Regionalplan wird ausgelegt
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Die Regionalplanungsbe- hörde hat hierzu einen Entwurf vorgelegt, mit dem nun die Öf- fentlichkeit und die Behörden beteiligt werden sollen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 1. November 2020 bis einschließlich 31. März 2021 beim Kreis Höxter aus. Der Regionalplan bildet den wesentlichen raumordneri- schen Rahmen für die wei- tere räumliche Entwicklung der Region OWL bis zum Jahr 2040, erklärt Michael Werner, Leiter des Fachbereichs Um- welt, Bauen und Geoinforma- tionen des Kreises Höxter. Er ist ein wichtige Grundlage, um die verschiedensten Rauman- sprüche an die Fläche zu ko- ordinieren und in Einklang zu bringen. Mit dem Regionalplan möchte die Bezirksregierung Detmold erreichen, dass die Region OWL und ihre kommunale Familie, die Wirtschaft und alle anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen mög- lichst schnell Rechts- und Pla- nungssicherheit erlangen. Der Regionalplan enthält die Potentialflächen für die zu- künftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kom- munen. Er steuert die Nutzung von Rohstoffvorkommen und sichert bedeutende Infrastruk- tur in der Region. Gleichzeitig ist er ein wichtiges Steuerungs- element für den Freiraum- und Umweltschutz, denn er übernimmt unter anderem die Funktion des Landschaftsrah- menplans und des forstlichen Rahmenplans und legt ein flä- chendeckendes zusammenhän- gendes System von Schutzaus- weisungen fest. Klimaschutz, die Schaffung eines regionalen Biotopverbundes oder der Er- halt der Kulturlandschaft sind dabei genauso Aufgaben des Regionalplans, wie der Schutz des Waldes und der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen. Bei der Aufstellung des Regio- nalplans ist eine Umweltprü- fung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschli- chen Gesundheit, Tiere, Pflan- zen und die biologische Viel- falt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sach- güter sowie die Wechselwir- kung zwischen den vorgenann- ten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transpa- rent machen und offenlegen. Um eine möglichst umwelt- verträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten. Der Umweltbericht zum Re- gionalplan OWL ist ein selbst- ständiges Dokument ne- ben dem Entwurf des Regi- onalplans OWL. Er ist eine Grundlage für die Planer- arbeitung und -aufstellung und die durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Regionalplan und der da- zugehörige Umweltbericht mit Anhängen können im Internet auf der Seite der Bezirksregie- rung unter dem Stichwort Re- gionalplan OWL eingesehen werden. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 1. November 2020 bis einschließlich 31. März 2021 ebenfalls beim der Kreis- verwaltung Höxter aus. Die Einsicht der Unterlagen des Regionalplans ist in dieser Zeit nach vorheriger telefonischer Anmeldung beim Service-Büro unter 05271/965-0 unter Be- achtung der Hygieneregeln möglich. Stellungnahmen können aller- dings nur bei der Bezirksregie- rung Detmold abgegeben wer- den. Dies kann entweder über das Internet oder direkt bei der Bezirksregierung in Detmold erfolgen. Ab November Regionalplan wird ausgelegt (hai) Wer den Igel gut durch den Winter bringen will, sollte seinen Garten entsprechend herrichten, denn Gärten sind für die stacheligen Tiere wich- tige Lebensräume. Das ideale Winterquartier besteht aus ei- nem Haufen aus totem Holz, Reisig und Laub, empfiehlt der NABU. Schon ab Mitte Oktober wird das Nahrungsangebot für Igel deutlich knapper, die Alttiere beginnen ihr Winternest zu bauen und Jungigel versuchen noch weiter an Gewicht zuzu- legen. Ihre Winterquartiere su- chen die Igel bei anhaltenden Bodentemperaturen um null Grad auf. Schutz gegen Kälte finden sie in Erdmulden, un- ter Hecken oder eben in Rei- sighaufen. Neben natürlichen Unterschlupfmöglichkeiten kann man zusätzlich ein Igel- häuschen aufstellen. Wer Tie- ren einen dauerhaften Platz bieten möchte, kann den Rei- sighaufen mit einer Basis aus Feldsteinen versehen. Immer mehr Igelbabys werden zu spät geboren und die Zeit bis zum Winter reicht nicht, um sich genügend Fettdepots anzufressen. Das wiederum liegt daran, dass die Igelweibchen im vergange- nen Frühjahr durch die Tro- ckenheit wenig Nahrung fin- den konnten und nicht das bei Igeln nötige Gewicht zur Paa- rung erreicht haben. Deshalb kommt es immer häufiger vor, dass die Igeljungen erst im Au- gust oder September geboren werden und nicht wie norma- lerweise im Juni oder Juli. Grundsätzlich kann man sa- gen, dass wenn ein Igeljunges Ende Oktober noch keine 600 Gramm auf die Waage bringt, braucht es Hilfe. In dem Fall kann man sich am besten an einen Tierarzt wenden oder eine