Fußgänger haben Vorrang

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Das machen die Zeichen Kreisverkehr und Vorfahrt gewähren an den Einfahrten deutlich. Bei Fahrten ins Ausland aber empfiehlt sich eine defensive Fahrweise: teils hat dort der Einfahrende Vorfahrt, teils ist die Beschilderung zu beachten. Beim Einfahren nicht blinken! Beim Einfahren darf in Deutschland nicht geblinkt werden, beim Ausfahren ist es aber vorgeschrieben. Mit die- ser Regelung will man mögli- che Missverständnisse vermei- den. Ritter empfiehlt, den Blin- ker frühzeitig zu setzen, um Einfahrenden unnötiges War- ten zu ersparen und den Ver- kehrsfluss zu verbessern. Um Unfälle zu vermeiden, ist aber auch beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr Vorsicht geboten: Querende Fußgän- ger und Radfahrer haben Vor- rang, erinnert die Unfallfor- scherin von DEKRA. Und ganz neu ist die Regel, dass Lkw innerorts einen Kreisver- kehr nur noch mit Schrittge- schwindigkeit (11 km/h) ver- lassen dürfen. In kleineren Kreisverkehren findet man oft eine Mittelin- sel, die zumindest am Rand überfahren werden kann. Dies ist jedoch nur größeren Fahr- zeugen erlaubt, die den Kreis- verkehr sonst nicht passie- ren könnten. Pkw und andere kleinere Fahrzeuge dürfen den Streifen nicht benutzen, son- dern müssen auf der Fahrbahn bleiben. Weiter ist das Hal- ten und Parken innerhalb des Kreisverkehrs untersagt, auf der rechten Seite ebenso wie links an der Mittelinsel. (djd). Eine nasse Fahrbahn, ein plötzliches Ausweichma- növer - früher endeten sol- che Fahrsituationen häufig im Graben oder an der Leitplanke. Erst eine bahnbrechende Er- findung sorgte vor 25 Jahren für Abhilfe: Das Elektronische Stabilitäts-Programm, das zu- nächst höherpreisigen Fahr- zeugen vorbehalten war, ge- hört heute in vielen Ländern bei Neuwagen zur Pflicht- ausstattung. Neben dem An- schnallgurt und dem Airbag zählt der Schleuderschutz zu den wichtigsten Lebensret- tern im Straßenverkehr. Allein in der EU hat er nach Berech- nungen der Bosch-Unfallfor- schung in den vergangenen 25 Jahren rund 15.000 Menschen das Leben gerettet und knapp eine halbe Million Unfälle mit Personenschaden verhindert. Bis zu 80 Prozent der Schleuderunfälle verhindern Insbesondere auf nassen oder glatten Straßen, beim Auswei- chen von unerwarteten Hin- dernissen wie Tieren auf der Fahrbahn, aber auch bei zu schnell angefahrenen Kurven greift das elektronische Stabi- litäts-Programm ein. Anhand der fahrdynamischen Daten erfasst der Schleuderschutz, ob das Auto dahin fährt, wohin der Fahrer lenkt. Bei Abwei- chungen greift das System ein. Was zunächst einmal simpel klingt, erfordert ein komplexes Zusammenspiel: Der Abgleich von Lenkbewe- gung und Fahrtrichtung er- folgt mithilfe intelligenter Sen- soren 25-mal pro Sekunde. Bei Abweichungen bremst das System einzelne Räder ab. So hilft es dem Fahrer, ein Aus- brechen oder Schleudern des Fahrzeugs zu verhindern. Bis zu 80 Prozent aller Schleuder- unfälle lassen sich auf diese Weise verhindern. Vor einem Vierteljahrhundert, im Jahr 1995, brachten Bosch und Daimler-Benz die Neuentwick- lung erstmals in der S-Klasse auf den Markt. Heute ist der elektronische Schutzengel aus Autos nicht mehr wegzuden- ken. Weltweit sind 82 Prozent aller neuen Fahrzeuge mit ESP ausgestattet. Grundlage für das automatisierte Fahren Weniger Unfälle, weniger Ver- letzte, weniger Tote - auch der Gesetzgeber hat den Nut- zen erkannt und den Schleu- derschutz in vielen Teilen der Welt zur Pflichtausstattung ge- macht. In der Europäischen Union ist das System seit dem 1. November 2014 für alle neu zugelassenen Pkw und Nutz- fahrzeuge vorgeschrieben. Gleichzeitig bildet ESP die Ba- sistechnologie für viele Fahrer- assistenzsysteme und das auto- matisierte Fahren. Neue und bewährte Technologien war- nen und unterstützen den Fah- rer in kritischen Situationen, sie können zunehmend eintö- nige und ermüdende Aufga- ben übernehmen. Und vor al- lem bieten sie so die Chance, die Zahl der Unfälle und Ver- kehrstoten weiter zu senken, erläutert Dr. Mathias Pillin, Vorsitzender des