FAMILIENNACHRICHTEN Verordnung liegt

10 ! " # ! $$#%&#$&( ) +#$%#%% , # - . / ((%(0 1 )12 " ! 3 # % ! 4 3 " " # 5 2 ! 6 , # 12 " ! # 78 9 , 3 1 # : 5 8 3 # Am Brink 4 37688 Amelunxen www.rode-amelunxen.de Ein langer Lebensweg ist zu Ende. Ein Stück des Weges sind wir mitgegangen. Die letzte Strecke war durch schwere Krankheit gekennzeichnet. Wir haben ihn bis zum Tod begleitet. Nun nehmen wir Abschied. Rolf-Dieter Dunkel 11.08.1944 25.10.2020 In unseren Herzen wird er immer bei uns sein. Markus Dunkel Helmut und Maria Dunkel Sabina Dunkel und Jörg Jenny Dunkel und Fabio sowie alle Angehörigen und Freunde Traueranschrift: Familie Helmut Dunkel, Agissenstraße 19, 34439 WillebadessenEissen LH 8UQHQEHLVHW]XQJ ÀQGHW DXI UXQG GHU DNWXHOOHQ 6LWXDWLRQ LP HQJVWHQ Familien und Freundeskreis am Samstag, den 7. November 2020, um 11.00 Uhr am Kolumbarium auf dem Friedhof in Borgentreich statt. e Tel. 0 52 71 - 92 02 80 www.bestattungen-hoexter.de Schlesische Str. 26 | 37671 Höxter FAMILIENNACHRICHTEN Du bist jetzt bei den Sternen, darum können wir dich immer sehen. Wir werden dich in liebevoller Erinnerung behalten Hannelore Schilling geb. Ente 01.01.1935 27.10.2020 Erika Lutter, geb. Ente Nicole Lutter mit Manuel, Evita-Louise, Leandro-Emilio Oktober 2020 Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt. Ein Mensch, der uns lieb war, ging. Was uns bleibt sind Liebe, Dank und Erinnerung an viele schöne Stunden, Tage und Jahre. Holzminden (ozv) - Der Landkreis Holzminden hat die Neuverordnung für das Landschaftsschutz- gebebiet Sollingvorland- Wesertal öffentlich ausgelegt. Damit haben Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 26.10 und dem 29.11.2020 die Gele- genheit, den Verordnungstext und alle dazugehörigen Karten einzusehen. Während dieser Zeit besteht für alle Betroffe- nen die Möglichkeit, Anregun- gen und Bedenken zu den Ver- ordnungsinhalten schriftlich einzubringen. Das Gebiet umfasst Teilbe- reiche des Vogelschutzgebie- tes V 68 Sollingvorland (Ge- biets-Nr. 4022-431), das Be- standteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist. Mit der Ausweisung als LSG kommt der Landkreis Holzminden seiner Verpflich- tung zur hoheitlichen Siche- rung solcher Gebiete gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz nach. Sie soll aber nicht nur den europarechtlichen Verpflich- tungen, die sich aus der EG-Vo- gelschutzrichtlinie ergeben, in formaler Hinsicht nachkom- men. Gleichzeitig sollen auch bereits bestehende LSG-Ver- ordnungen mit der neuen Re- gelung vereinheitlicht und an aktuell gültige Rechtsnormen und Naturschutzgesetze ange- passt werden. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von ca. 200 Quadratkilometer und ist in zwei Zonen untergliedert. Zone 1 umfasst jene Flächen, bei denen ein besonderer Schutz von Natur und Land- schaft erforderlich ist. Hier zielt die Verordnung auf den Erhalt und die Förderung der besonderen Eigenart und der herausragenden Schönheit des ausgewiesenen Gebietes. Über- dies soll dessen Ruhe und Un- gestörtheit möglichst weitge- hend gewährleistet werden. Zone 2 dagegen umfasst die Flächen des Vogelschutzge- bietes V68 Sollingvorland und dient infolgedessen dazu, die Vogelschutzrichtlinie um- zusetzen. In den kommenden Wochen ist der Verordnungsentwurf zu den jeweiligen Öffnungszei- ten in den folgenden Behörden einsehbar: Samtgemeinde Bodenwer- der-Polle: Verwaltungsstand- orte Bodenwerder und Polle Samtgemeinde Eschershau- sen-Stadtoldendorf: