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(OFGEISMAR 4EL % -AIL !NDREAS $ANERT VTP DEVK DE Jetzt auch in der umweltfreundlichen Glas-Mehrweg Flasche hier erhältlich: Kreis Höxter (wrs) - Wie bereits berichtet, hat der Kreis Höxter die kreisweite Schadstoffsammlung auf einige Standorte konzentriert. Nur so können die weiterhin notwendigen Sicherheitsvor- gaben zum Schutz vor dem Co- ronavirus eingehalten werden. Das bedeutet aber auch, dass die Termine, die im gedruck- ten Abfallkalender 2020 ste- hen, vorerst so nicht stattfin- den, macht Hubertus Abra- ham vom Abfallservice des Kreises Höxter deutlich. Der nächste Termin für die Schadstoffsammlung ist am Donnerstag, 18. Juni, von 8 bis 11 Uhr in Willebadessen (Stadthalle) und von 13 bis 16 Uhr in Brakel (Stadhalle). Im Juli wird das Mobil an fol- genden Terminen Schadstoffe annehmen: Donnerstag, 2. Juli, von 8 bis 11 Uhr im Beverun- ger Industriegebiet und von 13 bis 16 Uhr in Nieheim-Oeyn- hausen bei der Firma Kem- per. Donnerstag, 9. Juli, von 8 bis 11 Uhr am Bad Driburger Schützenplatz und von 13 bis 16 Uhr in Warburg-Ossendorf am Sportplatz. Dazu erklärt Hubertus Abra- ham vom Abfallservice des Kreises Höxter: Für alle Ter- mine gilt: Auch die Bürgerin- nen und Bürger aus den an- grenzenden Städten und Ge- meinden sind eingeladen, die zentral durchgeführten Sam- melorte zu nutzen. Die Stand- zeiten des Mobils gehen jeweils über mehrere Stunden, sodass auch eine größere Anzahl an Anlieferungen in Ruhe abgear- beitet werden kann. Neue Zeiten: Kreis reagiert auf großen Andrang Industriestr. 23 34369 Hofgeismar E-Mail: druckowz-verlag.de Wir drucken Visitenkarten Briefpapier Flyer Einladungskarten Gutscheine Postkarten und vieles mehr. Sprechen Sie uns an! Kreis Höxter (wrs) - Es bleibt dabei: Entsprechend der gel- tenden Corona-Schutzverord- nung des Landes ist diese Re- gelung bis zum 30. Juni ver- längert worden. Das bedeutet, dass für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgeta- ges eine Vorbestellung bis 22 Uhr erforderlich ist. Warburg (wrs) - Nach der co- ranabedingten Pause beginnt das Waldinformationszentrum jetzt wieder mit Umweltbil- dungsangeboten unter freiem Himmel. Los geht es mit zwei öffentlichen Gehegeführungen am Abend des 18. Juni und 9. Juli 2020. Anmeldung mit den erforderlichen Kontaktdaten unter: hammerhofwald-und- holz.nrw.de Verlängert Taxi-Sonderreglung Wisentgehege Warburg (wrs) - Seit Anfang Juni sind Stadtführungen in NRW wieder erlaubt. Auch die Stadtführer der Hansestadt War- burg freuen sich darauf, Bürge- rinnen und Bürger sowie Gäste wieder mit der Geschichte und den Geschichten der Stadt ver- traut machen zu können. Die Stadtführungen unterlie- gen den gültigen Schutz- und Hygienevorschriften des Lan- des NRW. Die Führungen fin- den zurzeit nur im Freien statt. Städtische Gebäude (Rathaus, Wehrtürme etc.) dürfen nicht betreten werden. Aktuell sind Stadtführungen nur bis zu ei- ner Größe von 10 Personen (in- klusive Stadtführer) erlaubt. Die Teilnehmer sollten eine Mund- Nasen-Maske (Alltagsmaske) mitbringen, für den Fall, dass der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Es besteht derzeit die Verpflich- tung, Kontaktdaten und Auf- enthaltszeiten der Besucherin- nen und Besucher zur Ermögli- chung des Monitorings der Co- rona-Pandemie zu dokumen- tieren. Leider können die öf- fentlichen Stadtführungen an Samstagen aufgrund der nicht planbaren Teilnehmerzahl bis auf weiteres nicht angeboten werden. Stadtführungen können unter www.warburg-touristik.de ge- bucht werden. Für weitere Fra- gen stehen die Mitarbeiter/in- nen unter der Telefonnum- mer 05641-908801 gern zur Verfügung. Stadtführungen in der Hansestadt beginnen wieder Kreis Höxter (wrs) - Rund 898.000 Euro hat der Land- schaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbe- hinderte sowie gehörlose Men- schen im Kreis Höxter ausge- zahlt (2018: rund 896.000 Euro). 2019 erhielten 299 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behin- derung mit sich bringt, auszu- gleichen (2018: 305). Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfa- len-Lippe, deren Seh- oder Hör- vermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhan- den ist. Durch die Sinnesschä- digung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausglei- chen, so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Sie wer- den unabhängig von Einkom- men und Vermögen des Betrof- fenen gezahlt. Ab dem 1. Juli 2020 erhöht sich der monatliche Beitrag für blinde Erwachsene unter 60 Jahren auf 765,43 Euro (bisher: 739,91 Euro). Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blin- dengeld 473 Euro. Der monatli- che Beitrag für Kinder und Ju- gendliche erhöht sich ebenfalls auf 383,37 Euro (bisher: 370,59 Euro). Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben An- spruch auf eine Hilfe von mo- natlich 77 Euro. 2019 haben westfalenweit 25.546 (2018: 25.858) Menschen mit Sinnesbehinderung Blin- den- und Gehörlosengeld in Höhe von 79,59 Millionen Euro (2018: 80,28 Millionen Euro) vom LWL erhalten. Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Land- schaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhält- lich. Sie können auch direkt beim LWL-Inklusionsamt So- ziale Teilhabe angefordert wer- den. Weitere Informationen gibt es unter www.lwl-inklusions- amt-soziale-teilhabe.de/de/ Der LWL im Überblick: Der Landschaftsverband West- falen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäu- ser, 18 Museen sowie zwei Be- sucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezah- ler für Menschen mit Behinde- rung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Be- hinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kul- tur, die sinnvollerweise westfa- lenweit wahrgenommen wer- den. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in al- len Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mit- glieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsver- band, dessen Aufgaben ein Par- lament mit 116 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet. LWL Blinden- und Gehörlosengeld