Bosch-Ge- schäftsbereichs Chassis Sys- tems Control. Ob mit oder ohne Fahrer - die intelligente Technik bremst Unfälle auch zukünftig aus. Schluss mit der Schleuderpartie Ausweichen, ohne ins Schleudern zu kommen: Das Elektronische Stabilitäts-Programm hilft dabei, Tausende Unfälle zu verhindern. Foto: djd/Bosch Für MPU keine zusätzlichen Abstinenzbelege erforderlich Betroffene schnell mobil machen DEKRA Info - Im Jahr 2019 ha- ben rund 65.000 Autofahrer ih- ren Führerschein nach einem Alkohol- oder Drogendelikt im Straßenverkehr verloren. Um den Schein wieder zu be- kommen, muss die Mehrzahl von ihnen im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) so ge- nannte Abstinenzbescheini- gungen erbringen. Trotz Co- rona bedingter Einschränkun- gen können die Betroffenen davon ausgehen, dass sie die notwendigen Bescheinigungen zügig erbringen können, sagt Dr. Thomas Wagner, Leiter der amtlich anerkannten Begut- achtungsstellen für Fahreig- nung (BfF) bei DEKRA. Als verlässliche, an der Weiterent- wicklung von grundlegenden Standards beteiligte Or-ganisa- tion lassen wir die betroffenen Personen in dieser schwierigen Phase nicht im Regen stehen, so der Fachbereichsleiter. Bei der Umsetzung der Empfeh- lungen der Fach-gesellschaf- ten für Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie habe man bei DEKRA Wege gefun- den, um den Betroffenen trotz der schwierigen Bedingun- gen der Corona-Zeit sowohl Urin-Screening-Programme als auch Haaranalysen an- bieten zu können. Wir bei DEKRA sind ständig erreich- bar und setzen uns dafür ein, die betroffenen Personen mit den notwendigen Nachweisen zu versorgen, die sie für die erneute Erteilung der Fahrer- laubnis brauchen, so der Ex- perte. Dabei dürfe man nicht über das Ziel hinausschießen. Die vorübergehende Ausset- zung der Dienstleistungen in den DEKRA-Begutach- tungsstellen zum Schutz vor Infektionen werde als nicht be- legbare Zeitspanne gewertet, die keinen zusätzlichen Auf- wand und keine zusätzlichen Screenings erforderlich mache. Wir beschränken uns auf das, was notwendig ist und greifen den Betroffenen als verlässli- cher Partner unter die Arme, damit sie schnell wieder mobil werden. Wagner weist darauf hin, dass für Untersuchungen die gän- gigen Hygiene- und Sicher- heitsstandards, unter anderem Mund-Nasen-Schutz, Sicher- heitsabstände und Verwen- dung von Desinfektionsmit- teln, beachtet werden müs- sen. Die Zugänglichkeit der Untersuchungsstellen ist ein- geschränkt, auch wird auf die Vermeidung von Wartezeiten und persönlichen Begegnun- gen geachtet. Zudem werden die Klienten vor einem Termin auf das Vorliegen von Grippe- symptomen befragt. Winterreifen unverzichtbar DEKRA Info - Wer in der kal- ten Jahreszeit ohne winter- taugliche Reifen fährt, muss auf glatten Straßen mit gefähr- lichen Rutschpartien rechnen. In Deutschland gilt seit 2010 daher eine situative Winter- reifenpflicht. Sie besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterli- chen Straßenverhältnissen nur dann fahren dürfen, wenn sie mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sind. Mit winterlichen Bedingun- gen sind Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte gemeint. Als winter- taugliche Reifen gelten seit dem Jahr 2019 aber nur noch Reifen, die mit dem Piktogramm Berg mit Schneeflocke gekennzeich- net sind. Dieses Zeichen wird nur nach Bestehen eines Ver- gleichstests vergeben und löst das M+S-Zeichen ab. Bei Ver- stößen gegen die Winterreifen- pflicht drohen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flens- burg und je nach Umständen, wie etwa Behinderung oder Un- fall, ein Bußgeld in Höhe von 60 bis 120 Euro. Winterreifen bedeuten auf winterlichen Straßen deutlich mehr Sicherheit, sagt der Rei- fensachverständige Christian Koch von DEKRA. Bei niedri- gen Temperaturen haben Win- terreifen deutlich mehr Grip. Sie verfügen über kälteopti- mierte ummimischungen, ein gröberes Profil und spezielle Lamellen. Diese Kombination sorgt dafür, dass das Fahrzeug sicherer in der Spur bleibt, die Räder nicht so schnell durch- drehen und sich der Bremsweg verkürzt.