Verwal- tungsstandorte Stadtolden- dorf und Eschershausen Samtgemeinde Bevern Landkreis Holzminden: Un- tere Naturschutzbehörde, Hinter den Höfen 1 Forstamt Neuhaus Für die Beantwortung allge- meiner Fragen zur Schutz- gebietsverordnung steht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises unter natur- schutzlandkreis-holzmin- den.de oder unter der Telefon- nummer 0 55 31 707 741 zur Verfügung. Landschaftsschutzgebiet Sollingvorland-Wesertal Verordnung liegt aus Paderborn/Kreis Höxter (ozv) - Seit Oktober 2020 gibt es die neue Fachstelle Persischsprachige Seelsorge in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sitz ist das Haus der Evangelischen Kirche in Paderborn des Evangelischen Kirchenkreises (Klingenderstraße 13). Die Gründungsfeier, zu der Gäste aus ganz Westfalen er- wartet werden, wird aufgrund der jetzt nur sehr begrenzt möglichen Anzahl der Teil- nehmenden später stattfinden. Das dank Pastor Mehrdad Se- pehri Fard sehr erfolgreiche bisherige Projekt Persisch- sprachige Seelsorge endete zwar nach drei Jahren, kann aber mit Finanzmitteln aus dem Ökumene-Fonds fortge- setzt werden, so der Superin- tendent des Evangelischen Kir- chenkreises Paderborn, Volker Neuhoff. Gemeinsam mit den Kirchenkreisen Soest-Arns- berg, Steinfurt-Coesfeld-Bor- ken und Tecklenburg habe der Kirchenkreis Paderborn die Fachstelle gegründet und führe die Seelsorge für per- sischsprachige Christinnen und Christen weiter. Mit Pastor Mehrdad Sepehri Fard haben persischsprachige Christinnen und Christen eine Ansprechperson, die sie seel- sorglich begleitet und mit ih- nen Gottesdienst feiert. Ge- meindegruppen persischspra- chiger Christen würden ver- netzt und fester Bestandteil deutschsprachiger Gemein- den, sagte Neuhoff zu Beginn dieser Arbeit. Sie sei getragen von der Einsicht: Da sind Menschen anderer Sprache und Herkunft, die die Nähe zu unseren Gemeinden suchen. Mehrdad Sepehri Fard (53) wurde in Teheran (Iran) gebo- ren und kam 1997 mit seiner Frau nach Deutschland. Das Ehepaar lebt in Paderborn und hat zwei erwachsene Kinder. Im Alter von 16 Jahren fand Sepehri Fard zum christlichen Glauben. Theologie konnte er im Iran nur inoffiziell studie- ren, seine Prüfungen legte er auf Zypern und in den USA ab. 2007 wurde er in Marburg or- diniert. Neben seinem Beruf als Teamleiter bei einem gro- ßen Paderborner Unterneh- men war er bis 2017 viele Jahre ehrenamtlicher Ansprechpart- ner und Seelsorger für per- sischsprachige Christen. Die Seelsorge für persisch- sprachige Christen startete mit Pastor Mehrdad Sepehri Fard als Projekt im Oktober 2017 - mit dem Evangelischen Kirchenkreis Paderborn als Anstellungsträger, unterstützt von der Evangelischen Kirche von Westfalen. Weitere Be- teiligte: das Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Welt- verantwortung (MÖWe) der westfälischen Landeskirche, die evangelischen Kirchen- kreise Soest, Steinfurt-Coes- feld-Borken und Tecklenburg, die Landeskirchliche Gemein- schaft Rheine und die Lippi- sche Landeskirche. Neue Fachstelle beim Kirchenkreis Paderborn Persischsprachige Seelsorge Pastor Mehrdad Sepehri Fard ist auch weiterhin Seelsorge für per- sischsprachige Christen. Foto: EKP-Archiv/Heide Welslau Kreis Höxter (ozv) - Die stark steigenden Corona- Infektionszahlen im Kreis Höxter haben erneut Auswirkungen auf das Klinikum Weser-Egge: Die KHWE erlässt für ihre vier Krankenhäuser in Bad Driburg, Brakel, Höxter und Steinheim ein generelles