Igelstation in der Nähe kontaktieren. Manche verspätete Jungigel sind jetzt noch tagsüber un- terwegs, um sich weitere Fett- reserven anzufressen. Diese Tiere sollten nicht aus falsch verstandener Fürsorge aufge- nommen werden. Nur wenn ein Igel auffallend unterer- nährt oder krank ist, sollte er versorgt oder einer Igelsta- tion übergeben werden. Unter- kühlte Igel (kälter als die ei- gene Hand) werden gewärmt mit einer in einem Frottee- handtuch umwickelten, lau- warmen Wärmflasche. Des Weiteren empfiehlt der Naturschutzbund: Gefüttert werden sollte nur nicht ver- derbliches Feucht- oder Tro- ckenfutter für Katzen, keines- falls Speisereste oder Dosen- futter. Igel brauchen viel Ei- weiß und Fett, die aufgenom- men Kohlenhydrate durchs In- sektenfressen sind unverdau- lich und dienen lediglich als Ballaststoffe. Deshalb ist auch Hundefutter aufgrund seiner im Vergleich zum Katzenfutter proteinärmeren und kohlenhy- dratreicheren Zusammenset- zung nicht geeignet. Frisst der Igel in der Nacht nach der Auf- nahme nicht, muss der Tier- arzt aufgesucht werden. Igel über den Winter bringen Nur wenn der Igel deutlich unterernährt oder krank ist braucht er die Hilfe des Menschen. Foto: Pixabay Borgentreich (wrs) - Die kath. öffentliche Bücherei Borgent- reich im Seniorenzentrum, Heidemühlenweg 6 bleibt wie- der wegen der Corona-Pande- mie bis auf weiteres geschlos- sen. Auch die Buchausstellung findet in diesem Jahr nicht statt. Warburg (wrs) - Eine Auto- fahrerin parkte ihren schwar- zen Audi A 3 am Freitag, 23.10.2020, von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr in Warburg auf ei- nem Parkplatz zwischen der Hüffertstraße und der Schönen Aussicht. Das rückwärts einge- parkte Auto wurde dort mittig an der linken Seite beschädigt. Der Schaden wird auf rund 5.000 Euro geschätzt. Zeugen, die Hinweise zu dem Verursa- cher machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden, Tel. 05271/9620. Warburg (wrs) - Weil ein 37-Jähriger in einem Zug kei- nen gültigen Fahrschein hatte, keine Maske trug und auch noch randalierte, muss er sich nun wegen Beleidigung, Körperverletzung, Erschlei- chen von Leistungen und ei- nem Verstoß gegen das Infek- tionsgesetz verantworten. Am Montag, 26.10.2020, gegen 16 Uhr wurde der Kreispolizeibe- hörde Höxter ein Randalierer in einem Regionalexpress ge- meldet. Am Bahnhof in War- burg gab der 60-jährige Fahr- kartenkontrolleur den Poli- zisten gegenüber an, dass der Fahrschein eines Reisenden nicht abgestempelt war. Dar- aufhin angesprochen, reagierte der Ticketsünder aggressiv, be- leidigte den Kontrolleur und schubste ihn mehrfach. Als der 37-jährige Mann das Zug- abteil verlassen wollte, schlug er eine Tür des Abteils hinter sich zu. Gegen diese Tür stieß der Kontrolleur mit dem Kopf und verletzte sich an der Stirn. Der 37-Jährige trug während der Kontrolle keinen Mund- und Nasenschutz. Eine Straf- anzeige wurde gefertigt. köb Borgentreich Schließung Unfallflucht 5.000 Euro Schaden Berlin (ots) - Über Jahrhun- derte war die Bezeichnung üb- lich. Doch heute spricht kaum jemand unverheiratete Frauen als Fräulein an. Eine Frau in Frankfurt, die von ihren älteren Vermietern regelmä- ßig so bezeichnet worden war, machte einen Unterlassungs- anspruch geltend. Nach Infor- mation des Infodienstes Recht und Steuern der LBS war sie je- doch damit vor dem Kadi nicht erfolgreich. (Amtsgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 29 C 1220/19) Der Fall: Eine Mieterin und ihr im selben Haus lebendes, betagtes Vermieter-Ehepaar (knapp über bzw. unter 90 Jahre alt) wurden sich nicht darüber einig, wie die Miete- rin anzusprechen bzw. anzu- schreiben sei. Die Betroffene fühlte sich durch den heute unüblichen Wortgebrauch be- leidigt. Sowohl auf dem Putz- plan als auch auf sonstigen Schreiben stand vor dem Na- men der Zusatz Frl.. Die Vermieter sollten sich ver- pflichten, das einzustellen, so die Mieterin. Ansonsten sei bei Zuwiderhandlungen ein Ord- nungsgeld von 1.500 Euro zu verhängen. Das Urteil: In der konkre- ten Verwendung des Zusatzes Frl./Fräulein in Bezug auf die Klägerin ist keine Belei- digung zu sehen, entschied das zuständige Amtsgericht. Zwar sei der Begriff 1972 aus öffentlichen Registern gestri- chen worden, doch eine juris- tisch feststellbare Ehrverlet- zung liege nicht vor. Schließ- lich sei in Deutschland erst vor einigen Jahren eine moderne Frauenzeitschrift mit dem Ti- tel Fräulein erschienen. Zu- dem müsse man berücksichti- gen, dass es sich bei den Ver- mietern um hochbetagte Men- schen handle, die einen ande- ren Wortschatz pflegten. Fräulein als Beleidigung? Unterlassung gefordert Mieterin forderte von betagten Vermietern Unterlassung. Grafik: obs/Bundesgeschä ftsstelle Landesbausparkassen (LBS)