Rathaus BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss

6 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Stadt Beverungen wird in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Zimmer Nr. 108 für Wahlbe- rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprü- fen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege- setzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichts- frist - 25. bis spätestens 29. April 2022 bis 12.30 Uhr - im Rathaus Beverungen, Weser- straße 12, Zimmer 108, 37688 Beverungen , Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schrift- lich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein- spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 102 - Höxter durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 1. jede/r in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, 2. ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, a) wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden die Einspruchsfrist (bis zum 29. April 2022) versäumt hat, b) wenn er/sie aus einem von ihm/ihr nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerver- zeichnis aufgenommen worden ist, c) wenn seine/ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl sich erst nach Ablauf der Einspruchsfrist herausstellt. 6. Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr , gestellt werden. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tage vor der Wahl (14. Mai 2022), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5. Nr. 2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahl- scheines noch am Wahltage (15. Mai 2022) bis 15.00 Uhr , stellen. 7. Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt: - ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, - ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag, - ein amtlicher, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehener roter Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Stadtverwaltung auf Anforderung auch noch nach- träglich bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ausgehändigt. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege über- sandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich abgeholt werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten per- sönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen darf nur durch die vom Wahlberechtigten be- nannte Person abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in den Wahlscheinantrag genügt) und von der bevollmächtigten Per- son nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den besonde- ren amtlichen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem Wahl- schein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den Stimmzettelumschlag in den besonderen Wahlbriefumschlag und verschließt den Wahlbriefumschlag. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Bürgermeister abgesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief braucht bei Absendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frei gemacht zu werden. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standard- brief ohne besondere Versendungsform entgeltfrei befördert. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle (Wahlamt) des Bürgermeisters abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie der Wähler die Briefwahl auszuüben hat, sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Beverungen, den 06. April 2022 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Die Wahl zum 18. NRW-Landtag findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt. Während der Großteil der Wahlberechtigten am Wahltag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr das zuständige Wahllokal aufsuchen wird, um die 2 Stimmen abzugeben, besteht wie bei jeder Wahl die Möglichkeit, per Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen. Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung, auf der neben den persönlichen Daten der Stimmbezirk und die Wählerverzeichnisnummer aufgedruckt sind. Auf der Rückseite der Wahlbe- nachrichtigung befindet sich ein Abdruck für die Beantragung eines Wahlscheines bzw. der Briefwahlunterlagen. Die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist ab sofort bis zum 2. Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, möglich. Der Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt im Wahlbüro im Rathaus vorliegen. Das Wahlbüro wird daher an diesem Tag bis 18.00 Uhr besetzt sein. Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden. Ein Eingabeformular für die elektronische Beantragung steht auf der Homepage der Stadt Beverungen (www.beverungen.de) auf der Startseite und im Menü rathaus & service - Wahlen - Briefwahl zur Verfügung. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, haben auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszu- üben. Dazu wird wie bei allen Wahlen im Rathaus ein Briefwahlbüro eingerichtet, das zu den allgemeinen Öffnungszeiten aufgesucht werden kann. Ab Mittwoch, den 13.04.2022 können im Sitzungssaal im 1. Obergeschoss die Unterlagen nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Identitätsnachweises abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort per Briefwahl zu wählen. In diesem Fall sollte möglichst ein eigener Kugelschreiber für die zu leistende Unterschrift und zur Kennzeichnung der Stimmzettel mitgebracht werden. Im Übri- gen gelten für den Zutritt ins Rathaus die bekannten, jeweils aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen (derzeit 3G und Maskenpflicht). Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, eingehen. Verspätet eingegan- gene Wahlbriefe sind ungültig. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Beverungen im Wahlbüro unter der Rufnummer 0 52 73 / 39 21 14, per Email unter der Adresse wahlamtbeverungen.de und auf der Homepage der Stadt Beverungen (www.beverungen.de). Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Wahlscheinantrag online Wahlbüro bei der Stadt Beverungen ab 13. April geöffnet Der Rat der Stadt Beverungen hat gemäß § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S.916), in seiner Sitzung am 16.12.2021 den im Auftrag des Rechnungsprüfungsaus- schusses durch die Fa. Intecon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss 2020 festgestellt. Pflichtprüfung der Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen für das Geschäftsjahr 2020 Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2020 festgestellt und über die Gewinnverwendung beschlossen. Die gpaNRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kenn- zahlen durchgeführt. Sie kommt dabei gemäß dem Schreiben vom 25.03.2022 zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durch- führung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der gpaNRW nicht erforderlich. Gem.§ 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 11.12.2020 werden die Amtlichen Bekanntmachungen und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses auf der Homepage der Stadt Beverungen unter www. beverungen.de öffentlich bekannt gemacht. Jahresabschluss 2020 Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen informiert darüber, dass die Fa. Schönhoff aus Brakel-Gehrden im südlichen Bereich der Danziger Straße in Beverungen mit den Bauarbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung sowie den Arbeiten für die Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation begonnen hat. Zudem werden Stromkabel der Westfalen Weser Netz GmbH ausgetauscht. Die Arbeiten finden im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme Danziger Straße statt und stellen einen weiteren Bauabschnitt zur Gesamtsanierung des Bereiches Selsberg dar. Das Abwasserwerk bittet um Verständnis für mögliche verkehrstechnische Einschränkungen während der Zeit der Baumaß- nahme und steht für Fragen gerne zur Verfügung. Abwasserwerk der Stadt Beverungen Aktuelle Kanal- und Wasserleitungs- bauarbeiten in Beverungen Im Beverunger Stadtgebiet stehen insgesamt 90 Wegekreuze und 77 Bildstöcke. Davon sind 10 Bildstöcke und 37 Wegekreuze im städtischen Eigentum. Jeder Eigentümer haftet für die Verkehrssicherungspflicht seines Kreuzes/Bildstocks. Zur Überprüfung des städtischen Eigen- tums wird eine Fachfirma beauftragt. Falls Sie Eigentümer eines Wegekreuzes/Bildstocks sind und an einer Überprüfung interessiert sind, können Sie sich bei der Stadt Beve- rungen melden, um eine gemeinsame Überprüfung durch eine Fachfirma zu veranlassen. Bitte melden Sie sich, bis zum 14.04.2022 , bei Wolfgang Frewer, Tel. 05273 392-168, wolfgang.frewerbeverungen.de. Wegekreuze der Stadt Beverungen werden auf Standsicherheit überprüft Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Aus dem Rathaus Beverungen wird berichtet Bambus BPC Terrassendiele Traumhafte Terrassendielen! Douglasie/Lärche Bangkirai Erlebe die Vielfalt... Viele Strandkörbe in unserer Ausstellung Mo.-Fr.: 8.00 - 18.00 Uhr Sa.: 8.00 - 14.00 Uhr Das Kaufhaus in der Fußgängerzone Obere Str. 7 Holzminden Tel. 0 55 31 / 45 85 Das Kaufhaus in der Fußgängerzone Kösel Spielwaren auf 400 m 2 Ostern steht vor der Tür... Wir erfüllen nicht nur Kinderträume. Lassen Sie sich von unserer riesigen Auswahl überraschen. Sie werden begeistert sein. Derental (brv) - Am Ostersams- tag, dem 16. April 2022, um 18 Uhr findet das traditionelle Osterfeuer des Gesangvereins Germania Derental statt. Ab- marsch zum Grillplatz mit Fackelträgern ist um 18 Uhr von der ehemaligen Volks- bank aus. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Grünschnitt wird am Samstag, dem 16. Ap- ril 2022, von 8 Uhr bis 11 Uhr angenommen. Osterfeuer