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"$ " % !" ! % $ !"% % $$ ! ! $ % " ! ) 0- ! - 1 - 40 .$( -" ) /5/5( GUTSCHEIN Dieser Gutschein ist gültig bis zum 31. Oktober 2021. Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen WESER / DIEMEL Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 31/2021 Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Karlshafen wurden in der Sitzung am 14. September 2021 der Jahresabschluss für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2018 und der Schluss- bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung dieses Jahresabschlusses vorgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung hat zum Jahresabschluss 2018 und zur Entlastung des Magistrats den folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss 2018 und der vorgelegte Bericht der Revision des Landkreises Kassel über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2018 werden zur Kenntnis genommen. Der genannte Prüfungsbericht mit Datum vom 13. August 2021 hat, lt. dem im Bericht enthaltenen Be- stätigungsvermerk, zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 113 HGO beschlossen. Zugleich wird dem Magistrat nach den Vorgaben des § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2018 der Stadt Bad Karlshafen liegen gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 27. September 2021 bis einschließlich 5. Oktober 2021 im Kämmereiamt, Zimmer-Nr. 20, im 2. Obergeschoss des Rathauses, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, an den folgenden Tagen und zu den genannten Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Bad Karlshafen, 25. September 2021 Stadt Bad Karlshafen gez. Dittrich - Der Magistrat - Bürgermeister 1. Jahresabschluss für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2018 und Entlastung des Magistrats 2. Auslegung des Jahresabschlusses 2018 und des Rechenschaftsberichts Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 32/2021 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen 32/2021 Die Hessische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Gemeinde zur Information der Stadtverordneten- versammlung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellt, an denen sie mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (HGO § 123a). In diesem Beteiligungsbericht sollen mindestens Angaben über den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens enthalten sein. Darüber hinaus sind Informationen über den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Un- ternehmens, zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung und zu finanziellen Eckdaten zu vermitteln. Der vom Magistrat erstellte Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2021 bekanntgegeben und erörtert. Die Einwohner der Stadt Bad Karlshafen werden hiermit über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes informiert. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen. Der Beteiligungsbe- richt für das Jahr 2020 liegt im Kämmereiamt in Zimmer 20 im Rathaus, Hafenplatz 8, Bad Karlshafen, zur Einsichtnahme aus. Bad Karlshafen, den 25. September 2021 Stadt Bad Karlshafen gez. Dittrich - Der Magistrat - Bürgermeister Die AWS GmbH lässt in der Zeit vom 11.10. - 15.10.2021 die Klärgruben durch die erfahrene Fachfirma Helwig + Wehrmann, Beverungen, entleeren. Wir bitten Sie daher, die Klärgruben zugänglich zu machen. Sollte Ihnen der Termin nicht zusagen, oder möchten Sie lieber eine Terminabsprache vornehmen, bitten wir Sie sich mit der Firma Helwig + Wehrmann Entsorgungs GmbH & Co. KG Zum Osterfeld 20 37688 Beverungen 05273 6607 in Verbindung zu setzen. Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Arbeiten gesetzlich vorgeschrieben sind. Bad Karlshafen, den 25. September 2021 Stadt Bad Karlshafen gez. Dittrich - Der Magistrat - Bürgermeister Beteiligungsbericht der Stadt Bad Karlshafen für das Jahr 2020 Klärgrubenentleerung in Bad Karlshafen und Helmarshausen Böden Erlebe die Vielfalt... Türen Wand & Decke Terrassen Mo.-Fr.: 8.00 - 18.00 Uhr Sa.: 8.00 - 14.00 Uhr www.owzzumsonntag.de ...immer informiert! Kreis Höxter (wrs) - Noch bis zum 1. Oktober können An- träge für Förderung des Krei- ses Höxter für kleinere Kul- turprojekte gestellt werden. Mit diesem Kulturfördertopf werden dreimal im Jahr klei- nere kulturelle Projekte mit maximal 300 Euro unterstützt, die zur Verwirklichung eines attraktiven, vielseitigen und kreativen Kulturangebotes für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Höxter beitragen. Gerne unterstützen wir auch digitale Kulturange- bote oder helfen bei der An- schaffung von notwendigem Equipment, sagt die Kultur- managerin des Kreises Höx- ter, Stephanie Koch. Ge- rade jetzt, wo viele Veranstal- tungen wieder möglich sind, freuen wir uns auf zahlreiche Bewerbungen. Anträge können Vereine, Gruppen, Einzelpersonen, Initiativen oder Zusammen- schlüsse stellen. Dabei kön- nen pro Antragsteller und Jahr maximal 300 Euro bean- tragt werden. Über die För- deranträge entscheidet der Kulturbeirat des Kreises Höx- ter. Neue Förderanträge kön- nen bis zum 1. Oktober beim Kulturbüro Kreis Höxter im Haus der Bildung, Moltke- straße 9, 37671 Höxter ein- gereicht werden. Bei Fragen kann man sich an Stephanie Koch wenden, telefonisch un- ter 05271 / 965-3216 oder per E-Mail s.kochkreis-hoexter. de. Ausführliche Informatio- nen und die Förderrichtlinie im Detail gibt es online unter www.netzschafftkultur.de. Fördergelder für kleinere Kulturprojekte im Kreis Höxter Anmeldeschluss am 1. Oktober Bühne (wrs) - Ab dem 24. Sep- tember 2021 ist das Kyffhäu- serheim wieder jeden Freitag ab 20 Uhr geöffnet. Im Vereinsheim und auf dem Schießstand gilt die 2G-Rege- lung. Ein Nachweis über die vollständige Impfung oder Ge- nesung ist vorzulegen, außer- dem wird die Anwesenheit der Besucher erfasst. Nach der Er- fassung dürfen sich die Besu- cher ohne Maske im Vereins- heim aufhalten. Öffnung des Kyffhäuserheims