Bürgermeister informiert Quarantäne
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Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat der Stadt Beverungen mit Beschluss vom 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah- lungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen ent- hält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 27.047.555 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 28.054.685 im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 24.409.890 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 28.906.060 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.746.302 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.722.702 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 151.000 festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus- zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 661.640 festgesetzt. § 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.007.130 festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000 festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 275 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 418 v.H. § 7 (entfällt) § 8 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Rat der Stadt. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 10.000 überschreiten. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, gelten als erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50 v. H. des Ansatzes ausmachen, mindestens aber 30.000 betragen. Über- und außerplanmäßige Aufwen- dungen und Auszahlungen, die wirtschaftlich durchlaufend sind, gelten unabhängig von ihrer Höhe immer als unerheblich im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlus- ses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zustän- digkeit des Kämmerers. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 85 GO NRW sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 überschreiten. § 9 Die Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 4 KomHVO NRW, zu denen Ein- und Auszahlungen in den Teil- plänen als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, wird auf 10.000 festgesetzt. Bei der Ausweisung der Einzelmaßnahmen sind die gesamte Investitionssumme, die bisher bereitgestellten Haushalts- mittel und die Verpflichtungsermächtigungen der Folgejahre anzugeben. II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Höxter mit Schreiben vom 08.03.2021 angezeigt worden. Mit Schreiben vom 06.04.2021 hat der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde Kenntnis ge- nommen und das Anzeigeverfahren für beendet erklärt. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme seit dem 13.04.2021 bis zur Fest- stellung des Jahresabschlusses 2022 (bis zum 31.12.2023) im Rathaus der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Zimmer Nr. 206, während der Dienststunden öffentlich aus und ist unter der Ad- resse www.beverungen.de im Internet verfügbar. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Beverungen, 13.04.2021 Stadt Beverungen Der Bürgermeister gez. Hubertus Grimm Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Beverungen für das Haushaltsjahr 2021 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Beverungen durch Bereitstellung im Internet unter: www.beverungen.de/rathaus&service/Verwaltung/Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Beverungen Aus dem Rathaus wird berichtet Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit großer Freude haben wir die Nachricht der Abgeordneten Christian Haase (MdB) und Matthias Goeken (MdL) vernommen, dass die Stadt Beverungen neben der erfolgreichen Bewerbung um Bundesmittel für den Neubau eines Hallenbades nunmehr auch Fördermittel des Landes für die Sanierung des Umkleidege- bäudes des Freibades erhält. Ich bin beiden Abgeordneten sehr dankbar für ihren besonderen Einsatz in Berlin und Düsseldorf. Damit ist der Plan des Rates aufgegangen, mit Hilfe aus gleich zwei Fördertöpfen am bisherigen Standort des Freibades in Beve- rungen das neue Hallenbad zu realisieren. Bis Herbst 2023 sollen insgesamt rund 6 Millionen Euro netto verbaut werden. Die För- dersummen betragen zusammen rund 3,2 Millionen Euro. Nach der Badesaison wird im Herbst dieses Jahres das alte Umkleide- gebäude sowie ein sich auf dem Gelände befindendes Wohnhaus abgerissen. Danach wird das neue Umkleidegebäude errichtet. Im Spätsommer 2022 geht es dann in den Neubau des Hallenba- des. Hierfür sind rund 15 Monate Bauzeit vorgesehen. Während das Freibad die wichtigste Freizeiteinrichtung in unserer Stadt ist, wird das Hallenbad in erster Li-nie für das Schulschwimmen und den Gesundheitssport genutzt werden. Ebenso erfreulich ist, dass die Stadt Beverungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehau-ses in Amelunxen eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro erhält. Hier muss die Stadt allerdings rund Vierfünftel der Baukosten selber tragen. Der Neubau soll in diesem Jahr beginnen und bis zum Sommer 2022 fertig gestellt werden. Alle Vorplanungen sind inzwischen unter starker Betei- ligung der Löschgruppe Amelunxen weitgehend abgeschlossen. Die Baumaßnahmen und die Bepflanzung an der neuen Weser- promenade in Beverungen sind weitgehend abgeschlossen. Die noch fehlende Möblierung sowie das Geländer und die Infotafeln werden in Kürze erwartet. Der genaue Termin der Einweihung wird gerade mit der Bezirksregierung abgestimmt. Coronabe- dingt kann die Eröffnung dann aber nur im kleinen Rahmen stattfinden. Die Stadt Beverungen nutzt ab sofort die Luca-App zur Erfassung der Besucher des Rathauses sowie für Veranstaltungen in der Stadthalle. Auch die Freibadgäste sollen zukünftig hier-mit er- fasst werden. Für diejenigen, die nicht über diese App verfügen, sind Schlüsselanhänger bestellt, die sobald sie geliefert sind kostenlos in der Stadtverwaltung herausgegeben wer-den. Seit einigen Wochen werden in zwei Apotheken in Beverungen auch Schnelltests angeboten. Ich möchte Sie nochmals dazu ani- mieren, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Ein Test pro Woche ist kostenlos. Leider steigen derzeit die Coronazahlen wieder. Umso wichtiger ist es jetzt, sich an die Regeln zu halten und jedes Risiko zu vermeiden. Rund 30.000 der 140.000 Ein- wohner des Kreises Höxter haben inzwischen eine Erstimpfung erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Hubertus Grimm Bürgermeister Der Bürgermeister informiert Fon 05273 366 922 - per 0157 30139557 infolesbar-Beverungen.de und 24 Stunden in unserem Onlineshop: www.lesbar-beverungen.de Anzeigen-ANNAHMESTELLE Klein- + Familienanzeigen zum Sonntag DER FRÜHLING KOMMT! Beverungen (brbs) Fraktion stellt Antrag im Stadtrat.Die weitere Entwicklung der E-Mo- bilität muss durch entspre- chende lokale Infrastruktur ge- fördert und unterstützt werden. Beverungen braucht weitere E- Ladesäulen. Deshalb soll Bürgermeister Grimm entspre- chende Gespräche führen, so der GRÜNE Fraktionssprecher Gisbert Bläsing. In einem An- trag fordern die GRÜNEN ein entsprechendes Vorgehen des Bürgermeisters. Eine gute La- deinfrastruktur ist nach Auffas- sung der GRÜNEN ein weite- rer Pluspunkt für das städtische Image. Gerade im Vorfeld der Landesgartenschau können wir mit einer guten Ladeinfrastruk- tur positiv punkten, ergänzt Ratsmitglied Iris Hartmann. Als Standorte kommen für DIE GRÜNEN der Parkplatz am Sportzentrum und der Park- platz am Hakel in Frage. Bündnis 90/Die Grünen E-Ladesäulen Beverungen (brv) - Im Evangeli- schen Familienzentrum Groß für Klein in Beverungen gibt es eine Corona-Erkrankung bei einem Kind. Vom Gesund- heitsamt wurden daher ins- gesamt zehn Kinder und fünf Mitarbeitende einer Gruppe der Kita bis zum 20. April 2021 in Quarantäne geschickt. Der Betrieb für die anderen Kinder geht wie gewohnt weiter, so Ulrike Freitag-Friedrich, Ge- schäftsführerin des Verbun- des der Tageseinrichtungen für Kinder im Evangelischen Kir- chenkreis Paderborn, der Trä- ger der Einrichtung ist. Corona-Fall bei Groß für Klein In Quarantäne