Besuchsverbot. In den fünf KHWE- Seniorenhäusern sollen die Besuche auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ausnahmeregelungen gelten für Angehörige sterbender Pa- tienten und von Schwangeren. In den Kreißsaal darf eine ge- sunde Begleitperson mitge- nommen werden. Über andere Not- und Härtefälle wird im Einzelfall entschieden. Dieser Schritt ist uns schwer gefallen. Der aktuell hohe Inzi- denzwert im Kreis Höxter lässt uns leider keine andere Wahl. Als größter Arbeitgeber im Kreis Höxter haben wir zusätz- lich eine Fürsorgepflicht ge- genüber unseren Mitarbeitern. Wir bitten um Verständnis, begründet KHWE-Geschäfts- führer Christian Jostes diese Entscheidung. Die Versorgung der stationär aufgenommen Patienten und der Notfälle findet weiterhin vollumfäng- lich statt, versichert der Kli- nik-Chef. Auch die Geriatri- sche Tagesklinik im St. Rochus Krankenhaus in Steinheim so- wie die Psychiatrische Tages- klinik in Bad Driburg bleiben zunächst geöffnet. Auch planbare Operationen finden nach Angaben des Kli- nik-Chefs weiterhin statt. Die- jenigen Patienten, die für eine geplante Operation in ein KHWE-Krankenhaus kom- men, werden allerdings nur mit einem negativen Tester- gebnis stationär aufgenom- men. Wie diese Testung er- folgt, wird im Vorfeld der stati- onären Aufnahme mit dem Pa- tienten besprochen. Für Not- fall-Patienten gilt ein besonde- res Testverfahren. Darüber hinaus arbeitet das KHWE-Hygieneteam der- zeit an der Erweiterung des Testkonzeptes für die Kran- ken- und Seniorenhäuser sowie für die ambulanten Pflegestationen. Praxisräume der niedergelas- senen Ärzte sowie der Physio- therapiepraxen an den Kran- kenhaus-Standorten bleiben für die Patienten weiterhin frei zugänglich. Begleitperso- nen werden an der Rezeption registriert. Angehörigen von Patienten ist es in allen vier Krankenhäu- sern des Klinikum Weser-Egge erlaubt, namentlich gekenn- zeichnete Wäsche oder andere persönliche Dinge an der Re- zeption abzugeben. Auch wenn die Lage in unse- ren Krankenhäusern noch re- lativ ruhig ist, rechnen auch wir wieder mit einem Anstieg von Patienten in den kommen- den Tagen und Wochen, so Jostes. Aktuell befinden sich lediglich drei positiv auf das Corona-Virus getestete Men- schen in stationärer Behand- lung. Diese sind derzeit we- der intensiv- noch beatmungs- pflichtig und befinden sich ausschließlich in Isolation. Besuche in den KHWE-Seniorenhäusern Für die Seniorenhäuser der KHWE in Steinheim (St. Ro- chus), Bökendorf (St. Josef), Höxter (St. Nikolai), Beverun- gen (St. Johannes Baptist) und Brakel (St. Antonius) gilt kein Besuchsverbot. Bewohner, die in stationären Pflegeeinrich- tungen leben, haben das Recht auf Teilhabe und soziale Kon- takte. Dementsprechend dür- fen Besuche in Seniorenhäu- sern nach Wille des Gesetzge- bers nicht stark eingeschränkt werden. Wir appellieren dennoch an die Vernunft und Eigenverant- wortung eines jeden und bit- ten darum, vorsorglich auf Be- suche in den Seniorenhäusern zu verzichten. Wir wissen, wie sehr unsere Bewohner und auch ihre Angehörigen darun- ter leiden. Dennoch sollte sich in Zeiten wie diesen jeder hin- terfragen, ob ein Besuch wirk- lich nötig ist. Wir raten allen Besuchern dazu, bitte zu Hause zu bleiben, sagt KHWE-Chef Christian Jostes. Die Tages- pflegen bleiben geöffnet. Ent- sprechende Besucherkonzepte werden derzeit überarbeitet und mit den Beiräten und Be- hörden abgestimmt. Mitteilung der KHWE Besuchsverbot in Krankenhäusern