Rathaus KARTEN Anmeldung
6 Aus dem Rathaus wird berichtet Liebe Eltern! Sehr geehrte Erziehungsberechtigte! Für alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Besuch der Grundschule am 01.08.2022 . Zum gleichen Zeitpunkt werden auch die Kinder schulpflich- tig, die zwar früher geboren sind, jedoch aus irgendwelchen Gründen noch nicht eingeschult wurden. Nach dem Schulgesetz NRW (SchulG NRW) sind die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen seit dem Schuljahr 2008/2009 abgeschafft worden, so dass es Ihnen als Eltern/Erziehungsberechtigte grundsätzlich freisteht, Ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Hierbei haben Sie jedoch zu bedenken, dass bezüglich der Übernahme der Beförderungskosten nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) das sog. Schulträgerprinzip anzuwenden ist. Das heißt, dass der Schulträger nur Beförderungskosten zur wohnortnächsten (nächstgelegene Schule) Grund- schule trägt, die mit dem geringsten Zeit- und Kostenaufwand zu erreichen ist. Die Aufnahme am Grundschulverbund der Stadt Beverungen kann für folgende Standorte erfolgen: Gemeinschaftsgrundschule Beverungen, Hauptstandort Kolpingstraße 2-4, 37688 Beverungen Gemeinschaftsgrundschule Beverungen, Teilstandort Dalhausen Hellweg 13, 37688 Beverungen Die Anmeldungen werden in der Zeit vom 06.09.2021 01.10.2021 vorgenommen. Die Erziehungsberechtigten der in Frage kommenden Kinder, deren Wohnsitz am 01.07.2021 in der Stadt Beverungen war, sind bereits von der Schulleitung informiert worden und haben eine Einladung zur Anmeldung erhalten. Sofern Sie keine Einladung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung des Grund- schulverbundes auf, um Ihr Kind dort anzumelden. Die Kinder, die nach dem 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderli- che Reife (Schulfähigkeit) besitzen. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens (§ 35 Abs. 2 Schulgesetz NRW). Stellen Sie bitte bei der Anmeldung das Kind persönlich vor und bringen Sie Ihr Familien- stammbuch oder eine Geburtsurkunde mit. Sollte Ihr Kind eine besondere Förderung benötigen, sprechen Sie bitte frühzeitig mit der Grundschul- leitung. Sie erhalten dort Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den gemeinsamen Unterricht. Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Der Termin (Datum, Ort und Zeit) dieser Untersuchung wird allen Erziehungsberechtigten unmittelbar mitgeteilt. Ich wünsche Ihrem Kind einen guten Start in die Schule und viel Freude und Erfolg beim Lernen. Beverungen, 03.09.2021 STADT BEVERUNGEN Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm B E K A N N T M A C H U N G Anmeldung der Schulanfänger der Stadt Beverungen Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimm- zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag und einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaf- fen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede/r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Aus- übung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der/des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein/e Wahlberechtigte/r, die/der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer/seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person be- dienen. Die Hilfestellung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der/des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er- gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der/des Wahl- berechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der/des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Beverungen, den 11. September 2021 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Küchenwerk Fabrikverkauf! Individuelle Küchen Große Werksausstellung Günstige Musterküchen KÜCHEN-SCHAUTAG Sonntag 14 - 17 Uhr (Keine Beratung - kein Verkauf) Küchen nach Maß - Briloner Str. 91 - 34414 Warburg-Scherfede www.tuschen-kuechen.de - 05642/98950 - infotuschen-kuechen.de Das Kaufhaus in der Fußgängerzone Obere Str. 7 Holzminden Tel. 0 55 31 / 45 85 Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet Kösel Spielwaren auf 400 m 2 Wir sind dabei... Am Freitag und Samstag erwarten Euch tolle Aktionen... Bei jedem Einkauf über 50.