Änderungssatzung BeilagenHinweis Amtliche

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Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Beverungen in seiner Sitzung vom 16.12.2021 folgende Änderungssatzung beschlossen: I Der § 2 erhält folgende Fassung: § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Gebühr für den Restmüllbehälter beträgt für ein Kalenderjahr bei vierwöchentlicher Abfuhr für einen 60-Liter-Abfallbehälter 74,40 80-Liter-Abfallbehälter 84,00 120-Liter-Abfallbehälter 102,00 240-Liter-Abfallbehälter 155,40 (2) Die Gebühr für den 50-Liter-Beistellsack beträgt 4,00 . (3) Die Gebühr für den Biomüllbehälter beträgt für ein Kalender- jahr bei 14-tägiger Abfuhr für einen 60-Liter-Abfallbehälter 68,40 120-Liter-Abfallbehälter 88,20 240-Liter-Abfallbehälter 128,40 (4) Die Gebühr für die Saisonbiomüllbehälter (Mai-Oktober) beträgt für ein Kalenderjahr bei 2-wöchiger Abfuhr 120-Liter-Abfallbehälter 44,10 240-Liter-Abfallbehälter 64,20 (5) Für die Altpapiersammlung wird keine gesonderte Gebühr erhoben. (6) Die Gebühr für die Sperrgutmarke beträgt 6,50 je Marke. Die Sperrgutmarken sind auf jedes einzelne Sperrgut (§ 16 AbfEntS), das heißt auf jede für sich transportierbare Abfalleinheit aufzukleben. (7) Die Gebühr für die Behälterauslieferung, -abholung und den -tausch beträgt 18,00 je Anfahrt. Die Erstausstattung von Neubauten mit Abfallbehältern ist gebührenfrei. (8) Die Gebühr für die zusätzliche Wertstofftonne beträgt 240-Liter-Wertstofftonne 20,00 1.100-Liter-Wertstofftonne 80,00 (9) Die Gebühr für die Entsorgung von Altholz an der Wertstoff- sammelstelle der Stadt Beverungen bis 400 l 5,00 bis 1 m 10,00 bis 2 m 20,00 (10) Die Gebühr für die Entsorgung von Garten- und Parkab- fällen an der Wertstoffsammelstelle der Stadt Beverungen bis 400 l 3,00 bis 1 m 6,00 bis 2 m 12,00 II Der § 9 erhält folgende Fassung: § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 16. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (AbfEntGebS) vom 17.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemein- deordnung für das Land NRW (GO) eine Verletzung der Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die betreffende Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt Beverungen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, 17.12.2021 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Bürgermeister 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (AbfEntGebS) in der Stadt Beverungen - vom 17.12.2021 - Öffe n tliche Beka nn tmach un ge n e r folge n gem. § 1 7 de r Ha u ptsatz un g de r Stadt Beve run ge n d ur ch Be r eitstell un g im I n te rn et un te r : www.bever un ge n .de/r a t hau s&service/Verw a lt un g/Bek ann tm a c hun ge n Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen BeilagenHinweis Einem Teil der heutigen Ausgabe liegen Prospekte folgender Firmen bei: Combi Bad Driburg, Brakel, Lügde, Warburg | Neukauf Reitmann Adelebsen Edeka Falke Dalhausen | Edeka Böttcher Helmarshausen Edeka Falke Beverungen | Edeka Stadtoldendorf Edeka-Neukauf Bodenwerder | Thomas Philipps Sonderposten Edeka Werner Bodenfelde | Aldi Nord Edeka Neukauf Müller Trendelburg | Edeka Strese Willebadessen Herkules Warburg | Nah und Frisch Borgentreich Expert Holzminden, Höxter | Edeka Center Stahle Nahkauf Bad Karlsh., Brakel, Lüchtr., Ottbergen | Real Brakel 2H\ÅHUK /VSaTPUKLU | Sonderpreis Baumarkt Eschershausen Krankengymnastik Sommer Höxter | Obi Warburg Mäc Geiz Bad Driburg, Uslar | Weser Wohnwelt Höxter Rewe Beverungen, Bodenwerder, Höxter, Lauenförde, Borgentreich, Nieheim, Scherfede, Steinheim, Warburg, Willebadessen Wir bitten um Beachtung. 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In der Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Beverungen Straßenverzeichnis wird die Straßenreinigungsklasse der folgenden Straßen geändert: Straße Reinigungsklasse Roggenthal Moosberg (Einmündung Im Roggenthal bis zum Wendeplatz Hausnummer 18) S 2 + W 1 Moosberg (ab Wendeplatz Hausnummer 20 bis zum Ende) S 1 Kernstadt Beverungen Posttwete (Einmündung Lange Straße bis Einmündung In den Poelten) S 2 + W 1 Posttwete (Einmündung In den Poelten bis zum Weserradweg R99) S 1 Mühlenstraße (Einmündung Lange Straße bis Einmündung In den Poelten) S 2 + W 1 Mühlenstraße (Einmündung In den Poelten bis zur Brinkstraße) S 1 In den Poelten (Einmündung Posttwete bis Einmündung Mühlenstraße) S 2 + W 1 In den Poelten (Einmündung Grüner Weg bis Einmündung Posttwete) S 1 Herstelle Torbreite S 2 + W 1 III. Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 15. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Stra- ßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 17.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seitdieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die betreffende Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, den 17.12.2021 Stadt Beverungen - Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Bürgermeister 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) - vom 17.12.2021 - Öffe n tliche Beka nn tmach un ge n e r folge n gem. § 1 7 de r Ha u ptsatz un g de r Stadt Beve run ge n d ur ch Be r eitstell un g im I n te rn et un te r : www.bever un ge n .de/r a t hau s&service/Verw a lt un g/Bek ann tm a c hun ge n Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen