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Bauabschnitt Hembsen-Ottbergen) Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken Die Bundesstraßenverwaltung beabsichtigt, im Stadtgebiet von Brakel, Höxter und Beverungen zur Verbesserung der Verkehrsver- hältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvor- haben durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen und ausführen zu können, müssen auf verschiedenen Grundstü- cken in der Zeit von Anfang Januar 2022 bis Anfang April 2022 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar: Faunistische Kartierungen, Durchführung einer Wildkatzenuntersuchung Die betroffenen Untersuchungsbereiche können der Übersichts- karte entnommen werden. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die betroffenen Grund- stückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflich- tet, sie zu dulden (§ 16 a FStrG). Die Vorarbeiten können auch durch Beauftragte der Bundesstraßenverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbar entstehende Vermögensnachteile, werden in Geld entschädigt und können beim Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Sauerland-Hochstift - Außenstelle Paderborn - Am Rippinger Weg 2 33098 Paderborn geltend gemacht werden. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht er- reicht werden können, setzt die Bezirksregierung Detmold (Ent- eignungsbehörde) auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschä- digung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausfüh- rung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim LB SB Regionalniederlas- sung Sauerland-Hochstift zu erheben. i. A. Lars Voigtländer Die Stadtwerke Beverungen GmbH und das Abwasserwerk der Stadt Beverungen bedanken sich zunächst für den guten Rücklauf zur erfolgten Zählerstandabfrage, welche der Datenermittlung für die Erstellung der Jahresabrechnung 2021 dienen soll. Die Ver- brauchsermittlung mit Hilfe der Zählerstandmitteilung hat sich bewährt. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass die Rück- meldefrist zur Mitteilung der Zählerstände an diesem Wochenende endet. Die Zählerstandmitteilung kann den Stadtwerken noch kurzfristig per Post zugestellt oder in den Briefkasten in der Blankenauer Str. 15 eingeworfen werden. Alternativ kann auch einer der nachfol- gend genannten elektronischen Mitteilungswege genutzt werden: Per mail an info-stadtwerkebeverungen.de Über ein Formular zur Zählerstandmitteilung unter www.stadtwerke-beverungen.de Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder der Kontoverbin- dungen sollten den Stadtwerken ebenfalls kurzfristig schriftlich mitgeteilt werden, damit diese vor Erstellung der Rechnungen und Bescheide noch berücksichtigt werden können. Bei Fragen zur Ab- lesung helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter. Erinnerung! Selbstablesung der Wasserzähler in Beverungen Bekanntmachung Aus dem Rathaus wird berichtet 0HWHU hŶƚĞƌƐƵĐŚƵŶŐƐŐĞďŝĞƚ ŐĞƉůĂŶƚĞ EĞƵďĂƵƐƚƌĂƘĞ ZŝĐŚƚƵŶŐ WĂĚĞƌďŽƌŶ ZŝĐŚƚƵŶŐ ,ƂdžƚĞƌ ƚƌĂƘĞ ϲϰ hŶƚĞƌƐƵĐŚƵŶŐƐŐĞďŝĞƚ ZĞŐŝŽŶĂůŶŝĞĚĞƌůĂƐƐƵŶŐ ĂƵĞƌůĂŶĚͲ,ŽĐŚƐƟŌ WĂĚĞƌďŽƌŶ ϱϵ ƚĂƚ ϯϬϭϬ Ͳ ϲϮ ƚĂƚ ϮϮϬϯ tŝůĚŬĂƚnjĞŶƵŶƚĞƌƐƵĐŚƵŶŐ WƌŽũĞŬƚͲEƌ hŶƚĞƌůĂŐĞ ůĂƩͲEƌ ŵ ZŝƉƉŝŶŐĞƌ tĞŐ Ϯ ϯϯϬϵϴ WĂĚĞƌďŽƌŶ Eƌ ƌƚ ĚĞƌ ŶĚĞƌƵŶŐ ĂƚƵŵ ĞŝĐŚĞŶ WZK:/ͲEƌ ĂƵн<ŵ ϬнϮϵϵϭϱϭ Ͳ ϯнϲϯϬϬϬϬ DĂƘƐƚĂď ϭϲϱϬϬ ϬϴͲϬϰϰϴ ϲϰϴϯ ƌĂŬĞů,ĞŵďƐĞŶ Ͳ ,ƂdžƚĞƌ dĞŝůĂďƐĐŚŶŝƩ ϭĂ EĞƵďĂƵ ĚĞƌ ϲϰ ƌĂŬĞů,ĞŵďƐĞŶ Ͳ ,ƂdžƚĞƌKƩďĞƌŐĞŶ ƵĨŐĞƐƚĞůůƚ WĂĚĞƌďŽƌŶ ĚĞŶ ϬϳϬϵϮϬϮϭ Ğƌ >ĞŝƚĞƌ ĚĞƌ ZĞŐŝŽŶĂůŶŝĞĚĞƌůĂƐƐƵŶŐ ĂƵĞƌůĂŶĚͲ,ŽĐŚƐƟŌ ŝ ŝƉů Ͳ/ŶŐ >ĂƌƐ sŽŝŐƚůćŶĚĞƌͿ >ĂŶĚĞƐďĞƚƌŝĞď Ĩƺƌ ƚƌĂƘĞŶďĂƵ EŽƌĚƌŚĞŝŶͲtĞƐƞĂůĞŶ KƩďĞƌŐĞŶ /HJHQGH Wäsche Outlet Bibereinzelkissen 1. 00 Bibereinzelbezüge 3. 00 Herrenthermowäsche 3. 99 Schlafdecke 5. 00 Biberbettwäsche Damen- oder Herren- pyjama 8. 00 12. 95 Nicolaistraße 2+4 37671 Höxter Lange Straße 22 37688 Beverungen Ein Unternehmen der Home & Bodyfashion GmbH & Co. KG, Paderborner Tor 04, 34414 Warburg Weihnachtsrabatt 2021 Kauf in Deiner Heimat Ab sofort bis Heiligabend 2021 auf das gesamte Sortiment - auch auf alle bereits reduzierten Artikel - 5 % zusätzlich Paderborner Tor 104 34414 Warburg Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Am Donnerstag, 16.12.2021, 19:00 Uhr, findet im Saal Weser in der Stadthalle, Kolpingstraße 5, die 9. Sitzung des Rates der Stadt Beverungen statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 Abwasserwerk der Stadt Beverungen 2. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 der Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen 3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung; hier: Kalkulation und 15. Satzungsänderung 4. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfall- entsorgung vom 18.12.1996 (AbfEntGebS); hier: 16. Änderungssatzung 5. Beschlussfassung zum Stellenplan 2022 6. Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen 7. Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2020 der Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen 8. Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Beverungen 9. Beschluss über den Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Beverungen GmbH 10. Beschluss über den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Beverungen GmbH 11. Finanzwirksame Maßnahmen wegen Auswirkungen des Corona-Virus 12. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8 a 1 KAG NRW 13. Finanzausstattung Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) 14. Mitteilungen des Bürgermeisters / Einladungen 15. Anfragen der Ratsmitglieder II. Nichtöffentliche Sitzung 16. Auftragsvergabe 17. Grundstücksangelegenheit 18. Vertragsangelegenheit 19. Mitteilungen des Bürgermeisters 20. Anfragen der Ratsmitglieder gez. Hubertus Grimm F. d. R. Silke Schneider Hinweis zu Corona: Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Sitzung eine nachgewie- sene Immunisierung (genesen oder geimpft) oder Testung (nicht älter als 24 Stunden). Das gilt für die Gremienmitglieder und die Öffentlichkeit. Der erforderliche Nachweis wird beim Zutritt kontrolliert. Personen, die den Nachweis nicht führen können, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 5. Sitzung des Betriebsausschusses Bauen, Straßen und Immobilien am Donnerstag, den 16.12.2021 um 18:00 Uhr im Saal Weser in der Stadthalle, Kolpingstraße 5 Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung 1. Bestellung eines Schriftführers 2. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 der Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen 3. Mitteilungen der Betriebsleitung 4. Anfragen der Ausschussmitglieder gez. Joshua Marquardt F. d. R. Silke Schneider Hinweis zu Corona: Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW ist Vor- aussetzung für die Teilnahme an der Sitzung eine nachgewiesene Immunisierung (genesen oder geimpft) oder Testung (nicht älter als 24 Stunden). Das gilt für die Gremienmitglieder und die Öf- fentlichkeit. Der erforderliche Nachweis wird beim Zutritt kon- trolliert. Personen, die den Nachweis nicht führen können, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. STADT BEVERUNGEN Beverungen, 07.12.2021 Der Bürgermeister BEKANNTMACHUNG STADT BEVERUNGEN Beverungen, 07.12.2021 Der Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Höxter (ozm) - Nach einer Sachbeschädigung von meh- reren Leitpfosten in Höx- ter-Albaxen sucht die Polizei Zeugen. Mitarbeiter des Bauhofs stell- ten am Montag, 29. November, fest, dass auf der Hansastraße nahe der Einmündung Kämpe mehrere weiß-rote Leitpfosten, die die Fahrbahn vom Fuß-/ Radweg abgrenzen, zerstört und teilweise herausgerissen waren. Da der Verursacher nicht bekannt ist, ermittelt das Verkehrskommissariat der Po- lizei Höxter wegen einem ge- fährlichen Eingriff in den Stra- ßenverkehr und gemeinschäd- licher Sachbeschädigung. Zeugen, die Hinweise ge- ben können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter Tel. 05271/962-0 zu melden. Sachbeschädigung Ovenhausen (ozm) - Das jährli- che Weihnachtskonzert des Ge- sangvereins Eintracht Oven- hausen e.V. und der Blaskapelle Ovenhausen e.V. am 3. Advent, 12.12.2021, findet leider auch in diesem Jahr aufgrund der ak- tuellen Corona-Situation nicht statt. Die beiden Vereine freuen sich schon jetzt auf ein norma- les Weihnachtskonzert am 3. Advent im nächsten Jahr und wünschen allen Musikfreun- den und Lesern eine besinnli- che Vorweihnachtszeit und ein schönes Weihnachtsfest. Konzert fällt aus