- gibt es einen Gutschein über 5.- dazu. Zusätzlich verteilen wir Eisgutscheine... Viel Glück ! zum Sonntag Verlosung KARTEN So können S i e te i lnehmen: Sch i cken S i e e i nfach e i ne Ema i l an: gew i nnsp i elowz-verlag.de St i chwort: Hallenbad Höxter Te i lnahmeschluss: D i ., 14.09.2021, 13 Uhr. Der Rechtsweg i st ausgeschlossen. KW 36_2021 Te i lnahmebed i ngungen: - M i ndestalter: 18 Jahre - Ze i traum des Gew i nnsp i els 11.09. b i s 14.09.2021 - Daten werden nur f ü r das Gew i nnsp i el erhoben, zur Gew i nnbenachr i cht i gung verwendet und n i cht an Dr i tte we i tergegeben. D i e e i ngegangenen E-Ma i ls werden nach der Z i ehung der Gew i nner gelöscht. Im Falle e i nes Gew i nns erkläre i ch m i t m i t der Veröffentl i chung me i ner personenbezogenen Daten und Pressefotos i m Rah- men d i eses Gew i nnsp i els e i nverstanden. D i es schl i eßt d i e vom Veranstalter genutzten Werbemed i en sow i e d i e Verlags-Web- se i ten und Soc i al Med i a Plattformen e i n. W i r verlosen 5 x 2 Eintrittskarten f ü r das Hallenbad Höxter zum exklus i ven Anschw i mmen am Sonntag, 19.09.2021 von 14 b i s 17 Uhr ...Fortsetzung von Seite 4 Warburg (wrs) - Der Kreis Höx- ter erneuert auf einer Länge von 1,5 Kilometern die Fahr- bahndecke der Kreisstraße 15 zwischen Hohenwepel und Dössel. Im Zuge dieser Arbei- ten muss die Strecke ab der Kreuzung mit der B 241 und dem Ortseingang Dössel ab Montag, 13. September, voll gesperrt werden. Wie der Kreis Höxter mitteilt, soll der Anlie- gerverkehr aufrechterhalten werden, soweit es der Bauab- lauf möglich macht. Die Um- leitungsstrecke über die Groß- enederer Straße (K22) wird in beiden Fahrtrichtungen ausge- schildert. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum 1. Ok- tober dauern. Um die Landwirtinnen und Landwirte bei der Einfuhr ih- rer Ernte nicht zu behindern, kann das Agravis-Kornhaus an der K 15 bei Dössel während der gesamten Bauzeit weiter angefahren werden. Dazu werden die Arbeiten in zwei Bauabschnitten durchgeführt: Begonnen wird mit dem Bau- abschnitt vom Agravis-Stand- ort bis zum Ortseingang Dös- sel. Zur Mitte der Gesamtmaß- nahme wechseln die Arbeiten in den zweiten Bauabschnitt von der B 241 bis zum Agra- vis-Standort. So ist das Korn- haus während des ersten Bau- abschnitts aus Richtung Ho- henwepel/B 241 und im zwei- ten Bauabschnitt aus Richtung Dössel anfahrbar, erklärt Heike Lockstedt-Macke, Leite- rin der Abteilung Straßen des Kreises Höxter. Der Kreis Höxter bittet die be- troffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die un- vermeidbaren Behinderungen während der Bauzeit. Kreisstraße 15 bei Dössel wird gesperrt Kornhaus bleibt erreichbar Dalhausen (brv) - Der Förder- verein des Kath. Familienzen- trum St. Marien in Dalhausen lädt am Montag, 13. Septem- ber 2021, zu seiner General- versammlung ein. Sie findet im Anschluss an die Eltern- versammlung des Familien- zentrums (Beginn 20.30 Uhr) im Pfarrheim Dalhausen statt. Eingeladen sind alle Mitglieder und weitere Interessierte. Auf der Tagesordnung der Ge- neralversammlung steht neben einem Überblick über vergan- gene und geplante Aktion der Kassenbericht sowie Neuwah- len des Vorstandes. Der Förderverein unter- stützt das Kath. Familienzen- trum St. Marien in Dalhau- sen bei Anschaffungen und fi- nanziert Kurse wie etwa die Krabbelgruppe. Dalhausen (brv) - Der Förder- verein des Kath. Familienzen- trum St. Marien in Dalhausen lädt am Montag, 13. Septem- ber 2021, zu seiner General- versammlung ein. Sie findet im Anschluss an die Eltern- versammlung des Familien- zentrums (Beginn 20.30 Uhr) im Pfarrheim Dalhausen statt. Eingeladen sind alle Mitglieder und weitere Interessierte. Auf der Tagesordnung der Ge- neralversammlung steht neben einem Überblick über vergan- gene und geplante Aktion der Kassenbericht sowie Neuwah- len des Vorstandes. Der Förderverein unter- stützt das Kath. Familienzen- trum St. Marien in Dalhau- sen bei Anschaffungen und fi- nanziert Kurse wie etwa die Krabbelgruppe. Welda (wrs) - Der CDU-Orts- verband Welda lädt am Sams- tag, dem 11. September 2022, zum traditionellen Schnadgang ein. Treffpunkt ist um 15.30 Uhr an der St.-Kilian-Kirche. Einmal im Jahr, so der alte Brauch aus vergangenen Zei- ten, werden die Grenzen der Gemeinde abgegangen. Diese Schnadgänge dienten früher dazu, die Standorte der Grenz- steine zu überprüfen und vor al- lem auch den jüngeren Bewoh- nern des Ortes die Grenzen der Gemarkung zu zeigen und die Gemarkungsgebiete zu erklä- ren. Die Wanderstrecke führt in den nordwestlicher Teil der Gemarkung über den Lauker Weg, durch das Schalkstal und über die Kleinhorststraße. Der Abschluss findet im Biergarten des Gasthof Zum Treppchen statt. Zu der Veranstaltung sind die Bevölkerung von Welda so- wie Freunde und Gäste aus Nah und Fern recht herzlich eingeladen. St. Marien Neuwahlen Familienzentrum St. Marien Neuwahlen Schnadgang der CDU Hembsen (ozm) - Die Mitglie- derversammlung des TuS 13 Hembsen findet am Samstag, 18.09.2021, ab 19:30 Uhr auf dem Hembser Sportplatz statt. Der Vorstand hofft auf eine rege Teilnahme und weist auf die gesetzlichen Bestimmun- gen hinsichtlich der Corona- Schutzverordnung hin. Die Teilnehmer müssen nachwei- sen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Zudem ist im Vereinsheim ein Mund-Na- senschutz zu tragen. TuS 13 Hembsen Versammlung Bad Karlshafen (brv) - Der Bürgerverein Karlshafen und Helmarshausen e.V. lädt am 23.09.2021 um 20 Uhr alle Mit- glieder zur Jahreshauptver- sammlung in den Kulturtreff Carlstr.5 in Bad Karlshafen ein. Durch Corona bedingt ist momentan die 3 G Regelung einzuhalten: Geimpft, Gene- sen oder Getestet dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei einer Inzidenz über 100 gilt die 2 G Regelung: Ge- impft oder Genesen. In die- sem Fall wird für die Personen die diese Kriterien nicht erfül- len über Google Meet mit dem Link : https://meet.google. com/nhq-ktyv-gss eine Video- konferenz bereitgestellt.(20- 21.30 Uhr) Für beide Varian- ten gelten weiterhin die bereits bekannten Hygieneregeln. Höxter (ozm) - Im Kinder- gartenalltag kommen Kon- flikte auch zwischen Kindern vor. Eltern stehen oftmals rat- los daneben und möchten ihr Kind unterstützen. Warum Konflikte in der Kita ein wichtiges soziales Lern- feld sind und wie Eltern die Sozialkompetenz ihrer Kinder unterstützen können, soll am 21. September 2021 von 9.30 bis 11 Uhr ein Thema bei dem Gesprächskreis mit der Dipl. Sozialpädagogin Frau Pryczko (Diakonie Paderborn- Höxter e.V.) im Ev. Familienzentrum Kunterbunt sein. Wenn wir Ihr Interesse ge- weckt haben, dann mel- den Sie sich bitte unter Tel. 05271/2609 an. Wichtig für diesen Tag ist die Einhaltung der aktuellen Hygienemaß- nahmen (Getestet, Genesen oder Geimpft), Ein entspre- chender Nachweis ist vor Be- ginn des Gesprächskreises vorzuzeigen. Warburg (wrs) - Aufgrund ei- ner Mitarbeiterfortbildung ist das Infocenter am Mittwoch, dem 15. September 2021, sowie am Mittwoch, dem 22. Septem- ber 2021, und Donnerstag, dem 23. September 2021 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen sind Mitarbeiter unter Tel. 05641/ 921311 oder Tel. 05641/921312 zu erreichen. Brakel (ozm) - Die Tourist-In- formation der Stadt Brakel ist am Mittwoch, 15. September, wegen einer Weiterbildung der Mitarbeiter geschlossen. Am Donnerstag, 16. September, sind die Ansprechpartner wie- der ab 8 Uhr erreichbar. Um Verständnis wird gebeten. Bürgerverein Karlshafen/Helmarshausen Jahrestreffen Chancen für soziales Lernen Infocenter geschlossen Tourist-Info geschlossen