege- und Gast- eltern statt.Interessierte Perso- nen erhalten an diesem Abend einen ersten Überblick und Eindruck über die Angebote der familienanalogen Betreu- ungsformen (FAB) des Jugend- dorfes und die damit verbun- denen Aufgaben und Voraus- setzungen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, indi- viduelle Fragen zu stellen und einen Teil des FAB-Teams ken- nenzulernen. Erfahrene Fami- lien, gefestigte Paare oder Sin- gles werden dringend gesucht, um Kinder, Mütter/Väter mit Kindern oder Erwachsene mit Behinderungen kurz- oder langfristig bei sich zu Hause aufnehmen und ihnen eine Zu- kunft zu geben. Die Informationsveranstaltung findet in der Caféteria des Ju- genddorfes Warburg, Silber- brede 25, statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforder- lich. Es gilt die 3G-Regelung auf Grundlage der Corona- Schutzverordnung. Weitere Informationen unter www.ju- genddorfwarburg.de/unsere- angebote/familienanaloge-be- treuungsformen/ Pflege- und Gasteltern gesucht Höxter (ozm) - Tempo machen für Inklusion: Barrierefrei zum Ziel unter diesem Motto fin- det am 6. Mai ein Aktionstag in Höxter statt. Wir wollen auf die Gleichstel- lung von Menschen mit Behin- derung aufmerksam machen, so Cordula Reich vom Behin- dertenbeirat Höxter. Zum 30. Mal finden rund um den 5. Mai bundesweit Aktionen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Mit dem Motto Tempo machen für In- klusion barrierefrei zum Ziel soll insbesondere Inklusion in das Bewusstsein der Öffentlich- keit rücken. Der Protesttag ist ein Aufruf an alle Bürger, Bar- rieren sichtbar zu machen und Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, sich für ihre Rechte einzusetzen, so ruft der Verein pro barrierefrei bad driburg e.V. dazu auf, sich einzubringen. Ab 15 Uhr sind auf dem Mark- platz Aktivitäten geplant. Das Aktionsbündnis aus dem Kreis Höxter lädt zu Infoständen und Mitmach-Aktionen ein. Um 17 Uhr beginnt eine inklusive Theateraufführung der Thea- terwerkstatt Bethel. Um 18 Uhr findet in der VHS eine Podiumsdiskussion mit Kandidaten der anstehen- den Landtagswahl und Bür- germeister Hartmann statt, zu der alle Interessierten herz- lich eingeladen sind. Matthias Goeken (CDU), Uta Lücking (Die Grünen) und Nora Wie- ners (SPD) sowie Bürgermeis- ter Daniel Hartmann stellen sich den Fragen und Forderun- gen der Teilnehmenden rund um die Themen Inklusion und Barrierefreiheit. Vor Ort machen wir uns ge- meinsam für eine inklusive Gesellschaft ohne Barrieren stark, so die Aktionsgemein- schaft, ein Zusammenschluss von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfeinitiativen. Bei Fra- gen steht der Paritätische Wohl- fahrtsverband unter 05271 38 00 42 sowie hoexterparitaet- nrw.org zur Verfügung. Aktionstag und Gespräch Tempo machen für Inklusion Höxter/Brenkhausen (ozm) - Der Pop- und Gospelchor Li- ving Voices Höxter hat die Zu- sage für Mittel des Bundes- Förderprogramms Neustart Amateurmusik erhalten, mit dem es möglich ist, anlässlich der Jubiläen in Brenkhausen und Corvey ein musikalisches Großprojekt zu starten. Im Rahmen einer etwa ein- stündigen Infoveranstaltung wird das Förderprojekt am Donnerstag, dem 5. Mai, um 19.30 Uhr im Klostersaal von Brenkhausen vorgestellt. Wichtige Punkte werden Mu- sikalisches, die Planung des Klostermarkts in Brenkhausen sowie ein Bericht über das Cor- veyer Jubiläum. Eingeladen sind alle, die sich für organisatorische, geschicht- liche und musikalische Aspekte des diesjährigen Doppeljubilä- ums interessieren. Ebenso Sän- gerinnen und Sänger, welche die Möglichkeit haben, mit we- nig Aufwand an einem einma- ligen Musikprojekt in der Re- gion teilzunehmen, gemeinsam mit den Living Voices, der Blas- kapelle Brenkhausen, weiteren Musikern und einem professio- nellen Organisten. Alle Kosten sind durch die För- derzusage abgedeckt. Die fina- len Auftritte finden am 25. Juni 2022 auf dem Klostermarkt in Brenkhausen und einen Tag später im Welterbe Corvey statt. Weitere Infos unter www.living-voices.jimdo.com. Living Voices Förderprojekt Beverungen (brv) - Am Sonn- tag, den 1. Mai startet die Flotte Weser in die neue Sai- son und bietet wieder Linien- fahrten von Bad Karlshafen nach Höxter-Corvey und zu- rück an. Bis zum 2. Okto- ber fährt das Schiff dienstags bis donnerstags sowie sams- tags und sonntags um 10.30 Uhr ab Bad Karlshafen, vom 1. Juli bis 2. September auch freitags. Ankunft in Corvey ist jeweils gegen 13:10 Uhr, die Rückfahrt endet um ca. 17.30 Uhr wieder in der Hugenot- tenstadt. Unterwegs sind Zu- bzw. Ausstiege in Herstelle, Beverungen und Wehrden möglich sowie außerhalb des Stadtgebietes in Fürstenberg und Höxter. Nähere Infor- mationen zu den Fahrzeiten, Preisen und Veranstaltungen sind auf der Homepage www. flotte-weser.de zu finden. Flotte Weser Saisonstart Anzeige Holzminden (ozm) - Die Schuldnerberatung der AWO befindet sich ab sofort in der Mittlere Str. 10 in Holz- minden. Termine können un- ter Tel. 05121/1790000 oder 1790019 vereinbart werden. AWO Schuldner- Beratung